Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 210

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Ich denke auch, dass es für Studierende andere Prioritäten gibt, die gesetzt werden könnten. Wenn die Studierenden das demokratische Recht wünschen – und zu Recht wünschen –, dann sind sie auch bereit, alle zwei Jahre einen 15-minütigen Fußweg oder drei Stationen mit der Straßenbahn in Kauf zu nehmen; aber wahrscheinlich nur dann, wenn man ihnen auch glaubwürdig versichert, dass sie über mehr mitbestimmen und mitreden dürfen als nur über eine verbesserte Versorgung mit Skripten und andere Serviceleistungen. Sie müssen auch einbezogen werden in die Diskussion – die auch uns stark abgeht – über die eigentlichen Ziele und Aufgaben der Universitäten. Dann brauchen sie das e-voting nicht an der ersten Stelle ihrer Prioritäten zu nennen, was sie auch nicht getan haben.

Ebenso wäre die Erweiterung des Wahlrechtes dringlicher gewesen als dieses e-voting. Wir haben unsere Bedenken geäußert, diese wurden teilweise – oder sogar vielfach – eingearbeitet, auf Anregungen des Datenschutzrates und auf Empfehlungen verschiedenster JuristInnen hin. Trotzdem sind – das sieht man, wenn man sich die Erläuterungen durchliest – die Probleme, die mit dem e-voting verbunden sind, derart komplex, dass sich diese fünf Seiten an Erklärungen und Erläuterungen ungefähr so lesen, wie ich mir die Betriebsanleitung des Kraftwerkes Temelin vorstelle. Zur Rechtssicherheit trägt das meiner Meinung nach nicht bei! (Beifall bei den Grünen.)

Wenn es außerdem zur Vermeidung von möglichen Rückschlüssen auf das Wahlverhalten einer Verordnung bedarf, die noch gar nicht da ist, dann glaube ich wirklich, dass es zum Verständnis und zur Umsetzung dieser Gesetzesmaterie eines zweiten Rates für Forschung und Technologie bedarf – und vielleicht auch der Neugründung einer weiteren juridischen Fakultät –, um alles verständlich und eindeutig zu machen.

Ich stelle mir Schwerpunktsetzungen im Regierungsprogramm auf universitärer Ebene anders vor, glaube aber doch, dass e-voting dann, wenn die Zeit reif ist – wenn es einfacher ist, wenn es sicherer ist –, kommen wird. Daher werden wir in dritter Lesung zustimmen, aber jetzt eine getrennte Abstimmung verlangen.

Ich möchte den Datenschutzrat – nicht, weil ich gegenüber der Kollegin Plank das letzte Wort oder den letzten Satz haben will – noch ein bisschen erweitert zitieren. Ein Satz gehört nämlich auch gesagt, den der Datenschutzrat im Punkt 3 ausspricht: Es ist nicht sichergestellt, dass die Identität der Wählenden geprüft wird, und ebenso nicht, dass sie ihre Wahlentscheidung geheim treffen.

Ich glaube, bei knappen Budgets, bei baulichem Sanierungsbedarf, bei Belastung durch Studiengebühren sollte man wirklich andere Ziele in den Vordergrund rücken, vor allem dann, wenn man nicht weiß – das wurde auch keineswegs ausgeführt –, was dieses Gesetz kostet. Ich vermute, es kostet sehr, sehr viel.

Ich bitte Sie, zu glauben, dass für eine Universität Folgendes wichtig ist: Wir brauchen Zeit, StudentInnen brauchen Zeit, um über diese Reform nachzudenken, Zeit für diesen Dialog und auch Zeit, einige Gedanken daran zu verschwenden, dass es vielleicht beabsichtigt ist, in Zukunft an den Universitäten weit weniger wählen zu können als bisher. Dann stehen nämlich die PCs für dieses e-voting an und für sich umsonst herum. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

21.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schender. Er hat das Wort.

21.09

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist in dieser Novelle tatsächlich etwas sehr Grundsätzliches enthalten: Es wird durch diese Novelle die Voraussetzung für die Stimmabgabe auf elektronischem Wege geschaffen. Das ist selbstverständlich ein grundsätzliches Problem das Wahlrecht betreffend. Unsere Verfassung sieht ja vor, dass Wahlen persönlich und geheim stattzufinden haben.


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