Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 12

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neraldebatte bilden könnten, im Zusammenhang mit den Beratungsgruppen I und II ermöglicht werden. Diese Praxis hat sich bewährt und soll beibehalten werden.

Die weitere Gliederung der Debatte und der Abstimmungen im Sinne des § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist dem ausgegebenen Arbeitsplan zu entnehmen.

Darüber hat der Nationalrat zu befinden. Gibt es dagegen Einwendungen? – Dies ist nicht der Fall. Dann ist das so genehmigt.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialsitzung wurde Konsens über die Struktur der Debatte wie folgt erzielt: Es ist eine Tagesblockzeit für die heutige Sitzung von 10 "Wiener Stunden" vorgeschlagen, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 195 Minuten, Freiheitliche Partei und Volkspartei je 145 Minuten, Grüne 115 Minuten.

Die Redezeit des für die jeweilige Beratungsgruppe zuständigen Regierungsmitgliedes beträgt 20 Minuten, wobei, wenn diese Redezeit überschritten wird – und das gilt auch für die Staatssekretäre, deren Redezeit 10 Minuten ist –, die Überschreitung auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden soll.

Ferner soll die Redezeit ressortfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staatssekretäre von Beginn an auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden.

Ausgenommen davon ist die Redezeit der Frau Vizekanzler bei der unter den Beratungsgruppen I und II abgehaltenen Debatte, sofern die Redezeit eine Dauer von 10 Minuten nicht überschreitet.

Auch darüber hat das Hohe Haus zu befinden. Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Beratungsgruppe I

Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei

Kapitel 02: Bundesgesetzgebung

Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof

Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof

Kapitel 05: Volksanwaltschaft

Kapitel 06: Rechnungshof

Beratungsgruppe II

Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen

Kapitel 13: Kunst (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zur gemeinsamen Verhandlung über die Beratungsgruppen I und II des Bundesvoranschlages für das Jahr 2000.

Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung zu diesen Spezialgruppen liegt nicht vor.

Wir treten unmittelbar in die Beratungen ein.


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