Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 221

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben einen totalen Kollaps im gesamten Bereich des Zivildienstes übernommen. Nach 25 Jahren Zivildienst haben noch 17 000 junge Männer auf ihre Zuteilung gewartet. Der Zivildienst war organisatorisch auf dem Boden und auch finanziell ausgeblutet. Daher war es notwendig, auch in diesem Bereich nicht nur die Notbremse zu ziehen, sondern grundsätzlich neu vorzugehen. Ich bin daher dem Parlament dankbar, dass in einer ersten Novelle diese ersten Schritte eingeleitet werden konnten und damit für nahezu 2 000 Zivildiener für das Jahr 2000 Platz geschaffen werden konnte. (Beifall bei der ÖVP.) Ich bin jener Arbeitsgruppe, in der die Grundlagen für die jetzt in Diskussion stehende Novelle erarbeitet worden sind, dafür dankbar.

Bevor ich zu den Eckpunkten dieser Novelle komme, darf ich zu zwei Beiträgen des Herrn Abgeordneten Dietachmayr ein paar Informationen anbieten. Herr Abgeordneter – er kann leider meine Ausführungen nicht hören; das tut mir Leid, vielleicht kann es ihm jemand weitergeben (Abg. Prinz: Ist auch normal: Zuerst etwas ausschütten und dann hinausgehen!)  –, ich habe 1980 meinen Zivildienst geleistet. Damals diente ich acht Monate ab, Herr Abgeordneter Dietachmayr, und damals war Erwin Lanc Bundesminister für Inneres. (Abg. Kiss: Welche Partei war das, Herr Minister?) Nach Herrn Bundesminister Lanc hatten die Herren Bundesminister Blecha, Bundesminister Löschnak, Bundesminister Einem und Bundesminister Schlögl das Amt des Bundesministers für Inneres inne. (Abg. Kiss: Von welcher Partei waren denn die?) Meines Wissens, Herr Abgeordneter, waren alle diese Herren Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei. (Abg. Kiss: Na, stell dir vor! So was!)

Zum Zweiten: Was Ihre Sorge wegen des Konsultationsmechanismus betrifft, darf ich Sie wissen lassen, dass das Bundesland Salzburg diesen Anspruch bereits zurückgezogen hat, dass das Bundesland Tirol das zugesagt hat und dass aus dem Bundesland Oberösterreich die Zusage für die Zurücknahme auf dem Weg in das Innenministerium ist.

Die Vorlage, die heute zur Diskussion und Beschlussfassung steht, hat vier entscheidende Punkte: erstens den Abbau von Zuweisungsrückständen, was eine bessere Planbarkeit für Trägerorganisationen zum Inhalt hat, das Erschließen neuer Tätigkeitsfelder im Bereich des Umweltschutzes und der Jugendarbeit und die Möglichkeit, über die tatsächliche Zuweisung hinaus gegen Vergütung weitere Zivildienstpflichtige pro Termin zugewiesen zu bekommen. (Abg. Haidlmayr: Wer sich’s leisten kann!) Das bedeutet, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es zum ersten Mal in der 25-jährigen Geschichte des Zivildienstes möglich ist, alle, restlos alle Wünsche der Trägerorganisationen im Jahre 2001, nach Gesetzwerdung dieser Novelle, berücksichtigen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Zweiten, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es gibt eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung, die Berücksichtigung von Wünschen Zivildienstpflichtiger, einer bestimmten Einrichtung zugewiesen zu werden, die Berücksichtigung der Wünsche von Trägerorganisationen, bestimmte Zivildiener zu bekommen, die Abschaffung der von den Trägerorganisationen an den Bund zu leistenden, bisher 55 unterschiedlichen Vergütungsformen und die Abschaffung eines komplizierten Vertragssystems.

Drittens: Es gibt wesentlich mehr Autonomie für die Trägerorganisationen, die ungleich mehr in ihrem eigenen Bereich erledigen können. Allerdings gibt es auch einige Punkte, die die Organisationen auf sich nehmen, und das ist gemeinsam mit den Organisationen erarbeitet worden. (Abg. Haidlmayr: Und ohne Zivildiener!) Ich danke hier herzlich den Organisationen, die daran mitgewirkt haben (Abg. Haidlmayr: Es waren nur drei!), insbesondere dem Roten Kreuz, der evangelischen Diakonie und der Caritas. Ich bedanke mich auch bei den Zivildienerorganisationen, die ihre führenden Mitglieder und Funktionäre in dieser Arbeitsgruppe haben mitarbeiten lassen. (Abg. Haidlmayr: Aber die haben dieses Gesetz nicht unterschrieben! Die waren dagegen!)

Zum Vierten wurde die Dienstleistung im Ausland verstärkt und verankert, und sie wird durch zusätzliche Maßnahmen weiter verstärkt werden.


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