Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 213

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komplett neuen Stadium der Ausbildung. Das ist nicht wirklich wünschenswert und auch nicht sehr effizient.

Vielleicht noch ganz kurz Folgendes: Sinnvoll wäre eine Lösung der Frage des Urkundenregisters. Diese Frage wurde vor einem Jahr beim Notariats-Berufsrechts-Änderungsgesetz andiskutiert. Die Notare haben ein derartiges Urkundenregister. Meiner Ansicht nach sollten wir darauf hinwirken, dass es ein gemeinsames Bundes-Urkundenregister für alle Urkunden gibt und nicht für jeden Stand ein eigenes, weil Letzteres eigentlich nicht der Rechtssicherheit und auch nicht der Übersichtlichkeit dient. Wünschenswert ist ein einziges Register, in dem alle Urkunden vorzufinden sind. Diesbezüglich ist mit dem vorliegenden Gesetz – das ist allerdings auch nicht Vorgabe der Richtlinie, muss man hinzufügen, aber nichtsdestoweniger sollte man sich damit beschäftigen – nicht wirklich etwas weitergegangen.

Letztlich kommt es auch zu einer Änderung der Rechtsanwaltsordnung dahin gehend, dass bei den einzelnen Verfahrenshilfeprozessen die Abgeltung mehr nach dem Anfall der Fälle bemessen werden soll, was sicherlich ein Schritt in Richtung von mehr Kostengerechtigkeit ist.

Der Grund dafür, dass wir diesem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen, ist folgender. Wir haben vor einem Jahr in der letzten Debatte zum Rechtsanwalts-Berufsrechts-Änderungsgesetz signalisiert – das kam damals eigentlich von beiden Regierungsparteien –, dass es ein Anliegen der Gesellschaft, ein Anliegen der Konsumenten ist, zu versuchen, in der Frage der Kosten der Rechtsanwälte zu Beginn der Vertretungstätigkeit eine ausgezeichnete Information über die Art und Weise, wie Kosten kalkuliert werden – die Kostenrechnung ist an sich eine eigene Philosophie und schon für einen Anwalt relativ schwer zu begreifen oder anzuwenden, und umso schwieriger natürlich für einen Konsumenten –, zumindest in groben Umrissen demjenigen zu geben, der sich eine Beratung andienen lassen möchte oder darauf angewiesen ist, damit er weiß, wie es läuft und womit er ungefähr rechnen kann, wenn er gewisse Leistungspakete bekommt. Darüber hinaus sollte man ihm auch Informationen nach gewissen Zeiten, etwa einem halben Jahr oder einem Jahr, über die jeweils erreichte Höhe geben. Letztlich stellt sich auch die Frage, wie man die Kostenabrechnung besser nachvollziehbar machen kann, weil das eine sehr komplexe und komplizierte Materie ist.

Damals hat der Rechtsanwaltskammertag in einem Brief mitgeteilt, dass er Möglichkeiten dafür schaffen wird, in dieser Hinsicht eine Verbesserung herbeizuführen. Es gab eine entsprechende Ausschussfeststellung, und letztlich kam es zu einer Empfehlung an einzelne Anwälte, Verbesserungen in der Information und bei der Berechnung der Kosten durchzuführen. Eine Empfehlung ist aber eine Empfehlung, und diejenigen, die sich nicht an Empfehlungen halten, werden wieder genau die gleichen Probleme verursachen, die wir vorher schon abschaffen wollten, nämlich unübersichtliche Tarifanwendung beziehungsweise keine Informationen.

Wir sind davon ausgegangenen, dass nun erneut eine Feststellung im Ausschuss getroffen wird, und haben zu Beginn eigentlich auch relative Einigkeit darüber erzielt – zumindest bei allen, die an der Diskussion teilnahmen –, dass es ein entsprechendes Bedürfnis gibt. Letztlich ist es dann nicht dazu gekommen. Ich verstehe bis heute nicht, Kollegin Fekter, warum wir das nicht gemacht haben. Sie haben zu verantworten, dass Sie es nicht wollten und dass wir das nicht tun. Das ist sicherlich keine Verbesserung des Qualitätsstandards.

Das ist für uns jedenfalls der Grund, dieser Vorlage nicht zuzustimmen, meine Damen und Herren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Ich erteile ihr das Wort.

23.10

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Hohes Haus! Angesichts der vorgeschrittenen Stunde möchte ich mich auch ganz kurz fassen. Es geht beim EuRAG um berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte, die von der Berufsgruppe selbst intensiv mitgestaltet wurden und – erlauben Sie mir diese Beurteilung, ich


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