Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 208

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(Abg. Dr. Khol: Kiermaier, die Zeit ist aus!) Ich glaube, in diesem Bereich werden Sie große Probleme bekommen.

Noch eine Anmerkung, meine Damen und Herren (Abg. Dr. Khol: Die Letzte!), weil heute den ganzen Tag immer so getan wird, als würden wir im Ausland gegen Sie Stimmung machen (Abg. Schwarzenberger: Stimmt das nicht? – Abg. Dr. Khol: Stimmung macht ihr nicht, ihr macht handfeste Aktionen!): Ich möchte Ihnen noch einmal sehr deutlich in Erinnerung rufen, meine Damen und Herren: Es waren Stimmen aus dem eigenen Lager (Abg. Dr. Khol: "Stimmung" ist zu wenig!), die aus Belgien, aus Frankreich, aus Italien, aus Luxemburg, aus den Niederlanden und aus Spanien kamen – von der Europäischen Volkspartei. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Abg. Aumayr: Sie sind nicht ...!) So kann das nicht gehen, so können Sie hier nicht nach der Methode "Haltet den Dieb!" vorgehen. (Abg. Dr. Khol: Wo ist Klima heute?)

Ich habe noch drei Entschließungsanträge einzubringen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Dr. Khol: Wo ist Klima? Wir wollen eine Erklärung von Klima, was er in Stockholm gemacht hat!) Der erste Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leikam, Gaál, Brix und Genossen betreffend Novelle zum Waffengesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage dem Nationalrat vorzulegen, die folgende Inhalte umsetzen soll:

Als einziges waffenrechtliches Dokument soll es nur mehr den Waffenpass geben. (Abg. Dr. Khol: Mein Gott, der Toni Leikam! – Abg. Leikam: Da schaust!)

Verpflichtende Schulung ("Waffenführerschein") im Umgang mit Waffen für Personen, die eine Schusswaffe besitzen dürfen. (Abg. Dr. Khol: Das Faustfeuerwaffen-Verbot! Da stimmt ja nicht einmal mehr Schlögl dafür!)

Ein Waffenpass wird nur mehr jenen Personen bewilligt, die Schusswaffen aus beruflichen Gründen oder für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit benötigen. Ausgenommen sind lediglich Personen, die einer nachgewiesenen Gefährdung unterliegen, der am zweckmäßigsten mit Waffengewalt begegnet werden kann.

Vorläufiges Waffenverbot bei Hinweis auf Gewaltbereitschaft, wie etwa bei einer Wegweisung und eines Rückkehrverbotes. (Abg. Dr. Khol: In Kärnten! Die Kärntner jagen ihn weg!)

Abschaffung des Ermessungsspielraumes für die Waffenbehörden, ein waffenrechtliches Dokument auszustellen.

Rückwirkende Bedarfsprüfung und psychologisches Gutachten über Verlässlichkeit von Personen, die bereits ein waffenrechtliches Dokument besitzen.

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Der nächste Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ludmilla Parfuss, Gradwohl, Anna Huber, Wimmer, Gaßner, Ulrike Sima und Genossen betreffend budgetäre, organisatorische sowie personelle Vorkehrungen zur Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes im Sinne des von 460 000 Österreicherinnen und Österreichern unterzeichneten Volksbegehrens


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