Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 204

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hang mit dem Budgetbegleitgesetz einbringen. Der Abänderungsantrag ist relativ umfangreich, deshalb wurde beim Herrn Präsidenten beantragt, dass der Antrag gemäß § 53 Abs. 4 GOG verteilt wird. Der Herr Präsident hat diesem Wunsch freundlicherweise entsprochen, daher möchte ich mich darauf beschränken, den Antrag in den Kernpunkten zu erläutern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Abänderungsantrag betrifft vier Änderungen:

Zunächst eine Änderung des Einkommensteuergesetzes: Dabei geht es im Wesentlichen um eine Klarstellung in Ziffer 23 litera b betreffend Auszahlung des 13. beziehungsweise 14. Bezuges, dass ein vorläufiger Lohnsteuerabzug unterbleibt.

Weiters geht es in diesem Zusammenhang um steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften: Hier wird klargestellt, dass Miet- und Pachtverträge, die zwischen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Vermieter beziehungsweise als Mieter geschlossen werden, gebührenfrei gestellt werden.

Weiters soll es inhaltliche Klarstellungen und redaktionelle Änderungen im ASFINAG-Gesetz und im Bundesforstegesetz geben. Beim ASFINAG-Gesetz wird ein Straßenverlauf betreffend Bundesstraße 100 beziehungsweise Einmündung in die Süd Autobahn neu definiert.

Meine Damen und Herren! Eine weitere Änderung betrifft das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Es ist heute im Zuge der Debatte schon darüber gesprochen worden: Hiebei geht es darum, dass das Finanzministerium den geordneten Rückzug – ich betone ausdrücklich: den geordneten Rückzug – aus dem Wohnungsbereich antreten möchte. Die Änderungen, die hier vorgenommen wurden, schauen deshalb kompliziert aus, weil in Ziffer 1 und in den Ziffern 2 bis 7 eine technische Krücke vonnöten ist: Die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften der öffentlichen Körperschaften – also Bund, Länder, Gemeinden – räumen ihren Mietern zunächst eine Kaufoption ein. Das steht schon in der bisherigen Fassung des Budgetbegleitgesetzes. Als technische Krücke ist jetzt im Abänderungsantrag vorgesehen, dass vorübergehend die globalen Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes außer Kraft gesetzt werden, diese aber sofort wieder in Kraft gesetzt werden, indem ein Opting-In seitens der Wohnbaugesellschaften, befristet bis 30. März 2001, stattfinden kann. Das heißt, gemeinnützige Wohnbauträger, die weiterhin in vollem Umfang die Wohnungsgemeinnützigkeit beanspruchen wollen – nicht nur hinsichtlich des Wohnbauregimes –, können diese beim Amt der Landesregierung sofort wieder beantragen. Bei einigen wenigen – wahrscheinlich wird es sich wirklich nur um fünf Wohnbaugesellschaften handeln, nämlich um jene, die im Eigentum des Bundes stehen – wird der Gemeinnützigkeitscharakter global aufgehoben, die mietrechtlichen Bestimmungen werden hingegen nicht aufgehoben. (Abg. Eder: Das geht ja gar nicht!)

Sie werden nicht aufgehoben, Herr Kollege, auch wenn Sie das nicht hören möchten, aber es ist so! Es gelten weiterhin die Bestimmungen des § 20: Danach wird es keine Änderung im Zinsregime und in mietrechtlichen Belangen geben, aber der große Vorteil wird dadurch ermöglicht, dass Mieter solcher Wohnungen diese Wohnungen, auch per Gesetz möglich, tatsächlich erwerben können. (Zwischenruf der Abg. Bures. )

Frau Kollegin Bures! Sie wissen ganz genau, dass es in vergangenen Legislaturperioden Hunderte beziehungsweise Tausende Anträge von kaufwilligen Mietern insbesondere im Bereich der BUWOG, aber auch im Bereich der WAG gegeben hat. Das wurde von der Regierung immer pauschal abgelehnt beziehungsweise kategorisch zurückgewiesen. Wir gehen hier einen anderen Weg: Wir wollen, dass langjährige Mieter die Wohnungen tatsächlich als Eigentum erwerben können! Das ist eine sehr wesentliche Zielsetzung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da Bund, Länder und Gemeinden regelmäßig viel Geld in diesen Bereich gepumpt haben, ist es durchaus legitim, dass Geld wiederum in Richtung der ursprünglichen Geldgeber zurück transferiert wird. (Abg. Eder: Das ist das Ende des sozialen Wohnbaus!) Ich halte das für wesentlich.


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