Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 160

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Der Verfassungsgerichtshof sagt, dass die Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag in diesem Fall verfassungswidrig ist, und zwar deshalb, weil diese Behörde Verwaltungsagenden zu vollziehen hat. Verwaltung ist aber eine Sache, die letztlich einem Bundesministerium untersteht, und dieses Bundesministerium unterliegt der parlamentarischen Kontrolle. Aber durch die Installierung dieser Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag ist diese Kontrollmöglichkeit nicht gegeben.

Daraus folgt, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt. Die eine Möglichkeit ist die Einrichtung einer unabhängigen weisungsungebundenen "KommAustria", und die andere Möglichkeit, die der Verfassungsgerichtshof als völlig gleichwertige, ja als system- und verfassungsimmanente Möglichkeit sieht, die Ministerverantwortlichkeit zum Tragen zu bringen, ist, dass er sagt, dass Medienangelegenheiten eben einer Ministerverantwortung unterliegen und dann auch über Lizenzanträge zu entscheiden ist. Da es hiebei nicht um civil rights geht, haben dies also Beamte zu vollziehen, die dem Bundeskanzler oder dem zuständigen Ressortmitglied weisungsgebunden sind; somit besteht volle parlamentarische Kontrolle. Das ist nichts anderes als das, was der Verfassungsgerichtshof sagt.

Wir sagen, uns ist selbstverständlich eine weisungsungebundene Behörde lieber. Daher haben wir die "KommAustria" vorgeschlagen und sind sehr betrübt, dass Sie diesem Vorschlag nicht beigetreten sind. Letztlich wollen Sie uns offensichtlich keinen anderen Weg ermöglichen als jenen, da wir ja nicht die Verfassungsmehrheit haben, mit einfacher Mehrheit hier eine Schmalspur-"KommAustria" einzurichten, die dann, weil es der Verfassungsgerichtshof verlangt, weisungsgebunden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Privatradiogesetz: Die letzte Media-Reichweitenanalyse hat Folgendes gezeigt – das wurde von Kollegin Cordula Frieser bereits dargelegt; ich darf zusammenfassen –: Der ORF hat als Einzelunternehmer in Österreich einen Marktanteil von 80 Prozent. Dem gegenüber stehen 20 Prozent, die sich auf rund 50 Marktteilnehmer aufteilen. Meine Damen und Herren, stellen Sie sich einmal dieses Ungleichgewicht vor! Auf der einen Seite steht einer mit 80 Prozent, und auf der anderen Seite stehen 50, die sich den Kuchen von 20 Prozent aufzuteilen haben.

Ich habe ein bisschen einen Blick hinter die Kulissen, ich kenne Jahresberichte, Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnungen und dergleichen. Es ist, so glaube ich, auch kein Geheimnis, wenn man hier sagt und festhält, dass es kaum ein privates Radio, wenn man vielleicht von der Antenne Steiermark, von 88,6 und von ein, zwei anderen Radios absieht, gibt, das in der Lage ist, schwarze Zahlen zu schreiben.

Da kann ich jetzt nicht sagen: Der ORF ist so tüchtig, der ist so gut, und alle anderen sind so blöd, die sind nicht dazu in der Lage. Nein, das kann ich nicht sagen, denn es muss etwas im Regelungsmechanismus falsch sein. Dass angesichts dieser dramatischen Entwicklung Korrekturbedarf besteht, das wird hier wohl niemand bestreiten.

Eine dieser Korrekturen besteht darin – das hat Kollegin Cordula Frieser auch gesagt –, dass diese unsinnigen Beteiligungsbeschränkungen wegfallen. Ich weiß das von Generalversammlungen, denn die Beteiligungsbeschränkungen bestehen darin, dass viel zu viele verschiedene Gesellschafterinteressen vertreten werden und man sich nicht einigen kann. Auf der Strecke bleiben dabei die notwendigen Investitionen, die erforderlich sind, um wirklich einen vernünftigen Wettbewerb betreiben zu können.

Damit komme ich zur Frage der Marktkonzentration, die Frau Kollegin Petrovic hier angesprochen hat. Bei der Marktkonzentration soll jenes Modell Platz greifen, bei dem ein und derselbe Rundfunkveranstalter nicht ein und denselben Hörer zweimal erreichen soll – das heißt, er soll dann beispielsweise eine nationale Frequenz bekommen, sofern das überhaupt möglich ist. Das Gesetz sieht das vor. Es soll möglich sein, wenn das Frequenzgutachten so ausgeht, dass dieser bundesweite nicht auch weiter ein regionaler Rundfunkbetreiber ist. Und der regionale soll nicht gleichzeitig ein lokaler Betreiber in seiner Region sein. Ich glaube, das ist ein sehr vernünftiges Modell, um zu starke Marktkonzentrationen zu verhindern.


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