Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 252

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keit sowie aller anderen damit zusammenhängenden Sachverhalte betreffend Kontrollmängel im Zusammenhang mit dem BSE-Skandal, gesetzwidrige Verwendung von Tierarzneimitteln in der Schweine- und Geflügelmast, gesetzwidrigen Import von Tierarzneimitteln nach Österreich, die sich daraus ergebenden Gefahren, die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schäden und wie weit diese Sachverhalte in einem verfehlten Förderungssystem ihren Ursprung haben.

Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Maier, Gradwohl und Genossen gemäß § 33 Abs. 1 GOG auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S: 5, F: 4, V: 4 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung sowie aller anderen damit zusammenhängenden Sachverhalte betreffend

1. Kontrollmängel im Zusammenhang mit dem BSE-Skandal, den CJK-Gefahren sowie der gesetzwidrige Verwendung von Tierarzneimitteln in der Schweine- und Geflügelmast sowie den gesetzwidrigen Import von Tierarzneimitteln nach Österreich;

2. den daraus entstehenden Gefahren für die Gesundheit und das Leben der KonsumentInnen;

3. die daraus resultierenden weitreichenden volkswirtschaftlichen Schäden für den Bestand der Arbeitsplätze in der Fleischindustrie, insbesondere in den österreichischen Unternehmungen, für den Handel sowie für die bäuerlichen Betriebe sowie die daraus resultierenden Folgekosten für den Staatshaushalt;

4. inwiefern diese Sachverhalte in einem verfehlten Förderungssystem ihren Ursprung haben und wie ein den biologischen Grundsätzen und der sozialen Treffsicherheit entsprechendes Förderungssystem in Zukunft gestaltet werden soll.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten der zuständigen Ministerien sowie der sonstigen in diesem Zusammenhang zuständigen Stellen den Untersuchungsgegenstand aufklären.

Unter einem wird verlangt, gemäß § 33 Abs. 2 GOG über diesen Antrag eine kurze Debatte abzuhalten.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die beiden Anträge wurden an alle Abgeordneten verteilt. Im Sinne einer bei ähnlichen Fällen gepflogenen Praxis und im Einvernehmen mit den Antragstellern schlage ich vor, dass über die beiden erwähnten Anträge eine gemeinsame Debatte durchgeführt wird, wobei der jeweilige Erstredner 10 Minuten bekommt und jede Fraktion nur einen weiteren Redner mit einer maximalen Redezeit von 5 Minuten zu diesen beiden miteinander verwandten Materien stellt. Es ist dies kein Präjudiz, so wie das auch in vergangenen Fällen immer wieder festgestellt wurde.

Da ich keine Einwendungen gegen diese Vorgangsweise sehe, erteile ich als erster Rednerin Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig zur Begründung das Wort. (Abg. Dr. Glawischnig reagiert,


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