Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 120

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Kollegin Zierler, dem Menschenrechtsausschuss eine Frist zu setzen, zu. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Da schau, ist ja super! – Abg. Dr. Martin Graf: Je schlechter der Bericht ausfällt, umso mehr freuen Sie sich, stimmt’s?)

16.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die vier Fraktionen haben Gelegenheit gehabt, ihren Standpunkt darzulegen.

Weitere Wortmeldungen können daher nicht vorliegen und liegen auch nicht vor.

Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen ab über den Antrag, dem Ausschuss für Menschenrechte zur Berichterstattung über den Antrag 125/A (E) der Abgeordneten Mag. Posch und Genossen betreffend Menschenrechtsbericht eine Frist bis zum 20. Oktober des Jahres 2000 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, der Fristsetzungsantrag ist einstimmig beschlossen.

Damit sind die drei Kurzdebatten beendet.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die Verhandlungen über den 7. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.41

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin – sie kommt wohl gerade erst wieder! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor ziemlich genau einem Jahr, in einer der letzten Sitzungen im Hohen Haus vor der letztjährigen Sommerpause, wurde die Möglichkeit eines Bakkalaureat-Studiums geschaffen, und dadurch wurde unser Studiensystem dreigliedrig. Zugleich wurde das Universitäts-Akkreditierungsgesetz beschlossen, welches die Anerkennung von Privatuniversitäten regelt. Diese Änderungen machen auch eine Änderung des Studienförderungsgesetzes erforderlich, welche wir heute einvernehmlich, wie ich hoffe, vornehmen werden.

Studierende, die sich für ein Bakkalaureat-Studium entschieden haben, werden nämlich künftig, wenn sie später ein Magister-Studium anschließen, auch einen Anspruch auf Studienbeihilfe haben. Ich halte das vor allem deshalb für notwendig, weil sich heute die jungen Menschen sehr oft erst später dazu entschließen, länger zu lernen und ein anderes Studium als das ursprüngliche Bakkalaureat-Studium zu absolvieren, insbesondere deshalb, weil erst jetzt die aufbauenden Studienrichtungen für die Bakkalaureat-Studiengänge, die gleich am Anfang eingerichtet wurden, im Entstehen sind.

Voraussetzung dafür ist, dass das Magister-Studium zügig abgeschlossen wurde, und das Bakkalaureat-Studium nicht übermäßig lange gedauert hat.

Weiters wird es auch die Möglichkeit geben, als Student an einer in Österreich ansässigen Privatuniversität Studienbeihilfe zu erhalten. Mich als Tirolerin freut es ganz besonders, dass künftig auch Studenten, die in Südtirol studieren, Studienbeihilfe erhalten können.

Tirol und Südtirol haben ihr Fachhochschulangebot und das Universitätsstudienangebot, das in Südtirol im Aufbau begriffen ist, sehr aufeinander abgestimmt. Auf Grund der räumlichen Nähe und der Deutschsprachigkeit auf beiden Seiten der Grenze ergänzen sich die unterschiedlichen Fachhochschulen und Studiengänge, sodass es den Österreicherinnen und Österreichern jetzt sehr viel einfacher gemacht wird, innerhalb der Europaregion im Ausland zu studieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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