Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 44

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Aber das ist es, was am Asylgesetz notwendigerweise, ja unabdingbar notwendigerweise zu ändern ist.

Ein weiterer Bereich: das Fremdengesetz. – Ein Bereich, der auch in der Wahlauseinandersetzung eine wesentliche Rolle gespielt hat, weil es diesbezüglich zu einer Verschärfung des Tones kam, aber auch weil die Forderungen so sehr auf die Spitze getrieben wurden, und zwar in negativer Hinsicht.

So etwa bezüglich der Familienzusammenführung außerhalb der Quoten. Wir stehen nicht allein mit dieser Forderung da. Ich habe auch von Frau Ministerin Prammer mit Befriedigung gehört, dass sie nicht glücklich ist mit der Politik von Minister Schlögl und seiner Definition von Familie: Was ist eine Familie, wenn sie keinen österreichischen Reisepass hat? – Mutter, Vater, Kinder unter 14 Jahren. Sie ist mit dieser Definition offenbar nicht glücklich – um jetzt einmal den Versuch zu machen, ihre Einschätzung zu beschreiben.

Es ist ein wesentlicher und zentraler Punkt unseres Antrages, dass eine andere Definition des Begriffes "Familie" angebracht ist – nach Ihrem eigenen Selbstverständnis. Gerade die Kolleginnen und Kollegen der ÖVP sind da ganz besonders gefordert, weil so heilig, wie Ihnen die Familie ist, ist ja kaum etwas. Das meine ich jetzt nicht ironisch, das meine ich ganz ernsthaft, weil ich auch Respekt vor der Tradition, in der Sie hier stehen, und vor Ihrem Einsatz habe, den Sie in der Sorge um das Wohl der Familien leisten. Aber leider, meine sehr geehrten Damen und Herren, beschränken Sie das auf Familien mit österreichischem Reisepass, als hätte das Wohl einer Familie etwas mit der Nationalität oder mit der Farbe des Reisepasses zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein zentraler Punkt unseres Initiativantrages.

Aber wir halten auch die Tatsache, dass das Gesetz den Familienbegriff gar nicht weiter fasst, für eine Härte. Es ist darin zwar auch das "Menschenrecht" – sage ich einmal – auf Oma und Opa mit erfasst, aber es ist in Österreich heute generell nicht möglich, eine Niederlassungsbewilligung für eine Oma oder einen Opa einer noch ausländischen Familie zu bekommen, weil die Verpflichtungserklärung ihrer Kinder nicht ausreicht. Es ist also ex lege das Zusammenleben einer Familie in aufsteigender und absteigender Linie ausgeschlossen.

Das sind so ganz simple Dinge, die ja eigentlich jedem einleuchten müssen, wenn wir von Familie und Familienzusammenführung reden, meine Damen und Herren. Und das sind unsere Punkte, das sind die Punkte in unserem Antrag.

Auch die Frage der Aufenthaltsverfestigung und damit des Einbindens, der stärkeren emotionalen, aber auch rechtlichen und damit politischen Einbindung der Migrantinnen und Migranten, Ausländerinnen und Ausländer in Österreich und ihrer Möglichkeit zur früheren Teilhabe am gesellschaftlichen Prozess ist ein wichtiger Punkt. Das würden wir Grüne unter Integrationspolitik verstehen. Heute ist es aber so, dass im Gesetz zwar die Aufenthaltsverfestigung vorgesehen ist, aber das in Zeiträumen, die überhaupt nicht mit dem, wie die Menschen tatsächlich bereit sind, sich zu integrieren, integriert zu werden, korrelieren, im erforderlichen Ausmaß korrelieren. Das ist auch ein wesentlicher Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Sie sehen, wir sind eigentlich weitgehend auf dem Boden der Realität. Das sind keine abgehobenen und damit vielleicht weit in der Zukunft liegende Vorstellungen von Migrationspolitik, sondern dort drückt die Betroffenen, jene, die heute schon hier sind, am meisten der Schuh. Keiner dieser Punkte hat etwas mit künftigen migrationspolitischen Vorstellungen zu tun, sondern es geht um jene, die da sind, die Teil unserer Gesellschaft sind, die im Arbeitsprozess stehen oder versuchen, sich im gesellschaftlichen Leben einzubinden. Das Gesetz aber baut vor ihnen eine Hürde nach der anderen auf, Hürden, die nicht zu überspringen sind.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, erwarten wir von einer sachlichen Auseinandersetzung über diese Punkte, von einer wirklich sachlichen Auseinandersetzung, und nicht eine Diskussion, die sich sozusagen im Appellieren an sich selbst erschöpft. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir uns heute auch dazu entschlossen, einen Antrag betref


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