Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 204

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Sie haben zwar richtig gesagt, dass die Zahl der lärmarmen Kraftfahrzeuge durch die ständige Erneuerung des Fuhrparks größer geworden ist. Das ist richtig, aber das zeigt doch nur, dass die damalige Maßnahme richtig war, dass die Frächter darauf reagiert haben, dass sie ihren Fuhrpark umgestellt haben und dass die LKW lärmärmer, umweltfreundlicher und abgasärmer geworden sind. Das ist doch ein wichtiger und richtiger Fortschritt! Die Europäische Union fordert ja und fördert auch diese Technologie weiter, und sie verlangt durch immer strengere Abgasnormen, dass noch abgasärmere und lärmärmere LKW auf den Markt kommen.

Was würde denn ein generelles Nachtfahrverbot bedeuten? – Eine völlige Verkehrsüberlastung morgens und abends, wenn der Berufs- und Pendlerverkehr ohnedies am Höhepunkt ist (Abg. Dr. Lichtenberger: Das hat der Kollege schon damals gesagt, und das hat nicht gestimmt!), und eine viel stärkere Belastung auch noch während des gesamten Tages.

Schließlich stimmt auch das Argument der Lärmminderung durch Ihren Vorschlag nicht wirklich. Denn wissenschaftliche Lärmuntersuchungen haben ergeben, dass PKW bei 110 Stundenkilometern praktisch den gleichen Lärmpegel haben wie LKW bei 60 Stundenkilometern, wie auch der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis bereits festgestellt hat. Deshalb wurde auf der Inntal Autobahn eine entsprechende Höchstgeschwindigkeit erlassen, nämlich eben 110 Stundenkilometer für PKW und 60 Stundenkilometer für LKW in der Nacht auch für lärmarme Autos. (Abg. Dr. Lichtenberger: Fahren Sie einmal eine Runde ...!)

Meine Damen und Herren! Das sind die Fakten zu diesem Thema – jenseits aller grünen Verkehrsideologie. An diesen Fakten können Sie nicht vorbei, da gibt es nichts zu manipulieren.

Im Übrigen – auch das sage ich noch einmal – ist Ihr Antrag offensichtlich verfassungswidrig. Denn der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinem Erkenntnis vom Dezember 1991 das generelle Nachtfahrverbot für LKW auf der Loferer Bundesstraße als gesetzwidrig aufgehoben (Abg. Dr. Lichtenberger: Haben Sie die Begründung damals auch gelesen?) und dabei festgestellt, dass die Einbeziehung lärmarmer LKW aus folgenden Gründen dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht: erstens, weil die Frächter bei der Anschaffung lärmarmer LKW beziehungsweise bei der Umrüstung auf lärmarme LKW auf die geltende Rechtslage vertrauen konnten, nämlich dass sie damit auch in der Nacht fahren können.

Zweitens hat der Verfassungsgerichtshof gesagt: Die Einbeziehung lärmarmer LKW in das Nachtfahrverbot bewirkt keinen ins Gewicht fallenden zusätzlichen Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gegenüber dem PKW-Verkehr (Abg. Dr. Lichtenberger: Auf der Loferer Bundesstraße!), weil der PKW-Verkehr mit 110 Stundenkilometern genauso laut ist wie der LKW-Verkehr mit 60 Stundenkilometern, meine Damen und Herren! (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger. )

Diese Argumente und Feststellungen treffen heute genauso zu wie vor einigen Jahren. Deshalb lehnen wir diesen Antrag klar und eindeutig ab, weil er offenkundig verfassungswidrig ist, weil er ein verkehrspolitischer Pfusch erster Ordnung wäre und weil er einer völlig unrealistischen Verkehrsideologie entspricht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenberger: Da haben wir eh nichts anderes erwartet!)

22.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wattaul. Restliche Redezeit der freiheitlichen Fraktion: heute noch 3 Minuten. – Bitte.

22.37

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Lichtenberger, ich verstehe einfach nicht, wie Sie sich auf einmal dazu berufen fühlen können, Verkehrsexpertin zu sein. Sind Sie einmal mit Herrn Gurgiser auf dem Brenner gewesen, und jetzt sind Sie die Chefin und wissen auf einmal, was im Verkehr los ist? (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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