Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 258

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deswegen hineinreklamiert, um die Zustimmung der Grünen zu bekommen: Entweder ist eine Regelung inhaltlich gut und aus politischen Gründen gerechtfertigt, oder sie ist es nicht! Dieses Bargaining ist genau das, was die schwarz-blaue Regierung immer allen anderen vorwirft. In diesem Fall aber ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum diese Regelung einfach nur als "Zuckerl" oder als "Keks" für die Grünen im letzten Moment noch angeboten wurde und warum man sie nicht generell hineinreklamiert.

Vielleicht noch kurz einen Satz zum GWG: Das, was wir sehr bedauern, ist das Fehlen des Regulators. Dieses Gesetz bildet unserer Meinung nach auch eher die bestehende Struktur ab und ist in dieser Form kein taugliches Instrument, um auch wirklich auf die Anforderungen in einem liberalisierten Gasmarkt einzugehen. Wir glauben, dass Dienstleistungen, Packages die zukünftigen Herausforderungen für solche Unternehmen wären. Dieses Gesetz ist da zu wenig ambitioniert, um diesen modernen Anforderungen gerecht zu werden und das Dienstleistungsorientierte in dieser Branche zu fördern.

Wir werden aus diesen Gründen beiden Gesetzen nicht die Zustimmung geben. Wir bedauern, dass wir in die Verhandlungen erst heute eingebunden worden sind und nicht, wie die Sozialdemokratie, bereits vor den Ausschussverhandlungen. Ich hoffe, dass sich das in Zukunft ändern wird. Wir haben in diesem Bereich immer sehr konstruktive Vorschläge gemacht. Es war leider nicht möglich, diese einzubringen.

Wir als grüne Fraktion werden beiden Gesetzen nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

22.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Ich erteile ihm das Wort.

22.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Reformregierung schafft es innerhalb kurzer Zeit, auf dem Sektor Strom und Gas ein ambitioniertes Ziel, nämlich die hundertprozentige Liberalisierung, mit Gesetzen und legistischen Grundlagen, die sich sehen lassen können, umzusetzen.

Da meine Redezeit sehr kurz ist, möchte ich es gleich vorwegnehmen: Mein Dank gilt den Beamten, die daran, wie ich meine, in hervorragender Weise mitgewirkt haben und dies so unterstützt haben, dass es eine Freude war, das Regelwerk in dieser Form zustande zu bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie des Abg. Oberhaidinger. )

Ich gestatte mir auch, ganz kurz auf die Ausführungen der Frau Kollegin Glawischnig einzugehen. Sie hat beim § 13 den Entfall der Antidumpingbestimmungen bemängelt. Dazu stelle ich fest: Ich bin der vollen Überzeugung, dass die neu getroffene Drittstaatenregelung bedeutend wirksamer ist, wenn es darum geht, Atomstrom aus Drittstaaten nicht nach Österreich zu importieren, und zwar insbesondere dann, wenn er aus gefährlichen Kernkraftwerken kommt, aber auch Strom, der aus kalorischen Kraftwerken kommt, die unseren Umweltschutzbestimmungen und dem Stand der Technik nicht entsprechen.

Das ElWOG, die Liberalisierung-Neu, dieses neue Regelwerk bedeutet einen wesentlichen Schritt im Hinblick auf die Verkürzung des Zeitpunktes bis zur hundertprozentigen Liberalisierung. Im alten ElWOG war das Jahr 2003 vorgesehen; nun ist es der 1. Oktober 2001.

Wesentlich sind sicher ein Rückzug des Staates aus der E-Wirtschaft, ein Abbau von Monopolen und, wie ich meine, eine Gesundung von innen wie auch von außen mit dem Ziel, Preise zu senken, und zwar für die Fülle der Haushalte, für kleine und mittlere Unternehmungen gleichermaßen, wogegen die Liberalisierung im ersten Schritt nur ein Vorteil für große Unternehmungen mit entsprechend hohem Bedarf beziehungsweise Stromverbrauch war.

Es gibt selbstverständlich auch Anforderungen, die gestellt werden, wie etwa die Sicherstellung der Verfügbarkeit. Dazu bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen, die in diesen neuen


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