Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 131

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die schon x-fach geführten Debatten wieder aufzugreifen und dann aber endlich auch zu einem Ergebnis in der Sache zu kommen.

Gerade was das Tierschutz-Volksbegehren betrifft, ist, denke ich, alles, was möglicherweise fraglich war, wirklich oft diskutiert worden – es geht um die eine und einzige Forderung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes –, und in den Verhandlungen sind alle Einwände, die es irgendwann einmal vielleicht gegeben hat, dass möglicherweise die Standards in den besseren Landesgesetzen herabgesenkt werden könnten, ausgeräumt worden. Es liegt ein Entwurf vor, der sich an den besten Standards orientiert, der aber auch Rücksicht auf die real gegebene Situation in der Landwirtschaft, in der Haustierhaltung nimmt, der es ermöglicht, flexibel zu reagieren. Es gilt nur noch, zu diesem Entwurf ja oder nein zu sagen, und ich denke, wenigstens dieses Recht hat die Bevölkerung: ein klares Ja, von mir aus auch Nein, zu hören.

Wenn Sie wieder diesen Weg einschlagen wie in der letzten Gesetzgebungsperiode, der so viel zur Zermürbung in diesem Land beigetragen hat und letztlich eigentlich nur Proteststimmen vermehrt oder auch die Zahl der Nichtwählerinnen und Nichtwähler vergrößert, dann wird diese Vorgangsweise auf überhaupt kein Verständnis mehr stoßen. Denn nach der Wahl das Bekenntnis abzugeben: Wir haben gelernt, wir wollen uns ändern, wir wollen die Elemente direkter Demokratie verstärken!, und dann diese drei Volksbegehren, die Sie allesamt in Schubladen abgelegt haben, wieder einmal zu vertagen, weiterzuwälzen, nicht zu behandeln – wie lange glauben Sie, dass Sie diese Vorgangsweise noch fortsetzen können?

Die Bevölkerung hat sich darüber geäußert, und es wird wohl auch die Frage sein, wie mit den Elementen direkter Demokratie in Zukunft umgegangen wird. Wenn Sie sich vor Augen führen: Es gab in dieser Zweiten Republik genau zwei Volksabstimmungen; eine über den EU-Beitritt – diese mussten Sie machen, weil das in der Verfassung zwingend so vorgesehen gewesen ist –, und eine de facto über das Kernkraftwerk in Zwentendorf – bei der die Bevölkerung, wie wir im Nachhinein wissen, eine sehr, sehr weise Entscheidung getroffen hat, die Österreich vor großem Schaden bewahrt hat. Glauben Sie, dass das ausreichend ist? Zwei Volksabstimmungen seit dem Beginn der Zweiten Republik? Und das bei diesem Maß an Politikverdrossenheit, das allseits beklagt wird?

Jetzt wissen wir, wir haben zwei Regierungsparteien in diesem Haus, die in ganz wesentlichen Punkten unterschiedliche Standpunkte haben, etwa in der Sicherheitspolitik, etwa in der Frauen- und Gleichstellungspolitik, in Teilen der Anti-Diskriminierungspolitik. Wie wollen Sie mit diesen Punkten, so Sie sich vielleicht wieder zu einer Regierung zusammenfinden, umgehen? Wie in der letzten Gesetzgebungsperiode? Von einem Ausschuss in den nächsten wälzen und, egal, wie die Bevölkerung, egal, wie die Medien sich artikulieren, sagen: Wir haben keinen gemeinsamen Standpunkt, daher gibt es keinen österreichischen Standpunkt.

Ich halte die Frage des Tierschutzes für einen kleinen, aber nicht unwichtigen Punkt. Aber es gibt viele andere Punkte, wo ich mir jedenfalls nicht vorstellen kann, dass die Regierungsparteien jetzt über Nacht zu einem gemeinsamen Standpunkt finden. Wäre es da nicht wirklich klüger und demokratiepolitisch vernünftiger, dass Sie jetzt anlässlich der drei Volksbegehren, die es schon gab, sich wenigstens über ein Prozedere einigen, dass Sie sagen, dort, wo es offenbar nicht möglich ist, auf einen gemeinsamen Standpunkt zu kommen, geben wir den Weg frei für eine direktdemokratische Entscheidung. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Zwei Volksbegehren, das ist letztlich gar nichts! Schauen Sie ins benachbarte Ausland! Man muss nicht unbedingt gerade in die Schweiz schauen, aber ich denke, die Bevölkerung ist reif und mündig genug, in vielen Angelegenheiten eine Entscheidung zu treffen.

Und daher nochmals: Wir werden Sie beim Wort nehmen. Sie haben gesagt, Sie wollen die direkte Demokratie stärken, Sie wollen sich ändern, Sie wollen das Ergebnis vom 3. Oktober ernst nehmen. Jetzt haben Sie die Gelegenheit dazu. Stimmen Sie ab! Es geht nur um eine Fristsetzung, es geht noch nicht um den Inhalt eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes oder der Frauenforderungen oder der Forderungen der Gentechnik-KritikerInnen. Es geht


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