Erstens: Dieser lange Weg der Bundesländer umfasst eigentlich nur mehr den Weg über zwei Bundesländer, nämlich über das Bundesland Salzburg und über das Bundesland Steiermark. In beiden Bundesländern sitzt die sozialdemokratische Fraktion mit führenden Regierungsmitgliedern einerseits im Wahlkampf, andererseits in der Regierung. Es wäre eigentlich an Ihnen, dort die Artikel-15a-Vereinbarung über die Heim- und Nutztiere endlich zu unterzeichnen, damit österreichweit die Meldepflicht für jene, denen es zum Beispiel nach den Salzburger Regelungen verboten ist, ein Tier zu halten, gültig wäre. Es sind das nicht nervenzerfetzend viele Menschen, aber es sind immerhin fünf. Diese würden dann österreichweit gemeldet werden, und alles wäre funktionsfähig. (Abg. Parfuss: Sind Sie nicht immer für die Bundeskompetenz?)
Es ist also der Weg der Durchsetzung der Artikel-15a-Vereinbarungen knapp vor dem Ziel, knapp vor der Ziellinie, aber ich würde Sie doch dringend bitten, Frau Kollegin Parfuss – Sie sind auch in der Steiermark im Wahlkampf unterwegs, Sie werden sicher Joachim Ressel und Ihre anderen Parteifreunde dort treffen –: Machen Sie doch Druck auf sie dahin gehend, dass sie endlich auch in der Steiermark die Artikel-15a-Vereinbarung bezüglich diesen Bereich unterzeichnen! (Abg. Parfuss: Welcher Gesinnungswandel ist da vorgegangen?)
Dann brauchen wir nur noch mit Kollegen Buchleitner und der Salzburger Landesregierung zu reden, dass auch dort eine entsprechende Haltung eingenommen wird. Dann sind alle Artikel-15a-Vereinbarungen in diesem Bereich getätigt. – So sieht der weite Weg der 15a-Vereinbarungen aus, wie er sich in der österreichischen Praxis tatsächlich darstellt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Nun zu dem, was wir heute hier verabschieden: Ich glaube, wir alle waren uns im Vorfeld der Einsparung sicher, dass wir keine ausufernden und nichts nutzenden Gesetze, die schlicht und einfach totes Recht sind, wollen. Wir haben dementsprechende Paragraphen im Strafgesetzbuch, angefangen bei den Verletzungen bis zur schweren Körperverletzung und zur vorsätzlichen schweren Körperverletzung. Dort wollen wir das, was im Zusammenhang mit Missbrauch bei der Haltung von Hunden und anderen Tieren geschieht, hineinschreiben.
Es sind im § 1320 ABGB die Haftungsregelungen enthalten, und auch die Regelung betreffend die Haltung von Tieren liegt in der Bundeskompetenz. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. ) Dort wollen wir das, was im Zusammenhang mit Zwischenfällen mit Hunden, die in jüngster Zeit passiert sind, steht, verbessern. Es gibt in Österreich auf Grund streunender Hunde Tote und Verletzte im Straßenverkehr. Auch da sollten die diesbezüglichen Bestimmungen betreffend Reiter erweitert und andere Verkehrsteilnehmer in das entsprechende Gesetz aufgenommen werden.
Ich glaube, wenn die Zusammenführung der entsprechenden Legistik nicht nur ein Lippenbekenntnis sein soll und man sich auch die Mühe macht, das umzusetzen, dann sollten auch Sie, Frau Kollegin Parfuss, dem Beispiel der Kollegen der grünen Fraktion folgen und den eingeschlagenen Weg mittragen, das heißt also, dort einschreiten, wo eine Regelung fehlt und es in Bundeskompetenz liegt. Sie sollten daher nicht aus parteipolitischen Gründen das machen, was manche Ihrer SPD-Fraktionskollegen in den deutschen Bundesländern gemacht haben, nämlich einen Schnellschuss, der niemandem nutzt, der weder den Kindern noch den Verletzten hilft. Er nutzt auch in der Haftungsfrage niemanden und darüber hinaus schon gar nicht den Tierhaltern, die derzeit mit einem aufgeheizten emotionellen Klima konfrontiert sind. Wir wissen auch aus Berichten, dass einige Tiere von Menschen, die mit Tieren keine Freude haben, vergiftet worden sind, also zu Tode gekommen sind. Auch das möchte ich in dieser Debatte nicht unerwähnt lassen.
Ich glaube daher, Frau Kollegin Parfuss, man sollte in der gesamten Debatte Objektivität und Gelassenheit an den Tag legen. Man sollte Regelungen dort vorsehen, wo sie vonnöten sind und in Bundeskompetenz fallen. Die entsprechenden Bundesgesetze sind vorhanden, und eine Verbesserung der bestehenden Regelungen ist durchaus möglich.
Aber ich darf Sie auch an etwas erinnern, was mir im Ausschuss im Ohr geblieben ist: Mir hat ein hoher Polizeioffizier aus Wien auf die Frage von Kollegin Partik-Pablé, warum denn die Polizei und die Gendarmerie in dem Fall nicht tätig werden, mitgeteilt, dass der Herr Landeshaupt