Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 156

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Gesundheit ist im Übrigen das wichtigste Gut, aber die Regierung achtet dieses Gut gering. Es ist ungeklärt, wie die Krankenversicherungen die gesteigerten Anforderungen bewältigen sollen. – Die Sozialversicherung der Bauern erhält jedoch über den Ausgleichsfonds das durch Ambulanzgebühr eingenommene Geld anstatt Steuergeld.

Die unleidige Ambulanzgebühr bleibt noch immer aktuell: Bis heute wissen die damit Befassten in den Spitälern nicht, wie diese Ambulanzgebühr zu handhaben ist: Sind alle PatientInnen zu melden oder nur die zahlenden? Wie erfolgt die Verwaltung bei der fraglichen Gebühr? – Enorme Verwaltungsarbeit für Spitalsangestellte, die schon heute zu viel Zeit für Verwaltung und Dokumentation verwenden.

Wie wird die Krankenanstalten-Finanzierung aussehen? – Auf Mittel aus der Sozialversicherung muss verzichtet werden, wenn ambulante PatientInnen nach extramural umgeleitet werden und die dort erbrachte Leistung zu finanzieren ist.

Die Spitäler sollen teurere Leistungen mit weniger Geld erbringen. Die Krankenversicherung soll bei durch Ambulanzgebühr gesteigertem Aufwand Verwaltungskosten einsparen. Die Ambulanzgebühr muss die Krankenversicherung des Behandelten erhalten, statt sie in die milliarden-defizitäre Sozialversicherung der Bauern umzuleiten.

Schaffen Sie auch sofort die kostenlose Mitversicherung aktiver Bauern ab, die bei ihrem ASVG-versicherten Partner mitversichert sind! Die Gebietskrankenkasse bringt unentgeltlich Leistungen – trotz eigener SV-Bauernversicherung. Keine kostenlose Mitversicherung für die kinderlosen Ehefrauen, aber für Bauern bei der Gattin, das finden Sie gerecht?

Als Sozialminister müsste er die Kinderlosen-Strafsteuer für die KV einheben, nicht der Finanzminister für das Budget. Die beitragsfrei Mitversicherten sind selten Politiker-, Beamten- und Generaldirektors-Gattinnen, sondern Menschen mit geringem Einkommen. (Abg. Dr. Pumberger: Wo bleibt die Solidarität mit den Bauern?)

Sie besteuern Unfallrenten – das trifft auch die Ärmsten und Kranken.

Die Gesundheit wird teurer: Ambulanzgebühr, Rezeptgebühr, Spitalskosten-Beitrag. Kranke Menschen werden vor der Zeit sterben – offensichtlich das Regierungsziel zur Kosteneinsparung.

Sie wollen auch Krankenversicherungsbeiträge von Pensionen von rechnungshofgeprüften Institutionen. Warum soll nicht ... (Abg. Dr. Pumberger: Soll ein kranker Bauer schlechter behandelt werden als ein kranker Eisenbahner?) Er hat ja eine eigene Krankenversicherung! Warum zahlt es die nicht, warum die Mitversicherung bei der Gattin? – Es ist doch nicht einzusehen, warum das nicht von seiner eigenen Krankenversicherung, sondern von der anderen gezahlt wird! Er arbeitet ja selbst.

Warum ist das aber nicht bei allen Einnahmen, die steuermindernd waren – also Pensionsbeiträge –, warum wird davon nicht ein Krankenversicherungsbeitrag eingehoben? Sind die für die Krankenversicherung oder für den Finanzminister bestimmt? Und wie ist es mit unseren Ärztekammer-Pensionen? Werden uns auch davon Krankenversicherungsbeiträge abgezogen? Die Ärztekammer wird wie alle Kammern auch vom Rechnungshof geprüft.

Was ist mit den Pensionen von Angestellten der Wirtschaftskammer? – Ich hörte schon, dass diese Pensionen, da über Pensionskassen laufend, nicht unter das Bezügebegrenzungsgesetz fallen. Entrichten diese Kammerangestellten für die Pensionen keine Krankenversicherung?

Personen, die vollmundig Unselbständige herabwürdigen, sind ob ihrer Angestellten-Pension in der Wirtschaftskammer die größten Privilegienritter. Auch wenn Sie, Herr Abgeordneter Stummvoll, sagen, dass Sie von 100 S 75 S an Abgaben haben, wie das im "NEWS" steht, kann ich mir das nicht vorstellen, denn Pensionsbeiträge sind steuermindernd. Also das wird sich wohl nicht ausgehen, dass Ihnen von Ihren 100 000 S Abgeordneten-Bezug nur 25 000 S netto bleiben. So manche hier im Hause, die auch lange sitzen, wären glücklich, sie hätten das. (Zwischenruf des


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