Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 51

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treiben. Was hier der Rechnungshof feststellte, und auch ich möchte ihm sehr herzlich dafür danken, ist wirklich nicht nur die Anleitung für zukünftige Maßnahmenbündel, sondern das ist mehr oder weniger ein Register von 10 Geboten: Wie mache ich es ordentlich?

Was wurde kritisiert? – Erstens: Das Wort "Chancengleichheit" ist ja breit gestreut, ist breitgängig, ist in aller Munde, läuft fast schon Gefahr, inflationär gebraucht zu werden. Chancengleichheit tritt dann ein, wenn man weiß, was sie konkret umfasst, wenn man präzise umschreibt, worin sie besteht, und wenn man insgesamt auch Umsetzungsstrategien und Beurteilungsinstrumente bereithält. Genau das bemängelte der Rechnungshofbericht in Bezug auf die Frauenförderung, wie sie vom Arbeitsmarktservice vorgenommen wurde. Er bemängelte es meines Erachtens sehr zu Recht, und er ist hoffentlich auch in der Lage, entsprechende Hebel anzusetzen, damit das Arbeitsmarktservice und darüber hinaus auch noch weitere Institutionen von dem Vokabel "Chancengleichheit" endlich zu präzisen, konkreten Projekten kommen und vor allem auch Möglichkeiten bieten, zu evaluieren, was im Hinblick auf Chancengleichheit unternommen worden ist.

Damit komme ich gleich zu einem zweiten Kritikpunkt in diesem Bereich, den ich unterstreichen und vortragen möchte: das Controlling – das sprach bereits mein Vorredner an – als Defizit gerade in diesem Förderungswesen, in diesem Bereich des Arbeitsmarktservice. Es wurde attestiert, dass die innere Systematik und die zeitliche Kontinuität der Zielsteuerung und der strukturierten Schwerpunkte eigentlich fehlen. Und ohne diese Voraussetzungen ist es sehr, sehr schwierig, die Fördermittel, die zugunsten der Frauen ausgeschüttet wurden, auf ihre Effizienz hin zu untersuchen. Dadurch bleiben wir in einem vagen Raum, dadurch bewegen wir uns wieder auf einer unsicheren Ebene und dadurch werden teilweise Mittel eingesetzt, ohne dass gewährleistet ist, dass sie wirklich das bringen, was sie längst bringen sollten.

Daher unterstreiche ich noch einmal die Forderung nach einem besseren Controlling, das auch voraussetzt, dass wir über eine geeignete Datengrundlage verfügen. Diesbezüglich ist das AMS – in der Vergangenheit, betone ich – auch noch säumig gewesen. Es fehlten die entsprechenden EDV-Systeme, und es ist die Datengrundlage noch nicht so, dass man jetzt wirklich konkrete positive oder negative Äußerungen über die Effizienz der Frauenförderung machen könnte.

Ein dritter Kritikpunkt, der in vielen Bereichen, gerade im Subventionswesen, anzusetzen ist, ist das Fehlen von längerfristigen Planungen, das Fehlen von längerfristigen Programmen, das sozusagen kurzfristige Ausschütten, das einjährige Ausschütten von Subventionen, und das Fehlen eines Planes, der praktisch vier Jahre umfasst. Da ist sicherlich die Schuld nicht beim AMS in erster Linie gelegen, sondern da ist der Auftraggeber, nämlich die Bundesregierung mehr oder weniger ins Gebet zu nehmen und auch zur Verantwortung zu ziehen. Es ist gerade die Aufgabe einer neuen Bundesregierung, jetzt nicht den Fehler der alten zu wiederholen, sondern wirklich für Planungssicherheit zu sorgen und auch längerfristige Planungen vorzunehmen.

Somit komme ich zum vierten Punkt, den der Rechnungshof bemängelt, nämlich betreffend die Mittel, die für die Qualifizierung von Frauen eingesetzt wurden. Qualifizierungsprogramme sind ja gerade für den Wiedereinstieg sehr wesentlich, und Qualifizierungsprogramme sind auch die Chance für die Frauen, die Chancengleichheit im beruflichen Bereich konkret wahrnehmen zu können, ja dass ihnen diese überhaupt angeboten wird. Und gerade von den Qualifizierungsprogrammen ist nur ein Drittel den Frauen zugute gekommen, zwei Drittel der Qualifizierungsprogramme kamen den Männern zugute. Das ist eine Fehlsteuerung, die angesichts der Notwendigkeiten wirklich am Problem vorbeigeht, und gerade bei dieser Fehlsteuerung gilt es anzusetzen: weg mit der Gießkanne, hin zu einem gezielten Förderungsstrahl in Richtung Frauen, die im sozusagen minderqualifizierten Bereich beschäftigt sind, in Richtung Frauen, die wiedereinsteigen müssen.

Diesbezüglich ist noch etwas als sehr wesentlich zu erwähnen, was auch der Rechnungshof einfordert, nämlich die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen. (Beifall bei den Grünen.)


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