Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 117

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Der Rechnungshof selbst hat schon seit mehreren Jahren darauf gedrängt, dass im Bundesbereich, aber auch in den sonstigen Gebietskörperschaften gespart wird. Er kann sich diesem Sparappell natürlich auch betreffend das eigene Haus nicht entziehen.

Ich möchte aber doch Folgendes klarstellen – das entspricht auch einem internationalen Vergleich –: Selbst wenn es darum geht, bei den Ausgaben streng zu sparen, soll man sich immer überlegen, wo man spart. Man sollte nicht linear sparen – ich halte das für ganz schlecht –, sondern man soll dort sparen, wo tatsächlich Sparpotentiale gegeben sind, und man soll nicht der Versuchung erliegen, einfach mit einem gewissen Prozentsatz gleichsam quer über die gesamte Bundesgebarung zu fahren und lineare Kürzungen vorzunehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Das hat ja der Edlinger gemacht!)

Am schlechtesten wäre allerdings, wenn man der Versuchung erläge, dass man bei der obersten Kontrollinstanz begänne, mit Sparmaßnahmen anzusetzen (demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der Grünen) , denn es hat sich immer noch herausgestellt, dass dies ein Sparen am falschen Platz ist. (Abg. Edlinger  – in Richtung des Abg. Dr. Khol –: Was machst du im Herbst? Wer ist dann schuld?) Wir haben in mehreren Rechnungshofberichten sehr eindeutig dargelegt, in welchen Bereichen es uns gelungen ist, durch unsere Prüfungen Einsparungen zu erreichen. Und diese Einsparungen liegen regelmäßig wesentlich höher als das Budget für den Rechnungshof pro Jahr. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP, der Freiheitlichen und der Grünen.)

Natürlich haben die in finanzieller Hinsicht eingeschränkten Möglichkeiten auch Auswirkungen auf die personellen Ressourcen, die der Rechnungshof beantragt hat. Er hat sie ebenfalls nicht zur Gänze gewährt bekommen. Im Rechnungshof sind 345 Planstellen vorgesehen. Um einen Vergleich zu bringen: Diesen 345 Planstellen stehen zirka 750 000 Personen in den diversen geprüften Stellen gegenüber – diese Relation soll nur verdeutlichen, mit wie wenigen Personen der Rechnungshof auszukommen hat, um seinen Prüfungsaufgaben nachzukommen. Aber dies hat sich in der Vergangenheit immer noch bewerkstelligen lassen.

Wir sehen uns jedoch in diesem Jahr mit einer ganz besonderen Aufgabenstellung konfrontiert, nämlich mit der Vollziehung des heute in der Diskussion bereits mehrfach angesprochenen Bezügebegrenzungsgesetzes. Bekanntlich hat der Rechnungshof die Aufgabe übertragen bekommen, einen Bericht zu erstellen, in dem sämtliche Personen namentlich angeführt sind, die monatlich mehr als 80 000 S aus öffentlichen Kassen beziehen.

Der Gesetzgeber ist bei Verfassung dieses Gesetzes davon ausgegangen, dass alle, die aufgerufen sind, den Gesetzesauftrag zu erfüllen, dieser Verpflichtung auch nachkommen. Wie sich nun gezeigt hat, ist dies durchaus nicht der Fall. Die Rechtsträger – es sind über 5 000 –, die verpflichtet wären, die Meldungen über ihre Bediensteten dem Rechnungshof bekannt zu geben, haben sich dieser Verpflichtung vielfach entzogen. Wir mussten daher – beginnend vor einigen Wochen – bereits Mahnungen an die Rechtsträger aussenden und hoffen nun, dass diese Mahnungen einen Beitrag dazu leisten werden, dass die Meldungen doch noch vollständig und vor allem nicht anonymisiert eingehen werden, denn mit anonymisierten Meldungen kann der Rechnungshof nichts anfangen, anonymisierte Meldungen kann der Rechnungshof seinem Bericht nicht zugrunde legen.

Die Hoffnung haben wir wohl; wenn ich allerdings sehe, welche Meldungen nachträglich eingegangen sind und noch eingehen, muss ich doch meiner Befürchtung Ausdruck verleihen, dass wir bestenfalls von 50 Prozent aller Rechtsträger ordnungsgemäße Meldungen bekommen werden. Das bedeutet in weiterer Konsequenz, dass der Rechnungshof auf Grund des Gesetzes verpflichtet sein wird, Einschauen überall dort vorzunehmen, wo den Meldepflichten der Rechtsträger nicht entsprochen wurde. Dies wären Einschauen in einer unermesslichen Zahl, jedenfalls weit über 100, mehrere 100, vermutlich über 1 000.

Es wird – dies hängt mit dem Grund der Weigerung zusammen – letztlich eine gerichtliche Entscheidung zu sein haben, ob ein Bericht, wie er dem Rechnungshof verfassungsgesetzlich aufgetragen wurde, überhaupt erstellt werden kann, denn die Argumentation der geprüften Stellen, die sich weigern, dem Rechnungshof vollständige Meldungen zu legen, geht in die Richtung,


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