Meine Damen und Herren! Diese Wasserqualität, auf die wir stolz sind, muss meiner Überzeugung nach dort, wo sie noch nicht gut genug ist, tatsächlich verbessert werden. Ich bitte aber alle an dieser Diskussion Beteiligten, im wahrsten Sinne des Wortes das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Nennen Sie mir eine Hauptstadt dieser Welt, wo man aus dem Wasserhahn so hervorragendes Trinkwasser bekommt wie bei uns? Darauf sind wir stolz, das wollen wir erhalten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber und Dr. Moser. )
Zur Frage des Pflanzenschutzmittelgesetzes: Wissen Sie, was wir tun, meine Damen und Herren? – Wir machen das wahr, was wir uns vorgenommen haben, nämlich Verwaltungsvereinfachung. Und ich frage mich, was daran schlecht sein soll, wenn wir den Bauern mit einfacheren Spielregeln vernünftigere Produkte zur Verfügung stellen, und das billiger noch dazu. Warum soll da irgendjemand etwas dagegen haben? – Das ist das Ziel dieser Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes.
Nun zum Saatgutgesetz: Sie wissen – ich habe Ihnen diese Information zur Verfügung gestellt –, was die Generaldirektion für Konsumentenschutz zu dieser Frage gesagt hat. Ich meine, dass wir in dieser Frage mit dem Gesetz plus Ausschussfeststellung für die Nachbarschaftshilfe auch in der Zukunft jene Sicherheit gewährleisten können, dass diese Nachbarschaftshilfe auch in Zukunft möglich ist.
Abschließend auch einige Bemerkungen zum Weingesetz. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen ganz offen: Da kann ich Ihrer Argumentation nicht ganz folgen. Denn: In allen anderen Weinbau treibenden Ländern dieser Erde würden alle auf den Erfolg, den unsere Weinwirtschaft zu verzeichnen hat, stolz sein und dahinter stehen. (Abg. Dr. Khol: So ist es!) Gerade am Wochenende haben wir wieder erfahren, wie gut wir im Weinbaubereich wirklich sind. Ich sage das nicht, weil wir sozusagen überheblich sind, sondern weil die Winzer wirklich hervorragende Arbeit leisten. – So, und jetzt überprüfen wir genau das, was Sie gesagt haben, mit der Realität, mit dem, was hier drinnen steht!
Wissen Sie, Frau Abgeordnete, das Argument, dass dann, wenn aus einem Gerichtsdelikt ein Verwaltungsdelikt wird, eine Verwässerung des Weingesetzes stattfindet, ist wirklich von sehr weit hergeholt! Delikt ist Delikt, und wenn ein Winzer bis zu 100 000 S Strafe zu erwarten hat, dann meine ich, dass das wohl Strafdrohung genug ist.
Ich würde sagen, dass wir im Rechtsempfinden doch ein gewisses Maß an Sensibilität dafür haben sollten, was Strafrecht ist und was Verwaltungsrecht ist. Meine Damen und Herren des Hohen Hauses, dieses Gefühl sollten wir doch nicht außer Acht lassen! Wir kommen in strafrechtliche Bereiche hinein, bei denen ich ganz offen die Frage stelle: Was ist denn sozusagen für Sie dann noch der Unterschied zwischen einem strafrechtlichen und einem verwaltungsrechtlichen Delikt? – Ich versichere Ihnen, dass das Weingesetz so vollzogen wird, dass sichergestellt ist, dass wir auch in Zukunft unseren guten Standard halten.
Was überhaupt nicht angesprochen wurde, ist, dass dieses Weingesetz eine Riesenchance für die österreichische Weinwirtschaft darstellt. Ich denke dabei beispielsweise an die Regelung mit den Branchenverbänden, die wir jetzt ermöglichen, an den ersten Schritt zum DAC-Modell, das die österreichische Weinwirtschaft seit Jahren will. Reden wir doch davon, welche Perspektiven damit verbunden sind!
Nun zum Rioja-Urteil: Gerade Sie, Frau Abgeordnete, die Sie aus einem Produktionsgebiet kommen, sollten sich dieses Urteil sehr genau anschauen. Wir tun das derzeit und prüfen es. Im Gegensatz zu unserem Vorhaben im Jahre 1995, als wir als Ziel – das damals EU-rechtlich nicht möglich war – die Abfüllung im Inland angestrebt haben, spricht das Rioja-Erkenntnis von einer Abfüllung im Anbaugebiet.
Wissen Sie, was das für die Vermarktung hieße? – Das hieße, dass ein Gebiet, ein Anbaugebiet, überhaupt nicht mehr die Möglichkeit hätte, anbaugebietsüberschreitend zu arbeiten! Denken Sie etwa an das Anbaugebiet nördliches Burgenland, mittleres Burgenland, südliches Burgenland oder an die drei Gebiete in der Steiermark! Das entspricht nicht – zumindest auf die