Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 66

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derungen zukommen lassen, wohl eindeutig widersprechen. (Abg. Rosemarie Bauer: Beweisen Sie mir das Gegenteil!)

Ich berufe mich auf die Publikationen dieses Instituts. Da es quasi Ihr Parteiinstitut ist, wäre es ja für Sie relativ einfach, sich diese zu besorgen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer. )

Ich möchte nun noch ein paar Feststellungen zum konkreten Inhalt des Familien-Volksbegehrens machen, aber auch zur Politik, die diese Bundesregierung in diesem Zusammenhang betreibt. Es gibt aus den letzten Jahren auch Statistiken, die zeigen, wie unter anderem die Karenz von Männern genutzt wird. Es haben 1,4 Prozent der Männer die Karenz in Anspruch genommen. Sie erklären – und ich habe das im Ausschuss mehrmals zu hinterfragen versucht –, dass jetzt drei Jahre Karenz eingeführt werden. Offenbar wird, wenn man die Zeit des Verdienstentgangs um ein halbes Jahr verlängert, auf einmal die Möglichkeit, dies weitgehend in Anspruch zu nehmen, größer. Faktum ist, dass auch bislang das geringe In-Anspruch-Nehmen dieser Möglichkeit nicht aus Jux und Tollerei erfolgt ist, sondern dass es sehr viele Familien gibt, die sich die dadurch entstandenen Verdiensteinbußen nicht leisten konnten. Doch das haben Sie in keiner Form berücksichtigt. Das Karenzgeld wird minimal erhöht. Eine effektive Erhöhung des Karenzgeldes ist auch in weiterer Zukunft nicht absehbar. (Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer. )

Auf zwei Jahre verlängern Sie es. Das finde ich ja "super"! Insgesamt gibt es für Familien eine dreijährige Frist, aber die Alleinerzieherinnen dürfen es nur zwei Jahre in Anspruch nehmen. Da von Gerechtigkeit zu reden, ist ... (Abg. Kampichler: Das ist eine Verbesserung!)

Es ist eine Verbesserung. (Abg. Dr. Petrovic: Das ist eine Diskriminierung! Das Kind muss bestraft werden, wenn die Mutter nicht heiratet!) Aber Ihr Gerechtigkeitsbegriff wundert mich schon: Für Familien in Ihrem Sinn, für "schöne" Familien, die Ihnen ideologisch gut gesinnt sind, für Familien, wo der Mann arbeitet und die Frau zu Hause bei den Kindern bleibt, gibt es drei Jahre. Für allein erziehende Mütter gibt es dies natürlich wieder nicht. (Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer. ) Das ist schon richtig, aber es geht ja um Ihren Begriff von Gerechtigkeit! Die gab es in der Vergangenheit nicht, und das wurde auch immer wieder kritisiert. Die Einschränkung für die Alleinerzieherinnen war eine Maßnahme, die die Grünen nie mitgetragen haben.

Zur unabhängigen Medienbehörde, die Sie da vorgesehen haben, kann ich nur eines sagen: Wenn diese ähnlich unabhängig besetzt ist wie der ÖIAG-Aufsichtsrat, dann kann es um die Unabhängigkeit im Sinne dieser neuen Bundesregierung wohl auch nicht allzu gut bestellt sein. (Beifall bei den Grünen.)

Aber das wirklich Abstruse an den Diskussionen im Ausschuss waren die Begrifflichkeiten, die Sie gewählt haben. Es gab zum Beispiel so Begriffe wie "Arbeitsplatz Haushalt" oder "Unternehmen Haushalt", alles Bezeichnungen, die wunderbar klingen. Wenn man sich dann vor Augen führt, welches Bild Sie von Interessenausgleich haben – Minister Bartenstein hat ja immer gesagt, es gebe keine Interessengegensätze –, und wenn man bedenkt, welche soziale Absicherung in Ihren Wünschen sichtbar wird, dann muss man sagen: Das ist ja vielmehr als Drohung zu werten denn als irgendeine auch nur andenkbare Verbesserung. (Abg. Rosemarie Bauer: Ich glaube, Sie interpretieren sie nicht richtig!)

Des Weiteren kreierten Sie den Begriff "Familienphase". Das würde mich auch interessieren, was darunter zu verstehen ist. Dauert die "Familienphase" jetzt auf einmal drei Jahre? Ist danach die "Familienphase" beendet? Es schwirren selbst in der Feststellung des Ausschusses Begriffe herum, die offenbar völlig undurchdacht sind. (Abg. Rosemarie Bauer: Nein! Ihnen fällt es schwer, sie zu verstehen!) Ja, mir fällt das alles nicht auf, ich weiß eh!

Mir fällt zum Beispiel auch Folgendes auf: Unter dem Titel "bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf" schreiben Sie doch tatsächlich hinein – und das ist ja wirklich stark –, dass weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten und des Arbeitsortes stattfinden sollen. Soll das etwa heißen, zwei oder drei Stunden auf Abruf am Nachmittag zu arbeiten, oder worum geht


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