Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 189

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Meine Damen und Herren! Es ist daher unsere Aufgabe, diese legistischen Anregungen aufzunehmen, sie in Ausschüssen zu behandeln oder auch durch Aufforderung an die Regierungsmitglieder umzusetzen. Sollte das keine Früchte tragen, dann werden wir wieder einmal die Einführung des Initiativrechtes der Volksanwaltschaft diskutieren müssen. Mit dem alten Koalitionspartner hat es eine Diskussion betreffend diese Möglichkeit nie gegeben.

Meine Damen und Herren! Es kann und darf nicht sein, dass Anliegen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, vorgetragen von der Volksanwaltschaft, hier im Parlament, im Haus der Volksvertretung, zu wenig oder gar nicht wahrgenommen, ja sogar ignoriert werden.

Meine Damen Volksanwältinnen und Herr Volksanwalt! Messen Sie uns bei der nächsten Debatte zum 24. Bericht der Volksanwaltschaft an dem Grad der Umsetzung, die wir jetzt vorhaben! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. – Bitte.

21.12

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Volksanwälte! Hohes Haus! 9 186 Personen haben 1999 die Volksanwaltschaft in Anspruch genommen, 3 971 Prüfungsverfahren wurden eingeleitet und 4 675 Prüfungsverfahren abgeschlossen. Diese Zahlen sprechen für sich, und es ist an uns allen, den Volksanwälten Ingrid Korosec, Dr. Christa Krammer und Horst Schender sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft Dank zu sagen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der vorliegende Bericht der Volksanwaltschaft 1999 zeigt klar auf, wie vielfältig die Tätigkeiten der Volksanwaltschaft sind. Dies ist allerdings sozusagen nur der Bericht an Nationalrat und Bundesrat, die Volksanwaltschaft berichtet aber auch an sieben der neun österreichischen Landtage.

Die Volksanwaltschaft ist eine unverzichtbare Einrichtung für den Rechtsstaat und die Demokratie. Unabhängigkeit und Objektivität der Volksanwaltschaft sind für alle Fraktionen dieses Hauses von großer Bedeutung und werden auch von allen Fraktionen dieses Hauses im höchsten Maß anerkannt. – Aus Erfahrung im privaten Kreis weiß ich, wie schnell und unbürokratisch die Volksanwälte und ihre Mitarbeiter Hilfestellung leisten. Formlos und gebührenfrei ist die Volksanwaltschaft für jedermann zugänglich.

Durch die Kontrolle der Verwaltung leistet die Volksanwaltschaft Dienste am Rechtsstaat und an der Demokratie. Durch die Kontrolle der Verwaltung kommt es auch zu einer Verbesserung der Qualität der Verwaltung in Österreich.

Darüber hinaus leistet die Volksanwaltschaft einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rechts. Frau Dr. Frieser hat diesen Punkt ebenfalls schon angesprochen. Im Regierungsprogramm findet sich unter dem Übertitel "Starke Demokratie" auch die Anregung, der Volksanwaltschaft das Recht zur Einbringung von Gesetzesvorschlägen einzuräumen, wenn sich die entsprechende Notwendigkeit im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit ergibt. Ich halte das für vorrangig wichtig. Die Anzahl der legistischen Anregungen im Anhang 1 des Berichtes der Volksanwaltschaft spricht ebenso dafür wie der Umstand – wir haben auch davon schon gehört –, dass in der Vergangenheit Anregungen der Volksanwaltschaft nur allzu oft schubladisiert wurden.

Die Volksanwaltschaft ist die einzige Institution, die umfassend Einblick hat, welche Missstände es wo in der öffentlichen Verwaltung gibt. Ich halte es daher für wichtig, dass die Volksanwaltschaft auch in Fragen der Rechtspolitik verstärkt eingebunden wird.

Wie wichtig die Einbindung der Volksanwaltschaft in Fragen der Rechtspolitik ist, wurde mir vergangene Woche anlässlich einer parlamentarischen Enquete der sozialdemokratischen


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