ginn der Debatte zu Wort gemeldet hätten, denn dann wäre es den anderen Rednern möglich gewesen, auch darauf einzugehen. Das ist ja momentan der Punkt: Sie erklären jetzt, das AMS sei vom Verkauf zurückgetreten. – Ja, Frau Bundesministerin, wenn ich das recht verstehe, dann hätte das AMS klagen müssen: wegen Nichteinhaltung eines gültigen Kaufvertrages.
Also wenn das richtig ist, was Sie sagen, dann beginnt der Skandal erst jetzt! Dann beginnt der Skandal, denn es ist ein gültiger Kaufvertrag mit einem Käufer abgeschlossen worden, der ihn nicht erfüllt. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Fragen Sie doch die Frau Hostasch!) Und da gibt es einen Treuhänder, der diesen Kaufvertrag für den Käufer abgeschlossen hat beziehungsweise der die entsprechende Gesellschaft hält, und diese Käufergesellschaft, die Weihburggasse 30 GesmbH & Co KEG, steht da mit 90 Millionen im Wort – mit 90 Millionen Schilling!
Wenn das AMS darauf verzichtet, diese 90 Millionen Schilling und alle Kosten, die ihm aus dem Kaufvertrag erwachsen sind, einzufordern, wenn das AMS darauf verzichtet, die Zinsen, die durch die Nichterfüllung des Kaufvertrages inzwischen verloren gegangen sind, einzufordern, dann hat das AMS ein Problem – nicht primär Sie, das gebe ich schon zu, aber Sie sind das Aufsichtsorgan dieses AMS. (Abg. Dr. Trinkl: Wer sagt denn, dass das AMS verzichtet?) Wenn das AMS von sich aus auf den Kaufvertrag verzichtet und zurücktritt, einseitig auf einen gültigen Kaufvertrag verzichtet, dann ... (Abg. Dr. Trinkl: Wer sagt Ihnen denn, dass das AMS verzichtet?) – Die Frau Ministerin hat es gerade erklärt! Haben Sie nicht aufgepasst? (Zwischenruf des Abg. Dr. Martin Graf. ) Wenn das AMS zurücktritt, dann fängt das Problem an.
Meine Damen und Herren! Es wurde erklärt, Price Waterhouse Coopers habe keine Mängel festgestellt. – Das stimmt so nicht: Price Waterhouse Coopers hat festgestellt, es wurde keine Bonität geprüft und verlangt. Ich gehe dann schon noch auf die Bonitätsprüfung ein, auf die auch in der Anfragebeantwortung Bezug genommen wird. Es hat kaufmännische Mängel bei der Veräußerung festgestellt. Und da komme ich auf die Anfragebeantwortung zurück. Ich gebe schon zu, Frau Ministerin, das ist nicht primär Ihr Problem. Bei der Veranlagung auf dem Treuhandkonto – das können Sie aus der Antwort zur Frage 5 herauslesen – hätte weder der Verwaltungsrat noch der Vorstand befasst werden müssen, denn unter Punkt g heißt es:
"Nein, zu veranlagende Liquidität wird über das Treasury und den dafür geltenden Regeln durchgeführt." – Abgesehen davon, dass das grammatikalisch nicht stimmt, aber da fängt ein Problem an, meine Damen und Herren!
Wissen Sie, was das heißt, dass Herr Böhm – Vorstandsdirektor des AMS –, der für das Treasury zuständig ist und der Freund des Herrn Fichtenbauer ist, den Deal mit Herrn Fichtenbauer in Eigenverantwortung hätte durchführen können und nur durch die Tatsache, dass die Trigon Bank vorher "gekracht" hat, daran gehindert wurde? Wissen Sie, dass das die Konsequenz daraus ist, dass 90 Millionen Schilling treuhänderisch aus dem Vermögen des AMS entnommen und veranlagt werden können, ohne dass die zuständigen Gremien darüber informiert werden müssen? Sind Sie sich über die Konsequenzen dessen bewusst? – Ich hoffe, Frau Bundesministerin, Sie ziehen Konsequenzen.
Unser Vorwurf hat nicht das AMS im Allgemeinen betroffen, auch nicht das Sozialministerium, sondern – weil er hier auch sitzt, ich sage es noch einmal sehr deutlich – den Vorstandsdirektor Dr. Böhm! Dieser ist im Rahmen eines sozialpartnerschaftlichen Deals wiederbestellt worden, obwohl er genau für diesen Deal die Verantwortung trägt (Beifall bei den Grünen) und in keinem Punkt des Verfahrens – in keinem Punkt des Verfahrens! – die kaufmännische Sorgfalt, die für diese Veranlagung beziehungsweise für den Verkauf notwendig gewesen wäre, eingehalten hat.
Es ist unzureichend, was hier in der Anfragebeantwortung festgehalten wird, weil hier festgestellt wird, er hätte es machen können. Alleine hätte er diese 90 Millionen, ohne den Verwaltungsrat, ohne den Vorstand damit zu befassen, veranlagen können! (Abg. Dr. Trinkl: Es gab ja keinen Treuhandvertrag!)
Herr Abgeordneter Gaugg! Eine Bemerkung zu den Tränen über den Freiberufler Fichtenbauer: Ja, der Arme! – "Nur" 290 000 S hat er erhalten – "nur" 290 000 S! – Ja, Kollege Gaugg, wir wissen, was 290 000 S sind! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Es gibt Honorarrichtlinien! – Abg. Dr. Martin