Zweitens sollten Sie auch Folgendes zur Kenntnis nehmen (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser ) – Sie müssen noch etwas lernen –: Das Prinzip der Selbstverwaltung, so wie sie bis dato gehandhabt wurde, kennen Sie. Der Hauptverband hat eine Ausnahme im Präsidium, und zwar festgeschrieben durch alte Koalitionen, denen Sie angehört haben, in dem Wissen oder in der Vermutung oder Hoffnung, die sich jetzt zerstreut hat, dass der Sozialminister ewig und immer auf Jahre, Jahrzehnte und Jahrtausende hinaus von der Sozialdemokratie gestellt werden wird. Deshalb haben Sie dieses Durchgriffsrecht überhaupt erst eingeführt und deshalb gibt es dort ein anderes Nominierungsverfahren.
Ich sage Ihnen: Es darf dem verantwortlichen Minister letztlich auch die Verantwortung zugetraut werden, jemanden, der in seinem Bereich, wie ich meine, voll versagt hat, abzuberufen. Wenn jemand nicht rechtzeitig publik gemacht hat, wie hoch der Schuldenberg ist – drei Tage vor der Wahl waren die Schulden noch nahezu null, kurz danach waren es 5 Milliarden und im Jahr darauf 8 Milliarden Schilling –, würde man im Management sagen, er hat versagt. Und jemanden, der versagt hat, muss ich abberufen können, wenn ich ein Durchgriffsrecht, wie Sie es geschaffen haben, ernst nehme. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Schwemlein. )
Darum geht es – alles Weitere wird man sehen.
Ich glaube, an der Universität wird das eben nicht passieren, und Sie sollten hier nicht Äpfel mit Birnen verwechseln: Der eine ist Funktionär, und der andere ist Arbeitnehmer und so weiter. Wenn Sie das Privatdienstrecht oder Privatangestelltenrecht hernehmen, so müssen Sie immer auch im Auge behalten – und da bitte ich Sie für die Zukunft um eine ehrliche Diskussion –, dass es nach dem Angestelltengesetz auch eine Sozialwidrigkeitsprüfung im Kündigungsfalle gibt, die wesentlich mehr Schutz bietet, als einem Pragmatisierten, dem man die Abteilung wegrationalisiert, zukommt – das sage ich dazu. Nach sechs Monaten ist ein solcher Fall über Verlangen bereits in einem allfälligen Arbeitsgerichtsprozess zu prüfen.
Da letztendlich auch immer noch der Bund da ist und da wir in einem hoch spezialisierten Bereich arbeiten, gehe ich einmal davon aus, dass die Sozialprüfung für jemanden, der lange in einem privaten Dienstverhältnis steht, auch zur Anwendung kommt, dort, wo es gerechtfertigt ist. Aber ich meine, es muss möglich sein, dass wir künftighin auch unser Entlohnungs- und Besoldungsschema und auch die anderen Schemata entsprechend den wirklichen Managementqualitäten festlegen. Das ist das Entscheidende.
Hier müssen wir wirklich aufklären und das Richtige tun. Ich glaube, jetzt ist ein guter Zeitpunkt, weil uns auch die Altersstruktur entgegenkommt. Wenn wir die nächsten Jahre diesbezüglich verschlafen, schaffen wir starre Systeme in der Wissenschaft und in der Forschung (Abg. Schwemlein: Sie sind in ein paar Jahren nicht mehr da, das ist das Problem!), und das ist der Tod der Wissenschaft und der Forschung. Es muss sich etwas bewegen. Das ist das Wichtige.
Herr Kollege Niederwieser! Der Seitenhieb auf die Abschaffung der Prüfungstaxen ist so nicht richtig. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser. ) Die sind nicht abgeschafft worden (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser ) – aber im Zitat haben Sie sich damit identifiziert –, sondern wir haben auch hier im Vorgriff auf ein modernes Dienstrecht letztlich umgeschichtet. Wir haben damit Leistungsanreize geschaffen, die für den gewährt werden können, der als Lehrender wirklich fleißig ist. Ich glaube, das ist das Entscheidende! Wir wollen diesem letztendlich auch in einem modernen Dienstrecht das Gehalt zahlen, das ihm zusteht und das ihm zukommt, damit er ein ordentliches Gehalt hat. Darauf wird es ankommen. Daher: Nicht alles über einen Kamm scheren!
Wenn Sie über die Arbeitsplatzsituation an den Universitäten reden, dann müssen Sie der Ehrlichkeit halber aber auch sagen, wie der Ist-Zustand ist. Nehmen Sie doch zum Beispiel die Situation bei den Universitätsassistenten her: Ein relativer Monokrat braucht mehrere Assistenten. Er drittelt die Assistentenstellen, und die Leute bekommen ein Drittel eines Gehalts und arbeiten 60 Stunden. – Das ist doch der Ist-Zustand! Mit dem müssen wir, wie wir auf Wienerisch so schön sagen, "abfahren"! Das wäre doch als ursozialdemokratische Forderung aufzu