Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 187

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Zum Unterhaltsvorschuss: In diesem Zusammenhang wird ein jährlicher Anstieg der Beschwerden festgestellt, vor allem von jenen Elternteilen, die auf öffentliche Hilfe, und zwar eine für sie existentielle Hilfe, angewiesen sind. Die Verfahren sind langwierig, es gibt Doppelgleisigkeiten, Leerläufe und wenig Transparenz. Es gibt auch langwierige Prüfverfahren, einerseits betreffend die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, andererseits betreffend den Bedarf des Unterhaltsberechtigten. Und während der gesamten Zeit steht der obsorgeberechtigte Elternteil – und das ist in der überwiegenden Zahl der Fälle die Mutter – ohne finanzielle Unterstützung da. Das ist – wie gesagt – eine zeitraubende Prozedur. Trotzdem weiß der betroffene Elternteil nicht sicher, ob er das benötigte Geld auch tatsächlich erhalten wird.

Der Schlussfolgerung der Volksanwaltschaft kann ich mich nur anschließen: Die ursprünglichen Zielvorstellungen des Unterhaltsvorschussgesetzes können mit den bestehenden Regelungen nicht erreicht werden. Daher gibt es auch Vorschläge der Volksanwaltschaft, gemeinsam mit dem Rechnungshof und dem Verein der Amtsvormünder – Vorschläge, denen sich auch meine Fraktion anschließt –, betreffend die Entkoppelung von Unterhaltsvorschuss und Unterhaltstitel und betreffend fixe, nach Alter gestaffelte Unterhaltssicherungsbeträge, die von den Jugendwohlfahrtsträgern verwaltet werden. Das würde vor allem der stark belasteten Gruppe der Alleinerzieherinnen helfen, und die Pflegschafts- und Rechtsmittelgerichte würden stark entlastet werden.

Auch aus familienpolitischer Sicht ist eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes nötig. Das wäre eine konkrete, wirklich treffsichere – das ist ein Wort, das Sie von ÖVP und FPÖ gerne gebrauchen – Weiterentwicklung unseres Familienförderungssystems! Es erübrigt sich natürlich, in diesem Zusammenhang festzustellen, dass das Kinderbetreuungsgeld das Gegenteil davon ist!

Zweiter Punkt: Die Ermittlung des Pflegebedarfs bei schwerstbehinderten Kindern ist eine echte Schwachstelle im System der Pflegevorsorge. Die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich nämlich nicht an den Auswirkungen der körperlichen und geistigen Defizite, sondern am Alter und am Ausmaß der zusätzlichen Pflege, die im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern nötig ist. Das Einstufungssystem ist also nicht kindgerecht. Dazu kommt noch die unterschiedliche Vorgangsweise in den Ländergesetzen und im Bundespflegegesetz.

Ich möchte noch anmerken, dass meine Fraktion bereits einen Entschließungsantrag betreffend Wegfall der Altersgrenze von drei Jahren und Harmonisierung der Landes- und Bundesgesetze eingebracht hat. Wir haben auch einen Entschließungsantrag hinsichtlich der oft mangelnden Berücksichtigung familiärer Sorgepflichten durch das Arbeitsmarktservice bei Stellenvermittlungen und bei Schulungsmaßnahmen eingebracht. Ziel der von der Volksanwaltschaft vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen ist die Sicherstellung einer humanen Vollzugspraxis durch das AMS. Das widerspricht aber wiederum der Arbeitsmarktpolitik dieser Bundesregierung, denn viele Kürzungsmaßnahmen, welche die Bundesregierung gerade in den letzten Wochen gesetzt hat, konzentrieren sich gerade auf die Gruppen der Arbeitslosen und der NotstandshilfebezieherInnen.

Die Volksanwaltschaft macht auch bemerkenswerte Vorschläge im Zusammenhang mit den Chancen der Arbeit suchenden Frauen, nämlich betreffend eine Verbesserung des Angebots bei Kinderbetreuungseinrichtungen in jeder Form, vor allem betreffend Nachmittags- und Ferienbetreuungen in Krisenregionen mit hoher Frauenarbeitslosigkeit und zu wenig Kinderbetreuungseinrichtungen, betreffend Weiterentwicklung des Drei-Phasen-Modells und die Erarbeitung von Förderungsmodellen für Betriebe, die bei der Arbeitszeit und der Dienstplangestaltung Rücksicht auf die Familienpflichten und die Bedürfnisse von Alleinerzieherinnen nehmen. – Wir brauchen in diesem Bereich allerdings verbindliche Familienleistungen seitens der Betriebe, denn wenn wir weiterhin vom Goodwill der Wirtschaft abhängig sind, wird das noch jahrelang so weitergehen.

Würde die ÖVP in diesem Bereich mehr Ehrgeiz entwickeln – wenn man die Anwesenheit betrachtet, dann kann man feststellen, dass der Ehrgeiz da nicht groß ist! –, dann würde Österreich zum familienfreundlichsten Land der Welt gemacht werden! (Abg. Donabauer: Von der


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