Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 174

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Es ist aber auch eine andere Angelegenheit, die mich reizt, dazu zu sprechen. Es gibt ja auch die Diskussion um den Jugendbeirat. Das ist eine ähnliche Diskussion, aber da bemerkt man äußerst unterschiedliche Vorgangsweisen. Während man beim Jugendbeirat keine Möglichkeit auslässt, um seine Kompetenzen möglichst gering zu halten und möglichst ein Gremium zu schaffen, in dem Jugendliche zusammengefasst werden sollen und eine gewisse Beratungsfunktion der Ministerin, aber eigentlich keinerlei Kompetenzen haben sollen, gibt es bei den Senioren offensichtlich eine wesentlich stärkere Lobby. Man will da auch von den gesetzlichen Änderungen her Möglichkeiten schaffen, um dessen Stellung in einer für uns in demokratiepolitischer Hinsicht teilweise sehr bedenklichen Art und Weise zu verankern. – Darauf werde ich noch zu sprechen kommen.

Da Frau Kollegin Haller soeben von allen Bereichen, die die Senioren betreffen, gesprochen und speziell auf das Pensionssystem hingewiesen hat, frage ich sie, warum im Sozialausschuss momentan jedes Mal, wenn es um das Beamtenpensionsrecht geht, die Argumentation so läuft, dass der Sozialausschuss – und damit auch das Ministerium – dafür nicht zuständig ist und diese Kompetenz nicht hat. Das heißt, diese Verlagerung und diese Ansiedelung im Generationenministerium schließt einen Teil der Senioren oder der Interessen offenbar wiederum aus. Inwiefern Sie sich überlegt haben, ob die Ansiedelung in diesem Ministerium wirklich sinnvoll ist, das wage ich da zu bezweifeln. (Abg. Haller: Haben Sie sich einmal die Zusammensetzung angeschaut?)

Auf Ihre Zusammensetzung des Gremiums werde ich noch zu sprechen kommen. (Abg. Haller: Schauen Sie sich die Zusammensetzung an!) Das hat mit der Kompetenz nichts zu tun. Wenn Sie diesen Beirat explizit beim Generationenministerium ansiedeln und die Kompetenzen für die Beamtenversicherung nicht diesem Ministerium angehören, ist es völlig egal, wer in diesem Gremium sitzt, weil Sie keinen Minister haben, mit dem Sie verhandeln können, da er nicht zuständig ist. Das ist wohl ein ganz anderes Problem. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Haller: Wo wollen Sie es ansiedeln?) Zur Ansiedelung gibt es einen anderen Vorschlag, den man sich durchaus hätte überlegen können. Faktum ist nur, dass Sie die Konsequenzen offenbar nicht in dieser Form durchdacht haben.

Allerdings ist das wesentliche Problem die demokratiepolitische Verankerung. Dazu zwei Dinge: Zunächst setzen Sie einen Verein – ich zitiere wörtlich –: "In Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Senioren berühren können, ist der ‚Österreichische Seniorenrat‘ den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte gleichgestellt" – mit einer gesetzlichen Interessenvertretung gleich, in der es ein Wahlrecht und Wahlen gibt. (Abg. Dr. Bruckmann: Der ÖGB ist auch ein Verein!)

Es steht hier drinnen: "den gesetzlichen Interessenvertretungen". Ich weiß nicht, ob Sie Ihren Gesetzentwurf kennen; das steht hier wörtlich drinnen. Sie legitimieren einen Verein, der mit Statutenänderungen, als Verein, wie auch immer, gestaltend über die Mehrheitsverhältnisse wirken kann, einem Gremium gleich, das gewählt wird. Das halten wir demokratiepolitisch für äußerst bedenklich. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Gradwohl. )

Der zweite Punkt: Es war besonders bemerkenswert, dass Sie im Ausschuss noch einen Abänderungsantrag gestellt haben, mit dem Sie offenbar zur Legitimierung oder zur Absicherung der Mehrheitsverhältnisse – beim ersten Punkt kam der Einwand, wer dort drinnen sitzt – noch die Formulierung eingefügt haben, dass die Bundesministerin drei weitere Mitglieder ohne Vorschlag ernennen kann. Ohne Vorschlag!

Ich weiß nicht, wie das zustande gekommen ist. Das war im ursprünglichen Entwurf nicht drinnen. Vielleicht können die Kollegen von den Regierungsfraktionen – wer auch immer – noch einmal erklären, warum es notwendig war, diese demokratiepolitisch äußerst interessante Konstellation unbedingt hineinbringen zu wollen, dass die Ministerin ohne Vorschlag benennen kann. (Abg. Öllinger: Damit die Regierung eine Mehrheit kriegt!)


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