neraldebatte bilden könnten, im Zusammenhang mit den Beratungsgruppen I und II ermöglicht werden. Diese Praxis hat sich bewährt und soll beibehalten werden.
Die weitere Gliederung der Debatte und der Abstimmungen im Sinne des § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist dem ausgegebenen Arbeitsplan zu entnehmen.
Darüber hat der Nationalrat zu befinden. Gibt es dagegen Einwendungen? – Dies ist nicht der Fall. Dann ist das so genehmigt.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialsitzung wurde Konsens über die Struktur der Debatte wie folgt erzielt: Es ist eine Tagesblockzeit für die heutige Sitzung von 10 "Wiener Stunden" vorgeschlagen, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 195 Minuten, Freiheitliche Partei und Volkspartei je 145 Minuten, Grüne 115 Minuten.
Die Redezeit des für die jeweilige Beratungsgruppe zuständigen Regierungsmitgliedes beträgt 20 Minuten, wobei, wenn diese Redezeit überschritten wird – und das gilt auch für die Staatssekretäre, deren Redezeit 10 Minuten ist –, die Überschreitung auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden soll.
Ferner soll die Redezeit ressortfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staatssekretäre von Beginn an auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden.
Ausgenommen davon ist die Redezeit der Frau Vizekanzler bei der unter den Beratungsgruppen I und II abgehaltenen Debatte, sofern die Redezeit eine Dauer von 10 Minuten nicht überschreitet.
Auch darüber hat das Hohe Haus zu befinden. Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Beratungsgruppe I
Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei
Kapitel 02: Bundesgesetzgebung
Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof
Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof
Kapitel 05: Volksanwaltschaft
Kapitel 06: Rechnungshof
Beratungsgruppe II
Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen
Kapitel 13: Kunst (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zur gemeinsamen Verhandlung über die Beratungsgruppen I und II des Bundesvoranschlages für das Jahr 2000.
Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung zu diesen Spezialgruppen liegt nicht vor.
Wir treten unmittelbar in die Beratungen ein.