Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 263

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Daher schließe ich die Debatte.

Ein Schlusswort von Seiten des Berichterstatters wird nicht gewünscht.

Wir gelangen zu den Abstimmungen, die über die einzelnen Ausschussanträge getrennt vorgenommen werden.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 210 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Kopf, Dipl.-Ing. Hofmann, Oberhaidinger und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 § 79 Absatz 4, Artikel 7 Ziffern 2, 3, 9, 30, 34, 46 und 55 sowie Artikel 8 § 29 und § 30 bezieht.

Ich werde, da nur dieser eine Abänderungsantrag vorliegt, sogleich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung dieses Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrags abstimmen lassen.

Vor dieser Abstimmung stelle ich fest, dass das verfassungsmäßig erforderliche Quorum nach § 82 Abs. 1 der Geschäftsordnung gegeben ist.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 210 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes und unter Berücksichtigung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrags der Abgeordneten Kopf, Dipl.-Ing. Hofmann, Oberhaidinger und Genossen.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf in der beschriebenen Form ihre Zustimmung erteilen, ein Zeichen geben. – Diesen Beschluss hat der Nationalrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gefasst.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass der Beschluss auch in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gefasst wurde.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kopf, Dipl.-Ing. Hofmann, Oberhaidinger und Genossen betreffend Förderung von Ökostrom und Fortsetzung der Anti-Kernenergie-Politik in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Der Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen. (E 17.)

Als Nächstes gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 195 der Beilagen.

Auch dabei handelt es sich um ein Verfassungsgesetz. Daher darf ich feststellen, dass das verfassungsmäßig erforderliche Quorum gegeben ist.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in 195 der Beilagen ihre Zustimmung erteilen, ein bejahendes Zeichen geben. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Dr. Kostelka: Nein! – Abg. Dr. Gusenbauer: Nein! – Abg. Parnigoni: Verfassungsgesetz! – Abg. Dr. Khol: Verfassungsmehrheit! – Abg. Dr. Kostelka: Verfassungsbestimmung! Zweidrittelmehrheit! – Abg. Dr. Khol: Enunziert ist!) Entschuldigung! (Abg. Dr. Khol: Jetzt ist Prinzhorn gerechtfertigt!) Dieser Gesetzentwurf ist offenbar mit Mehrheit, aber nicht mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Daher liegt ein Geset


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