diese sind ja nach dem völkischen Wahn des Nationalsozialismus zum Überleben bestimmt und könnten sich ja fortpflanzen und ein starkes Volk hervorbringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten bei der gesamten Diskussion über die Zwangsarbeiter, insbesondere auch an diesem heutigen Tag, im Nationalrat – ein Vier-Parteien-Antrag liegt vor – jener Zwangsarbeiter gedenken, die in den Tod geschickt wurden – bei denen die Zwangsarbeit als Instrument des vorsätzlichen Mordes herangezogen wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist heute schon wiederholt von jener Gesetzesbestimmung im Versöhnungsfonds-Gesetz die Rede gewesen, die von einer freiwilligen Geste spricht. Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass diese Freiwilligkeit auch tatsächlich vorliegt. Völkerrechtliche Ausführungen wurden vom Herrn Bundeskanzler und vom Kollegen Ofner bereits getroffen. Darüber hinaus enthält der Staatsvertrag von Wien eine umfassende Verzichtserklärung.
Mir liegt auch ein Bericht des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten vor, demzufolge 1961 der Präsident des "Committee for Jewish Claims on Austria" die Erklärung abgegeben hat, dass in Hinblick auf die bisherigen österreichischen Leistungen von Seiten seines Komitees keine weiteren Schritte mehr gegen Österreich unternommen werden.
Frau Kollegin Stoisits – Sie ist jetzt nicht im Saal anwesend –, das sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben: Es ist wirklich unverständlich, wenn Sie suggerieren – und Sie stellen es so dar, und das ist international zum Schaden Österreichs –, dass im Jahre 2000 erstmalig die Befassung des Nationalrates mit dem tragischen Schicksal von Zwangsarbeitern und mit dem Holocaust begonnen hat. Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Im Jahre 1961 wurde die oben erwähnte Verzichtserklärung vom Präsidenten des "Committee for Jewish Claims on Austria" abgegeben.
Aber es sei auch einmal Folgendes festgestellt, da immer wieder von den findigen Anwälten aus der Wall Street die Rede ist: Ja wie schaut denn das in der Praxis aus? – Auch das ist ein Grund, die Freiwilligkeit der Zahlung hier zu argumentieren.
Also wie schaut denn das in der Praxis aus? – Es wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika bisher drei Sammelklagen gegen deutsche Unternehmen eingebracht, und zwar gegen Ford Deutschland, gegen die Firma Degussa und gegen Siemens. Alle drei Klagen aus dem Titel der Zwangsarbeit wurden abgewiesen! Das heißt, dass auch aus dieser Sicht die Freiwilligkeit dieser Geste sehr wohl gegeben ist, denn unabhängig vom "letter of interest" und vom "executive agreement", das da einzuholen ist, natürlich aus Sicherheitsgründen, war mit einer Abweisung der Klage zu rechnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist viel gesagt worden, und ich stimme in fast allen Punkten – nicht in allen, aber in den meisten – mit meinen Vorrednern überein. Aber lassen Sie mich abschließend noch eines sagen:
Österreich hat nicht erst im Jahre 2000 damit begonnen, die Vergangenheit aufzuarbeiten. Bereits 1946 hat das Parlament sieben Rückstellungsgesetze beschlossen, 1947 vier Rückstellungsanspruchsgesetze und in den weiteren Jahren weitere Gesetze, bis zum heutigen Tag, und es hat auch der Herr Bundeskanzler die Leistungen des Nationalrates und der österreichischen Bundesregierung sowie auch der vorhergehenden Bundesregierung angeführt.
Aber, meine Damen und Herren, eines kann es nicht geben, nämlich dass man dort, wo Ansprüche ein für allemal vor österreichischen Gerichten abgehandelt wurden, alles wieder aufschnürt. In diesem Sinne muss ich namens meiner Fraktion der Forderung des Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien eine klare Absage erteilen, wenn er sagt, dass die Rückstellungsverfahren in Österreich wieder aufzurollen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich ist in den vierziger Jahren, bis 1955, der Aufsicht der Alliierten unterlegen. In dieser Zeit sind 80 bis 90 Prozent aller Rückstellungspro