weltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie endlich auch auf die Flurverfassung, auf die Flurbereinigung auszudehnen. Auch das ist eine Angelegenheit, die eigentlich selbstverständlich sein müsste.
Die grundsätzliche Frage, die unserer Meinung nach nicht sauber gelöst ist, ist die Frage der Zuständigkeit. In Ihrem Gesetz, Herr Bundesminister, werden die Agrarbehörden zur ersten Instanz, und das halten wir für nicht verfassungskonform, weil bundesgesetzlich die Länder die erste Instanz sind und der Umweltsenat die zweite Instanz, und das wäre auch in diesem Fall einzuhalten gewesen. Die Agrarbehörden sind sicherlich in ein Verfahren einzubinden, das ist klar, aber es ist nicht sinnvoll, sie zur ersten Instanz zu machen, da das zu Interessenkonflikten und unter Umständen auch zu massiven Problemen in der Abwicklung führen kann. (Beifall bei den Grünen.)
Ihre Schwellenwerte, die Sie gerade im Bereich der Entwässerung mit 30 Hektar angeben, halten wir auf jeden Fall auch für zu hoch. Das ist wieder eine Größenordnung, die die meisten Betriebe ohnehin unterschreiten, wodurch die Grundfrage, wo Entwässerung heute noch sinnvoll und notwendig ist, in einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht geklärt wird.
Die Frage der Bewässerung haben Sie ja selbst dann in einem Abänderungsantrag noch einmal gestrichen, wo Sie 100 Hektar als Größe angegeben hatten. Sie haben diesen Punkt selbst in Ihrer Vorlage gestrichen. Man muss darauf hinweisen, dass im jetzt geplanten Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2 500 Hektar als Größenordnung enthalten sind. Und das ist eine Größenordnung, die weit über das Maß hinaus geht, das akzeptabel zu sein scheint. Allein diese Gesetzesmaterie wäre für sich genommen ausreichend, hier ausführlich erörtert zu werden.
Ein anderer Bereich – Frau Aumayr hat das sicherlich nicht zu Unrecht korrekt angesprochen – ist die Frage der Anpassung an EU-Richtlinien. Aber auch hier habe ich ein großes Problem, Herr Bundesminister, und zwar aus folgenden Gründen: Nehmen wir das Saatgutgesetz her! Sie haben zum Beispiel selbst die letzte EU-Richtlinie mit verhandelt, damals unter der österreichischen EU-Präsidentschaft unterschrieben und auch mitgetragen, und diese EU-Richtlinie macht uns heute große Sorgen. Ich werde im Weiteren darauf noch eingehen.
Vorher möchte ich noch das Pflanzenschutzmittelgesetz herausgreifen. Dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich eben die Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 auf die Kompetenzen und auf den Diskurs zum Thema Pflanzenschutzmittel auswirkt. Die Fragen des Giftverkehrs waren früher beim Bundeskanzleramt und sind jetzt im Landwirtschaftsministerium angesiedelt. Diese Gesundheits- und Konsumenteninteressen sind nicht mehr im Rahmen der Gewaltenteilung irgendwo anders angesiedelt. Das halte ich aus vielen Gründen für ein großes Problem, Herr Bundesminister.
Auch die Option, Pflanzenschutzmittel sozusagen erleichtert in Österreich zuzulassen, hat zwei Seiten. Ich verstehe schon, es ist Ihnen auch um Verwaltungsvereinfachung gegangen, darum, Doppelgleisigkeit zu vermeiden. Ich möchte Sie aber schon darauf hinweisen, dass das große Gefahren in sich birgt, und zwar gerade dann, wenn wir in Österreich eine gewisse Vorreiterrolle in diesem Bereich beanspruchen.
Ich komme nun kurz auf das Wasserrechtsgesetz zu sprechen, das Kollege Kummerer bereits angesprochen hat. Sie haben als Inkraftsetzungstermin den 1. Jänner 2001 gewählt. Im Jahre 2001 tritt dieses Gesetz in Kraft. Mit diesen Verordnungen, die dann die Landeshauptmänner, die Landesregierungen umsetzen müssen, mit der Frist, die damit noch hinzukommt, und den drei Jahren, in denen die Landwirte Flächen einbringen können auf Grund dieser positiven Schutzregelung, die Sie hier einziehen, vergehen wieder drei bis vier Jahre, bis in Österreich so etwas wie eine Auswertung, eine Sichtbarkeit dieses Konzeptes greifbar wird. Und das halte ich für eine Verzögerung und eine Verschleppung einer längst fälligen Materie, Herr Bundesminister. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Lassen Sie mich abschließend noch auf das Saatgutgesetz zu sprechen kommen. Das Saatgutgesetz ist eine äußerst zentrale und wichtige Materie. Saatgut ist für Bauern sozusagen die Basis, das Produktionsmittel schlechthin, das Kulturgut, das ist das bäuerliche Erbe. Bauern