wurde an der EU-Außengrenze in Spielfeld ein Spezial-Wohnmobil entdeckt." Und der "Kurier" erklärt, wie nicht nur die Geschleppten, sondern auch ein Schlepper festgenommen wurde.
Ich richte jetzt eine Frage an die Damen und Herren von den Regierungsparteien und wohl auch an den Innenminister, obwohl er diese Frage wahrscheinlich anders und rechtsstaatlicher unterlegt beantworten wird als manche Abgeordneten.
Meine Damen und Herren, insbesondere von der Freiheitlichen Partei: Plädieren Sie dafür, dass sich der festgenommene Schlepper, der dringend Tatverdächtige, die Ermittlungsbeamten, den Staatsanwalt und den Untersuchungsrichter selbst aussuchen darf? Sind Sie der Meinung, dass der Verdächtige – egal, welches Delikt er oder sie begangen hat – in Zukunft das Recht hat, sich selbst die Ermittlungsbeamten und die Strafverfolgungsbehörden auszusuchen? Halten Sie es für vernünftig, wenn ein des Schleppens Verdächtiger in Zukunft sagt: Dieser Staatsanwalt erscheint mir ausgesprochen voreingenommen, ich kenne einen anderen Staatsanwalt, der hat das Verfahren gegen mich zu führen!?
Meine Vermutung ist, Sie werden sagen: nein! Das darf kein Schlepper, kein Bankräuber, kein Scheckfälscher, kein Betrüger, niemand, der einer Straftat verdächtig ist. – Ja und warum bitte soll das plötzlich ein Justizminister, ein Landeshauptmann, eine Reihe freiheitlicher Abgeordneter und eine Vizekanzlerin können und dürfen?! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Gibt es Sondergesetze für freiheitliche Mandatare und Regierungsmitglieder? (Abg. Kiermaier: Freilich!) Gibt es irgendwo Bestimmungen in der Strafprozessordnung, dass man dann, wenn man neben einem Delikt auch ein freiheitliches Mandat "begangen" hat, sich die Art und Weise seiner Strafverfolgung selbst aussuchen kann – in Bezug auf das Delikt selbstverständlich?
Das, meine Damen und Herren, ist eine Frage, die uns auch der Innenminister beantworten sollte, weil er bisher die Frage nicht beantwortet hat, ob er wirklich zu 100 Prozent hinter seinen Beamtinnen und Beamten und zu null Prozent hinter intervenierenden politischen Tatverdächtigen steht.
Ich habe zwar im Ausschuss erlebt, dass der Innenminister seine Beamten in Schutz genommen hat, aber seit einiger Zeit vermisse ich jedes deutliche Wort, und andere Töne drängen in den Vordergrund.
Da ist ein Bundeskanzler, der in einem "Presse"-Interview erklärt: Es macht einen Unterschied bei Politikern, ob sie ein Gewaltverbrechen begangen haben oder nur Datenmissbrauch; bei einem Gewaltverbrechen muss man sich überlegen, ob sie ihre politische Funktion weiter ausüben können, bei einem Nichtgewaltverbrechen ist das für ihn gar keine Frage. – Verbrecher, die nicht Gewalt angewendet haben, kann sich der Bundeskanzler offensichtlich als politische Partner, ja sogar als Regierungspartner vorstellen.
Meine Damen und Herren! Was ist das für eine Kultur der Rechtsstaatlichkeit? Was ist das für eine Justizkultur? Was ist das für eine Kultur der Strafverfolgungsbehörden? Mich wundert, dass der Bundesminister für Inneres es nicht für notwendig hält, diesbezüglich auch nur ein klärendes Wort zu sprechen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich frage Sie, Herr Bundesminister Strasser: Was haben Sie getan, regierungsintern und öffentlich, als Justizminister Böhmdorfer bei Ihnen persönlich intervenierte und Sie darum ersucht hat, die Justizbehörden mögen über jeden Ermittlungsschritt, nicht in der Spitzelaffäre, sondern nur in Bezug auf die Person Dr. Haider, umgehend informiert werden? Der Justizminister wollte eine polizeiliche Meldepflicht für Verfahrensschritte gegen seinen ehemaligen Klienten Dr. Haider einführen.
Ich weiß, Herr Bundesminister Strasser, dass Sie dieses Ansinnen zurückgewiesen haben. Aber das ist zu wenig. Wir verlangen Aufklärung. Wir verlangen eine Antwort. Und wir verlangen eine Antwort auch auf die Frage, wie lange Sie mit dieser Art und Weise, den Rechtsstaat von der Regierungsbank aus Stück für Stück zu demolieren, umzugehen bereit sind.