Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 118

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Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Ich nehme das zurück. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Dr. Jarolim, so geht das nicht!

Ich muss jetzt auch Folgendes zur Beruhigung und Aufklärung sagen: Kollege Enzendorfer war, so weit ich das weiß – ich sage das vom Präsidium aus –, ein Mitarbeiter eines Mitgliedes des Präsidiums. Daher gibt es einen Personalakt, und das werde ich mir alles anschauen. Ich nehme aber an, dass die Voraussetzungen dafür, dass er vom Dritten Präsidenten als Mitarbeiter angestellt wurde, gegeben waren, weil das sicher überprüft wurde.

Wenn hier also dauernd die Frage gestellt wird: Wie ist das?, und: Ist er in der Parlamentsdirektion oder sonst wo? – Jawohl, er war ein Mitarbeiter des Dritten Präsidenten. Jeder Präsident sucht sich sein Personal aus, aber dieses Personal wird auch sachgerecht dahin gehend geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anstellung vorhanden sind. Bitte lassen Sie mich diese Feststellung einmal treffen.

Im Übrigen, Kollege Dr. Jarolim, gebe ich die von mir soeben beanspruchten 30 Sekunden jetzt dazu, und ich bitte um eine sachliche Fortsetzung der Diskussion.

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Herr Präsident! Ich nehme das zur Kenntnis.

Meine Kritik hat sich dagegen gerichtet, dass wir hier mit diesem Vorwurf, der auch unterlegt worden ist, nicht so umgehen sollten, wie das der Fall gewesen ist. Ich hätte mir erwartet, dass der Herr Bundesminister dazu Stellung nimmt – diese Möglichkeiten haben Sie noch, und ich glaube, Sie werden sie auch nutzen. Ich bitte Sie jedenfalls um eine Stellungnahme, weil das mehr ist als eine parteipolitische Auseinandersetzung, weil das eines der Themen ist, wo wir uns auch auf der europäischen Bühne zu Recht beurteilen lassen müssen, wie wir mit diesen Sachverhalten umgehen.

Ich glaube, meine Damen und Herren von der FPÖ, es ist auch unwürdig, das jetzt ganz einfach zuzudecken, indem hier zu Erklärungen lauthals Kundgebungen stattfinden – Herr Kollege Ofner, gestatten Sie mir bitte, das zu sagen –, die, so glaube ich, nicht wirklich dem Stellenwert dieser Diskussion entsprechen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Seien wir uns bitte dessen bewusst, dass die Diskussion um dieses Problem, das sich hier stellt, jedenfalls angerissen ist und dass wir das nicht in einem alltäglichen Stil abhandeln sollten.

Ich sage jetzt nur mehr, weil ich angesichts der Umstände rund um diese Thematik nicht mehr allzu viel sagen möchte, einige Sätze zum Militärbefugnisgesetz. Es ist erschreckend, dass das Ganze in einem Gesamtkontext steht, der einen geradezu erschaudern lässt. Sie haben heute hier gesagt, auch der Kollege Platter von der ÖVP, Sie verstehen nicht, warum man in den Debattenbeiträgen zu diesem Gesetz, das meines Erachtens die Rechtsstaatlichkeit weit sprengt, auf vieles nicht eingegangen sei. Ich bin auch daran interessiert, hier sachlich zu diskutieren, und wir nützen auch diese Möglichkeit. Ich hätte mir aber erwartet, dass der Gesetzentwurf, der eingebracht ist, viele der Punkte, die jetzt drinnen stehen, nicht enthält. Sie haben gesagt, es gibt in Bezug auf den Rechtsschutzbeauftragten keinen Debattenbeitrag, und es sei auch eine Regelung gefunden worden, die vollkommen in Ordnung ist.

Ich weise darauf hin, dass der Rechtsschutzbeauftragte in diesem Gesetz eine der zentralen Stellen ist; insofern kann ich Ihnen folgen. Es gibt bezüglich dieses Gesetzes eine Fülle von Vorwürfen dahin gehend, dass hier in einer Art und Weise mit Regelungen umgegangen wird, die jenen, die sie nicht gutwillig anwenden wollen – und das ist etwas, was man mit berücksichtigen soll –, einen Spielraum lässt, der in einem Rechtsstaat nicht möglich sein sollte. Insofern kommt dem Rechtsschutzbeauftragten erhöhte Bedeutung zu.


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