Er führt weiters aus: Er sieht andererseits die Justiz auch nicht als sakrosankt an, dass jegliche Kritik an verschiedenen Erscheinungsformen a priori nicht gestattet sein soll. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Das sind eindeutige Zitate, die Sie nicht widerlegen können. Jahrelang ist es unter sozialistischer Vormachtstellung in den Jahren 1988 und 1989 und auch bis hinein in die neunziger Jahre immer wieder zu unverhohlener schwerer Kritik an den Behörden und an der Justiz gekommen.
Ich sage auch ganz offen dazu: Ich unterstütze das. Ich sage, es muss möglich sein, Kritik zu üben. Gerade in einer Demokratie, in einer offenen Gesellschaft, wo ja auch immer wieder Meinungsfreiheit und Medienfreiheit eingemahnt werden, muss es auch möglich sein, Kritik zu üben. Sie haben das selbst jahrelang getan und haben daher nicht das Recht, uns das heute als Kritik vorzuwerfen, meine Damen und Herren!
Zu dem Staatsskandal, der jetzt mittlerweile ein roter Staatsskandal wird, nämlich zum Spitzelskandal, auch noch ein paar Worte, denn der Skandal bekommt jetzt eine andere Wendung. (Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Das hätte er gern!) Er verlagert sich von den kleinen Polizeiwachzimmern auf dem Land hinein in die großen roten Amtsstuben in Wien. Und da kann man Ihnen auch nicht den Vorwurf ersparen, Herr Innenminister, dass Sie prüfen sollten, was hier im Innenministerium vorgeht. Ich werde heute keinen Appell und keine Forderung an Sie richten, Herr Innenminister, das tue ich nicht mehr, sondern ich stelle nur Fragen.
Ist es nicht in Wirklichkeit so, dass eine Hand voll Beamter, die auch politisch zuordenbar sind, weil sie es ja selbst andauernd in den Zeitungen sagen, versucht, seit Wochen eigentlich nichts anderes zu tun, als aus politischen Gründen den Rechtsstaat auf eine harte Probe zu stellen, meine Damen und Herren? Parteipolitisch motivierte Ermittlungen in einem virtuellen Skandal mit einem einzigen strategischen Ziel, und dieses einzige strategische Ziel lautet, dieser FPÖ, die Ihnen jahrelang so viel weggenommen hat, die jetzt in der Regierung ist, den Garaus zu machen. Und dagegen werden wir uns wehren, das lassen wir nicht zu, meine Damen und Herren von der SPÖ und auch von den Grünen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das Gute daran ist nur, dass auch diese Herren schwere strategische Fehler machen, und man muss wirklich fragen, was eigentlich noch alles passieren muss, bis etwas passiert. Mittlerweile liegt es auf dem Tisch: rechtswidrige Suspendierungen, die inhaltlich verfehlt waren (Abg. Edler: Begründen Sie das!), die auch vom Personalvertretungsgesetz her verfehlt waren, denn sie hätten gar nicht stattfinden dürfen, weil das Personalvertretungsgesetz vorsieht, dass zuerst das Personalvertretungsgremium zu befragen und dort eine Entscheidung zu treffen ist, bevor Suspendierungen durchgeführt werden können. Alle wissen das, auch die hohen Beamten im Innenministerium.
Herr Minister, da ist es nur eine Nebensächlichkeit, vielleicht nur eine Frage der Disziplin und des Anstandes, dass, wenn wir hier eine Debatte über ein zentrales Thema der Innenpolitik, über Ihr Ressort führen, auch die obersten Beamten, angefangen vom Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, hier im Plenum sind und nicht von anderen Abgeordneten in der Kantine beim Mittagessen gesehen werden. Diesen Respekt haben sich die Abgeordneten verdient, dass die hohen Beamten hier im Haus sind und auch der Debatte folgen. Das sollte eigentlich auch eine disziplinäre Auswirkung sein, die ich für wichtig erachte hier im Haus, meine Damen und Herren. (Abg. Parnigoni: Sie sitzen die ganze Zeit irgendwo anders! Haben Sie vielleicht den Generaldirektor bespitzelt, dass Sie wissen, mit wem er wann essen war? Sie bespitzeln persönlich Menschen! Sie sind ja fürchterlich!)
Wir haben gesetzwidrige Suspendierungen, wir haben gesetzwidrige Hausdurchsuchungen. Auch hier eine Richtigstellung: Sie haben gemeint, das passiere alles auf Auftrag der Staatsanwaltschaft. Da haben Sie Recht, aber zuerst stellt die Sonderkommission des Innenministeriums einen schriftlichen Antrag, ob diese Hausdurchsuchung durchgeführt werden kann. Also