Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 32

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Frau Kollegin Stoisits – sie ist leider nicht da –: Nicht der § 188 behindert oder knebelt Künstler, wie Sie das befürchten, sondern Abhängigkeiten sind es, die Künstler knebeln. Es fesselt den Künstler, nicht frei in seinen Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu sein.

Das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz ist noch nicht perfekt, das wissen auch wir. Aber es ist einmal eine Basis, auf der weitergearbeitet werden kann. Und es ist im Gegensatz zu Ihrer jahrelangen Untätigkeit ein Schritt in die richtige Richtung. Wir sind daher zu Recht stolz, dass in so kurzer Zeit eine brauchbare Grundlage geschaffen werden konnte, samt Finanzierung und Umsetzungsmöglichkeit. Dass es Ihnen immer noch zu wenig ist, wird uns nicht weiter stören, denn wir handeln mit Verantwortung für alle Bürger dieses Landes. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sevignani. Ich erteile ihm das Wort.

10.45

Abgeordneter Hans Sevignani (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ich beginne meine Ausführungen mit einem Zitat von Giorgio Strehler, dem Direktor des Piccolo Teatro in Mailand, der 1993 gesagt hat:

Eine Gesellschaft, die ihre Künstler nicht liebt und zu schätzen weiß, ist krank!

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wovon die Künstler Österreichs jahrelang unter Verantwortlichkeit der SPÖ und des Staatssekretärs Wittmann nur geträumt haben, das wird nun von der FPÖ/ÖVP-Koalition realisiert. Im nächsten Jahr werden die selbständigen Kunstschaffenden in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung pflichtversichert. Die bisher unendliche Geschichte "Künstlersozialversicherung" findet endlich einen guten Abschluss. Über das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz gibt es Zuschüsse. Dadurch wird eine sozial verträgliche Lösung getroffen. Meine Damen und Herren, das heißt, dass sich die österreichischen Künstler, vor allem aber die nicht etablierten Künstler die Versicherung auch leisten können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ab 1. Jänner 2001 werden die selbstständigen Kunstschaffenden in die Pflichtversicherung einbezogen. Sie erhalten einen staatlichen Beitragszuschuss bis zu 12 000 S jährlich. Vorausgesetzt wird ein Mindesteinkommen aus künstlerischer Tätigkeit von rund 47 000 S, und Zuschüsse gibt es bis zu ein Höchsteinkommen von 270 000 S jährlich. Man rechnet mit rund 12 000 hiefür in Frage kommenden Künstlern. Im Gegensatz zu den rot-grünen Vorschlägen ist unser Vorhaben finanzierbar und administrierbar. Wir beweisen mit diesem Gesetz, dass wir uns zum hohen gesellschaftlichen Stellenwert der Kunst und der Kunstschaffenden in unserem Land bekennen und uns ihrer Bedeutung bewusst sind.

Meine Damen und Herren! Pflege und Erhaltung der Kunst sind ein Gut, für das es keinen Marktpreis gibt. Natürlich wissen wir, dass der rot-grünen Opposition unser Bekenntnis zu den Künstlern nicht in den Kram passt; war es doch Rot-Grün, die die Künstler über Jahre politisch vereinnahmt und als ideologische Speerspitze gegen die Freiheitlichen aufgeheizt und missbraucht haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Heute, meine Damen und Herren, werden die Künstler und Kunstschaffenden Österreichs eines anderen belehrt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gaugg. Gleiche Redezeit. – Bitte.

10.48

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein paar Worte zu Kollegin Brinek, die auch etwas zum Theater in Linz zum Besten gegeben hat. Wir diskutieren heute über das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz. Da gibt es Redebeiträge aus allen Reihen, es sei der erste


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