Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 106

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Donauschifffahrt und die Freimachung der Schifffahrtsrinne der Donau und andererseits im Zusammenhang mit der Entschädigung bei Dürreschäden.

Meine Damen und Herren! Wenn es um das Geld für Ihre Klientel geht, dann haben Sie eine Bereitschaft für dieses "zack, zack!" des Herrn Dr. Khol, wenn es aber wie in diesem Zusammenhang um die Sicherheit von Menschen geht, dann, muss ich mit Bedauern feststellen, haben Sie sie nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wollen hier keine Anlassgesetzgebung vornehmen. (Heiterkeit des Abg. Dr. Khol. ) Herr Kollege Khol! Ich hoffe, es wird Ihnen in diesem Sommer nicht das Lachen vergehen, und ich sage Ihnen auch, warum. Jeder, der die Szene ein bisschen kennt, weiß, dass es eine Unzahl von "Kampfhunden" in Österreich gibt. Man spricht in diesem Zusammenhang von 2 000 bis 3 000. Die aktuelle Diskussion führt dazu, meine Damen und Herren, dass sich der eine oder andere, weil die gesetzlichen Regelungen fehlen, dieses "Kampfhundes" entledigt, ihn freisetzt, ihn irgendwohin führt und ihn allein lässt. Ein allein gelassener "Kampfhund" ist eine noch viel größere Gefahr, als wenn das "Herrl" oder "Frauerl" diesen Hund in der Hand hat. Ihre Untätigkeit, meine Damen und Herren, schafft neue und zusätzliche Probleme.

Aber lassen Sie mich zurückkommen auf das, was Herr Dr. Khol so lächerlich gefunden hat. Es ist keine Anlassgesetzgebung, wenn wir nach dem Beispiel von Italien, von Frankreich, von Spanien und der Schweiz, die in den letzten Monaten derartige gesetzliche Regelungen geschaffen haben, eine ähnliche Regelung in Österreich in Kraft setzen.

Meine Damen und Herren! Hiebei geht es – das ist der fundamentale Irrtum der ÖVP – nicht um Tierschutz, sondern es geht schlicht und einfach um Menschenschutz. Daher ist auch der Weg über die Länder ein Holzweg. Die Länder haben zwar in diesem Zusammenhang die Zuständigkeit für den Tierschutz, der Bund aber sehr wohl für den Schutz von Leib und Leben und für die Strafrechtspflege.

Wir wollen in diesem Zusammenhang im Grunde genommen dreierlei: Wir wollen eine Strafbestimmung für das so genannte Scharfmachen von Hunden und auch für den Handel mit scharfen Hunden und orientieren uns dabei am Waffengesetz mit seinen 360 Tagsätzen. Wir wollen eine Verlässlichkeitsprüfung für jemand, der glaubt, solche Hunde tatsächlich besitzen zu müssen, und wir wollen die einwandfreie Identifizierung von derartigen Hunden mittels Einsetzung von Chipcards. – Das ist der Weg.

Meine Damen und Herren! Ich lade Sie noch einmal ein: Schaffen wir ein diesbezügliches Bundesgesetz! Der von Ihnen aufgezeigte Weg über die Landesgesetze ist zwangsläufig nicht richtig. Er dauert lange, er dauert Jahre. Er bedeutet, dass wir nur Zuständigkeiten in einem engen Teilbereich haben, und er führt zwangsläufig dazu, dass wir eine uneinheitliche Regelung in allen neun Bundesländern für Österreich bekommen.

Meine Damen und Herren! Noch einmal der Aufruf an Sie: Stimmen Sie unserem Antrag auf Fristsetzung zu! Stimmen Sie dem Antrag auf Permanenzerklärung des zuständigen Ausschusses zu! Kommen wir hier und heute überein, dass es einen Beschluss eines gesamtösterreichischen Gesetzes geben soll – und das spätestens am 20. September! Zögern Sie nicht, so wie Sie beim Menschen- und Lebensschutz im Zusammenhang mit der Absenkung auf 0,5 Promille gezögert haben und wie Sie bedauerlicherweise nach wie vor beim Waffengesetz zögern! (Abg. Wattaul: Ihr habt 30 Jahre gezögert!) Zögern – ich habe es gestern schon gesagt, meine Damen und Herren – kann Blut kosten! Uns ist das ein zu großes Opfer. (Beifall bei der SPÖ.)

15.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Parfuss. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Haupt: Falscher Ausschuss, Herr Kollege! Justizausschuss! Für Leib und Leben! Und nicht Verfassungsausschuss!)


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