Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 48

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lieren. Die Werkvertragsregelung hatte nur den Sinn, dass alle, die erwerbstätig sind oder Erwerbseinkommen haben, sozialversicherungspflichtig werden. Wir haben das im Jahre 1998 in Kraft gesetzt, wie Sie wissen.

Aber wir haben damals auch gesagt, gewisse Berufsgruppen sollten die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob sie in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen werden wollen oder nicht. Wir haben damals eine so genannte Phase des Opting-out festgelegt, und Sie wissen, dass eine ganze Reihe von Berufsgruppen gesagt hat, dass sie in die gesetzliche Sozialversicherung hinein wollen, zum Beispiel die Wirtschaftstreuhänder. Dazu gehörten damals auch die Apotheker und die Skilehrer. Ich möchte Ihnen jetzt nicht alle Berufsgruppen aufzählen. Dazu gehörten zum Beispiel auch die Nebenerwerbsbauern. Auch die Nebenerwerbsbauern sind damals mit einbezogen worden und leisten seit 1. Jänner 2000, wie Sie wissen, Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere in die Krankenversicherung, aber auch in die Pensionsversicherung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich meine, dass diese grundsätzliche Überlegung richtig war.

Die Künstler haben eigentlich nie klar entschieden, ob sie aus der gesetzlichen Sozialversicherung heraußen sein oder in diese hinein wollen. Wenn man mit den Künstlerinnen und Künstlern geredet hat, war immer klar, dass sie eigentlich hinein wollen, damit sie auch einen Pensionsanspruch erhalten und krankenversichert sind, anstatt freiwillig krankenversichert zu sein. Es war aber dann auch ganz klar, meine Damen und Herren, dass die Künstlerinnen und Künstler uns gesagt haben, dass sie sich das nicht leisten können und die Sozialversicherungsbeiträge, die in die Krankenversicherung und Pensionsversicherung zu zahlen sind, nicht aus Eigenem tragen können.

Jetzt spreche ich Herrn Staatssekretär außer Dienst Dr. Wittmann an. Wir haben dann auch Gespräche darüber geführt, wie wir dieses Problem lösen können. Sie wissen – Sie haben mir das damals in persönlichen Gesprächen auch gesagt –, es fehlt einfach an den finanziellen Mitteln. Es stellte sich die Frage, wie wir das finanzieren können, dass die Künstler eben in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen werden. Wir haben damals gemeinsam einen Antrag eingebracht, wodurch die Frist verlängert wurde. Zunächst war die Fallfrist schon früher, aber dann kam die Fallfrist 31. Dezember 1999. Wir haben dann gemeinsam einen Antrag eingebracht und gesagt, wir verlängern diese Frist bis Ende dieses Jahres.

Ich möchte sagen, dass es wirklich dann Herr Staatssekretär Morak war, der eine Lösung gefunden hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Auch er war mit der Schwierigkeit konfrontiert, aus dem Budget, genauso wie es bei Ihnen der Fall war, Herr Dr. Wittmann, diese finanziellen Mittel nicht zu bekommen.

Ich meine, dass die Lösung, die jetzt gefunden wurde, eine gute Lösung ist. Wir haben festgelegt, dass für die Künstler, die in die gewerbliche Sozialversicherung einbezogen werden – natürlich nicht als gewerblich Selbständige, sondern unter dem Titel "Neue Selbständige" –, ein finanzieller Beitrag in der Größenordnung von 1 000 S geleistet wird.

Und wenn heute jemand gesagt hat, es sei eigentlich nicht ein Künstler-Sozialversicherungsgesetz, sondern ein Sozialversicherungsgesetz ... (Abg. Mag. Stoisits: Herr Präsident! Wie viel Prozent der Redezeit sind erschöpft?) Frau Abgeordnete Petrovic! Nein, ich habe mehr Zeit. Meine Redezeit ist nicht begrenzt. Ich habe so wie Sie, Frau Dr. Petrovic, eine längere Redezeit, und ich kann meine Redezeit so gestalten, wie ich will, und ich lasse sie mir auch nicht von Ihnen beschränken! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stoisits: Eine Prozentangabe zu den 20 Minuten! – Zwischenrufe der Abg. Dr. Petrovic. )

Aber lassen Sie mich noch einen Satz dazu sagen, Frau Abgeordnete Petrovic. Die Situation ist so, dass nun die Künstler in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen werden. Allerdings bekommen sie eine finanzielle Unterstützung in der Größenordnung von 1 000 S, wobei klar ist, dass Künstler, die sich die Sozialversicherung selbst leisten können, diese 1 000 S natürlich nicht erhalten werden. Ich meine, dass es eine gute Lösung ist.


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