Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 82

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Gottes – was mir persönlich gar nicht so recht ist – haben wir jetzt auch mit diesem Schwierigkeiten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zu den Ausführungen des Abgeordneten Kummerer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie haben meiner Meinung nach sehr gut begonnen. Ich war überrascht, ich glaubte schon, Sie wollen zustimmen. Ich erinnere nur an eine Bemerkung, die Sie gemacht haben. Sie sagten, Wissen sei Macht. Selbstverständlich haben Sie Recht. Ich hoffe, dass die Macht beim Volk bleibt, dass die Macht beim Staat bleibt und nicht bei potentiellen Tätern. Daher ist es wichtig, dass hier Wissen beschafft wird. Das können Sie doch niemandem vorhalten, so glaube ich zumindest. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch zu jemandem, den ich auch sehr gut kenne, zum Herrn Abgeordneten Gaál. Immer wieder, auch bei den Ausschusssitzungen, hat er darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung zur Sicherheitspolizei nicht entsprechend ist. Ich behaupte – das kann man im § 2 dieses Gesetzes genau nachlesen –, dass das ganz genau geregelt ist. Wesentlich besser als durch die Regelung, die vorher gegeben war, ist diese Sache hier geregelt. Ich will das jetzt nicht vorlesen, weil ich nicht so viel Zeit habe, aber im § 2 steht es ganz genau drinnen.

Dann kam auch die Kritik, dass die nachrichtendienstliche Abwehr wahllos sämtliche bundesheerkritischen Gruppierungen beobachten könne. Da möchte ich schon zitieren: Die nachrichtendienstliche Abwehr darf ausschließlich dann tätig werden, wenn vorsätzliche, gerichtlich strafbare Angriffe gegen militärische Rechtsgüter zu erwarten sind. Und diese militärischen Rechtsgüter sind – es ist mir wichtig, dass das jeder weiß, weil immer von verschiedenen Dingen gesprochen wird; im Abs. 7 des § 1 ist das ganz genau beinhaltet –:

"1. Leben und Gesundheit von Personen, die mit der Vollziehung militärischer Angelegenheiten betraut sind, während ihrer Dienstausübung". Na, ist da jemand dagegen? – Das glaube ich nicht.

Unter 2. steht: "... darüber hinaus Leben und Gesundheit von Organwaltern verfassungsmäßiger Einrichtungen sowie von Vertretern ausländischer Staaten oder internationaler Organisationen oder sonstiger zwischenstaatlicher Einrichtungen, sofern deren Schutz jeweils im Rahmen der militärischen Landesverteidigung zu gewährleisten ist". Das ist, so glaube ich, auch keine Problem.

"3. militärische Bereiche oder Heeresgut oder militärische Geheimnisse." – Was ist dagegen zu sagen? – Ich habe damit kein Problem, und man sollte auch keines haben. Es ist genau abgegrenzt.

Zum Herrn Abgeordneten Pilz, der überhaupt eine Fundgrube für derartige Dinge wäre: Herr Abgeordneter Pilz spricht von Verfassungsbruch. Wir haben verschiedene Rechtsexperten angehört. Ich jedenfalls bin nach Anhörung dieser Experten der Auffassung, dass wir keinesfalls einen Verfassungsbruch begehen, sonst würde ich ja dem nicht zustimmen. Aber – und das habe ich in der Ausschusssitzung erfahren – was sagen Sie dazu, wenn ein Abgeordneter oder überhaupt ein Mensch dazu auffordert, dass man seinen Wehrdienst nicht leisten soll, wenn er dazu auffordert – das hat er selbst dort erzählt –, dass man seinen Assistenzeinsatz an der burgenländischen Grenze nicht leisten soll?

Meines Wissens – das habe ich schon vor vielen Jahren gelernt – ist im Artikel 9a und im Artikel 79 unserer Bundesverfassung geregelt, wie die militärische Landesverteidigung zu gestalten ist. In der Verfassung steht das drinnen, und dort ist auch die Wehrpflicht vorgesehen. Wer dagegen aufruft, könnte – das könnte man zumindest annehmen – mit der Verfassung auch Schwierigkeiten bekommen. Da muss man schon sehr vorsichtig sein, so glaube ich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich jedenfalls bin froh, dass ich zu jenem Teil der Abgeordneten gehöre, dem der Schutz der Bevölkerung am Herzen liegt – das ist mir das Allerwichtigste –, und dass die Sicherheit in unserem Land gewährleistet ist. Und dazu tragen auch unsere Dienste in hohem Maße bei. Ich


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