Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 149

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von 27 Seiten, und das sollen wir jetzt durcharbeiten. Das ist Ihre Methode: Drüberfahren! So gehen Sie mit der Opposition um.

Sie sprechen von einer Reform, in Wahrheit geht es aber um intensive Eingriffe in bestehende Rechte von Frauen und Männern, es geht um Eingriffe in deren Lebensplanung, in deren Lebensverläufe. Zudem begehen Sie durch Ihre überfallsartigen Maßnahmen einen Vertrauensbruch. Es geht Ihnen um schnelle Geldbeschaffung, um eine Umverteilung der Mittel hin zu Ihrer Klientel: 8 Milliarden zur Entlastung der Unternehmer und 7 Milliarden für das Kindergeld, das ohne soziale Differenzierung verteilt werden soll.

Worum geht es im Einzelnen? – Ein paar konkrete Beispiele dazu. Bei der Erhöhung des Pensionsantrittsalters geht es nicht um 53 oder um 55 Jahre, nein, das Pensionsalter wird um eineinhalb Jahre, also von 60 Jahren auf 61,5 Jahre, erhöht, und zwar für Frauen und für Männer. Wirksam wird das Ganze mit 1. Oktober 2000, also schon heuer!

Sie haben Ihr Zeitdiktat durchgezogen. Jetzt müssen Sie, Frau Ministerin und Herr Staatssekretär, aber erklären, warum Frauen, die heuer im Herbst 58 Jahre alt werden, erst mit 61,5 Jahren in Pension gehen können. Sie müssen erklären, warum sie nicht in zwei Jahren in Pension gehen können, sondern erst in dreieinhalb Jahren. Sie begehen einen Vertrauensbruch!

Die Frau Vizekanzlerin hat im Verfassungsausschuss – aber dieses Kapitel interessiert sie heute ohnehin nicht, da sie nicht anwesend ist – behauptet, dass es keine Judikatur zum Vertrauensschutz gibt. Daher empfehle ich ihr, sich dieses Rechtsgutachten von Herrn Universitätsprofessor Dr. Theo Öhlinger vom 27. Juni 2000 durchzulesen, in dem einige Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes zitiert werden und diese überfallsartige Plötzlichkeit, diese außergewöhnliche Härte als Verletzung des Vertrauensgrundsatzes qualifiziert und daher als verfassungswidrig erkannt wird.

Aber Ihre Politik wird von zwei großen G’s bestimmt: von dem G wie Gelassenheit, die uns der Bundeskanzler immer demonstriert, und von dem G der Gleichgültigkeit der Frau Vizekanzlerin, die nicht einmal bei diesem Thema, für das sie zuständig ist, hier anwesend ist.

Eine Milderung in Ihren Augen ist, wenn Sie vorsehen, dass jemand in den nächsten fünf Jahren auf Grund von 40 Jahren beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit mit 60 Jahren in Pension gehen kann. Für Frauen, die vorzeitig in Pension gehen wollen, ist diese Zahl der Beitragsjahre unerreichbar, vor allem für Beamtinnen mit Kindern, und sie ist vor allem für jene Frauen ein Problem, die eine längere Ausbildungszeit hinter sich haben, zum Beispiel ein Studium. Verschärft wird das Ganze noch, indem Sie eine Erhöhung der Abschläge vorsehen: 3 Prozent pro Jahr! Wenn jemand, egal, ob Frau oder Mann, vor 61,5 Jahren in Pension geht, muss er pro Jahr einen dreiprozentigen Abschlag hinnehmen – und das auch bei dauernder Erwerbsunfähigkeit.

Bezüglich Kranke: Im Krankheitsfall kommt es nach sechs Monaten zu einer Kürzung der Monatsbezüge um ein Drittel! – Die Frau Vizekanzlerin konnte mir im Verfassungsausschuss die Frage, ob sich diese Kürzung der Monatsbezüge auch auf die Pensionshöhe auswirken wird, und wenn ja, in welchem Maße, nicht beantworten. All diese Maßnahmen haben natürlich nichts mit einer Pensionsreform zu tun, aber es passt zu Ihrem Vorgehen, eine Politik zu Lasten der Kranken zu machen, indem Sie Ambulanzgebühren einführen und die Rezeptgebühr erhöhen.

Die wirtschaftliche Schlechterstellung der Beamtinnen und Beamten steht auch in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Pensionsreform, sondern ist schlichtweg eine Bestrafung von Dienstnehmern mit langem Behandlungsverlauf, mit langem Heilungsverlauf. Es trifft also Personen mit schweren gesundheitlichen Schäden oder Beeinträchtigungen. – Diese Regierung, meine Damen und Herren, ist sich nicht zu schade, bei Schwerkranken abzukassieren!

Weiters gibt es einen sehr bedenklichen, dienstrechtlich bedenklichen, aber in bestimmten Bereichen auch verfassungsrechtlich bedenklichen Vorschlag – zum Beispiel bei den Richtern –, und zwar die Zwangspensionierung von Beamten. Die Zwangspensionierung ist ein probates Mittel, um unliebsame Beamte los zu werden, das haben wir in Kärnten erlebt. Der Herr Landes


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