Sie stellen hier Behauptungen auf, die bar jeder Wahrheit sind. (Abg. Gaál: Das machen Sie!) Ich kenne keine Aussage des Rechnungshofpräsidenten, wonach beim Bundesheer 1 000 Stellen eingespart werden sollen. (Abg. Leikam: Zuhören muss man ...!) Im Gegensatz dazu ist es dem Rechnungshofpräsidenten in Österreich wohl noch erlaubt, tatsächliche Einsparungspotentiale, die bei einer eventuellen Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei bestehen, aufzuarbeiten. Es kann doch nicht so sein, dass es ausschließlich der Einkauf von Blaulichtern ist, der Kosteneinsparungen mit sich bringt. Nicht nur Sie haben Ihre Wahrheit!
Herr Kollege Leikam! Diese Einschüchterungsversuche weise ich noch einmal auf das Entschiedenste zurück. Diese Zeit ist Gott sei Dank vorbei, jetzt gibt es einmal etwas freiere Luft zum Atmen.
Weil heute den ganzen Tag – Klubobmann Gusenbauer hat damit begonnen – von der so genannten und angeblichen "sozialen Kälte", die hier eingezogen sei, die Rede ist, werde ich Ihnen an einem Beispiel das Verhalten der Sozialdemokraten gegenüber den Menschen in diesem Land, die beschäftigt sind und verantwortungsvolle Tätigkeiten ausüben, präsentieren. Da geht es um den Residenzverlag.
Der Residenzverlag wurde vom Rechnungshof in seiner Verantwortung geprüft, weil es dort in den letzten Jahren Abgänge gab, was nicht gerade zufrieden stellend war; das wissen wir. Dort gab es einen Geschäftsführer, der über 25 Jahre ordnungsgemäß seinen Dienst versehen hatte. Anscheinend hat er den beiden Geschäftsführern im Bundesverlag nicht in den Kram gepasst, sodass sie wie ein Scherbengericht am Tag seines 25-jährigen Dienstjubiläums inklusive Notar und Nachfolgerin im Büro erschienen sind und ihn seines Büroraums verwiesen haben.
Das muss man einmal zusammenbringen – frage nicht, was geschähe, würde das eine ÖVP-FPÖ-Koalition tun und würde sie mit Menschen, die 25 Jahre lang im literarischen Bereich gute Arbeit geleistet haben, so umspringen! Den Aufschrei der Gewerkschaften möchte ich hören!
Da wird also einer, dem wirtschaftlicher Misserfolg vorgeworfen wird, fristlos entlassen, und zwar mit dem Vorwurf, er hätte wirtschaftliche Besserstellung verhindert. Interessanterweise war aber gerade im letzten Jahr vor seiner Abberufung der Abgang mit 3,7 Millionen Schilling am geringsten.
Im Jahre 1993 hat der Bundesverlag den Residenzverlag übernommen, und von diesem Zeitpunkt an ist ein wirtschaftlicher Erfolg eingetreten. Damals war derselbe Geschäftsführer beschäftigt. Tatsache ist, dass der Verlust von 5,4 Millionen Schilling im Jahre 1993 auf 7,5 Millionen Schilling im Jahre 1996 angestiegen ist. Man hat dem Geschäftsführer alle Kompetenzen weggenommen, man hat den Aufsichtsrat des Residenzverlages nicht darüber informiert, dass man mit dem Geschäftsführer nicht zufrieden sei, sondern hat intern die Entscheidung gefällt und wahrscheinlich politisch motiviert gehandelt. – Ich gehe davon aus, weil einer der Bundesverlags-Geschäftsführer der ehemalige Sekretär des Herrn Lacina war. Es war anscheinend noch immer Tradition, jemanden, der einmal Sekretär eines Ministers war, zum Geschäftsführer mit gutdotierten Verträgen zu machen.
Der genannte Geschäftsführer wurde dort mit fadenscheinigen Begründungen hinausgeworfen, in Anwesenheit eines Notars wie ein Verbrecher vorgeführt, und dann ging es um die Nachfolge. Man hat gleichzeitig mit der Ablöse dieses Geschäftsführers, dem man vorwarf, nicht wirtschaftlich zu handeln, der aber genau jene Maßnahmen gesetzt hat, die der Rechnungshof in seinem Bericht empfahl, nämlich das Angebot auf politische Sachbücher und Literatur zeitgeschichtlicher Art zu erweitern, was vom Bundesverlag untersagt wurde, eine Nachfolgerin bestimmt, und zwar am selben Tag und zur selben Stunde. Drei Tage nach Bestellung dieser Geschäftsführerin wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben. – Also da muss ich sagen, das ist wirklich SPÖ-Methode: Man installiert einen Geschäftsführer, drei Tage später schreibt man die Stelle aus und bedient sich eines Personalbüros.
Die ganze "Hetz" kostete den Steuerzahler 132 000 S. Selbstverständlich wurde das jene Geschäftsführerin, die es davor schon war. Sie war nämlich im Handelsregister schon eingetragen, und zwar mit 1. Februar, obwohl immer betont wurde, sie sei dort nur interimistisch