Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 111

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Dr. Pilz nicht Stellung nehmen. (Abg. Edlinger: Das kann ich mir vorstellen!) Komisch ist die Angelegenheit aber schon, nämlich dass man eine Verschwörungstheorie herausarbeitet, wenn Herr Minister Scheibner mit einem Sekretär eine Anfragebeantwortung vorbespricht. (Abg. Öllinger: Mit welchem Sekretär?) Das scheint mir schon etwas komisch zu sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte mich nun also mit dem Inhalt dieser Dringlichen Anfrage auseinander setzen, nicht aber mit einem bestimmten Thema, wie das Dr. Pilz gemacht hat. Ich hätte mich auch sehr schwer getäuscht, wenn wir im Rahmen des Militärbefugnisgesetzes nicht mit einer Dringlichen Anfrage der Grünen konfrontiert worden wären. Aber ich nehme zu dieser Dringlichen Anfrage sehr gerne namens der Österreichischen Volkspartei Stellung, weil man dadurch auch die Möglichkeit hat, die Bedeutung und Wichtigkeit des Heeres-Nachrichtenamtes und des Abwehramtes zum Ausdruck zu bringen.

Für Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, sind diese Dienste ein oppositionelles, ein rotes Tuch – Dienste, die angeblich furchtbare Arbeit leisten. Für uns von der ÖVP hingegen sind diese Dienste eine äußerst wichtige Einrichtung, die ihre Tätigkeit im Rahmen der umfassenden Landesverteidigung nach Artikel 9a und 79 des Bundes-Verfassungsgesetzes leistet. Und diese Aufgaben, meine Damen und Herren, werden in hervorragender Art und Weise durchgeführt. Im Rahmen dieser Debatte möchte ich hier auch einmal den Bediensteten des Heeres-Nachrichtenamtes und des Abwehramtes gegenüber meinen Dank zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass diese beiden Dienste hervorragende Arbeit leisten, dass sich etwa das HNA Informationen im Ausland beschafft, damit eine sicherheitspolitische Lagebeurteilung durchgeführt werden kann, damit eine Lagebeurteilung etwa für den Balkan durchgeführt werden kann, damit auch ein präventiver Schutz für unsere österreichischen Truppen im Kosovo gewährleistet ist, denn es gibt zum Beispiel vom Heeres-Nachrichtenamt Unterlagen, in denen die Typen der Minen bekannt gegeben werden. Meine Damen und Herren! Für unsere Soldaten bin ich froh, dass diese Aufgaben vom Heeres-Nachrichtenamt verrichtet werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Darüber hinaus ist es auch äußerst wichtig, dass das Abwehramt für den Eigenschutz des Bundesheeres sorgt, dass die militärische Sicherheit in Österreich sichergestellt ist. Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren von den Grünen: Sie reden von einem Überwachungsstaat – und ich von äußerst wichtigen Einrichtungen für die Sicherheit unseres Landes, Einrichtungen, die unverzichtbar sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es ist doch ein legitimes Recht, dass sich diese Dienste kundig machen, dass sich diese Dienste über bestimmte Aktionen gegen die Landesverteidigung interessieren, wie zum Beispiel bei der Draken-Demonstration, bei der es dazu gekommen ist, dass ein Sprengstoffanschlag durchgeführt wurde. Das ist Gott sei Dank glimpflich ausgegangen; eine Kaserneneinzäunung ist aber beschädigt worden.

Übrigens: Wenn ich an diese Draken-Demonstration denke, muss ich sagen, da hat es doch einen Dr. Pilz gegeben, der auch einige Aussagen dazu gemacht hat. Ich glaube, das war am 29. Mai 1988 in der Zeitschrift "Die neue Zeit". Dr. Pilz – hören Sie zu! – sagte damals: Nicht jene, die gewaltfrei gegen die Stationierung der Draken am Thalerhof oder in Zeltweg demonstrieren wollen, seien Terroristen. Die wahren Terroristen sitzen in Wien im Verteidigungsministerium. – So Dr. Pilz damals. Nur damit man sich ein Bild machen kann, wie Herr Dr. Pilz in dieser Angelegenheit denkt. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Faktum ist, dass die beiden Dienste ihre Aufgaben im Rahmen der Bundesverfassung nach Artikel 9a und 79 durchführen und dazu der Minister auch notwendige Verordnungen erlassen hat. Das Militärbefugnisgesetz, das nun zur parlamentarischen Behandlung vorliegt, ist eigentlich der legistische Überbau zu diesen derzeitigen Verordnungen. Es werden die Aufgaben und Befugnisse klar und eindeutig gesetzlich geregelt.


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