Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 121

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Die Ausgleichstaxe wird jährlich entsprechend dem Anpassungsfaktor des ASVG valorisiert. Die letzte außertourliche Anhebung war im Jahr 1986, und zwar von 760 S auf 1 500 S. Die jährlichen Gesamteinnahmen belaufen sich auf rund 700 Millionen Schilling und werden für eine berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen aufgewendet.

Diese Bundesregierung hat sich jetzt entschlossen, eine Behinderten-Milliarde einzuführen. Gerade mit dieser Behinderten-Milliarde – Frau Kollegin Haidlmayr (Abg. Haidlmayr spricht mit Abg. Dr. Mitterlehner), wenn Sie mir bitte zuhören würden – wird ein Meilenstein für die Behinderten Österreichs gesetzt. Jugendliche und ältere Menschen mit begünstigter Behinderung werden bevorzugt, im Arbeitsprozess befindliche Behinderte betreut, und am Übergang von der Schule ins Berufsleben steht die Möglichkeit einer Berufsbegleitung, einer Arbeitsassistenz. Das bringt die Behinderten-Milliarde, die hier richtig eingesetzt ist: eine wesentliche Verbesserung für die Behinderten!

Ich möchte Ihnen noch sagen: Im Herbst des vergangenen Jahres wurde ein Arbeitskreis eingerichtet, dem unter anderen Vertreter von Behindertenorganisationen und der Sozialpartner angehören, und die Aufgabe dieses Arbeitskreises ist es, angesichts der sich kontinuierlich ändernden Rahmenbedingungen die Weiterentwicklung in Bezug auf das Behinderteneinstellungsgesetz eingehend zu diskutieren und im Zuge dieses Prozesses auch eine Staffelung bei der Ausgleichstaxe nach der Größe eines Unternehmens und nach der jeweiligen Erfüllung der Beschäftigungspflicht zu erörtern.

In diesem Zusammenhang sei Ihnen noch gesagt: Ihr Antrag ist zum einen nicht nur dem falschen Ausschuss, nämlich dem Wirtschaftsausschuss, zugewiesen worden, denn für das Behinderteneinstellungsgesetz ist das Sozialministerium zuständig und nicht das Wirtschaftsministerium, und zum anderen nimmt Ihr Entschließungsantrag Bezug auf den § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes, der mit der Begründung der Forderung nach Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes nichts zu tun hat. Daher ist er auch am 13. Oktober des Vorjahres vertagt worden. Am 15. März dieses Jahres ist er wieder in Verhandlung genommen worden.

Dazu darf ich nur so viel bemerken: Wenn ein von uns als Oppositionspartei eingebrachter Antrag vertagt worden war, so kam er nie mehr auf die Tagesordnung. Wir jedoch haben einen anderen Stil (Abg. Dr. Mertel: Das stimmt!): Wir genehmigen natürlich, dass dieser Antrag dem Sozialausschuss zugewiesen wird, und wir werden auch zustimmen, dass er dort behandelt werden soll, obwohl er eigentlich überholt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Pecher. – Bitte.

17.42

Abgeordnete Mag. Martina Pecher (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein kurzer Themenwechsel, obwohl das jetzt zur Diskussion stehende Thema sehr wichtig und interessant ist, keine Frage, aber ich möchte doch ein paar Worte zum Schönbrunner Bad sagen.

Das Schlimmste für einen Unternehmer, für einen Betreiber, für einen Wirtschaftstreibenden oder für einen Jungunternehmer ist es, wenn er im Kompetenzdschungel zwischen Land und Bund oder zwischen den Ministerien herumirrt. Man wird wie ein Pingpongball hin- und hergeschickt. Dabei geht viel persönlicher Einsatz, aber in vielen Fällen vor allem auch viel Wertschöpfung verloren.

Ich könnte zahlreiche Beispiele aus dem eigenen Unternehmen, aber auch aus befreundeten Unternehmen und von bekannten Wirtschaftstreibenden bringen, wo solche Dinge passiert sind und wo tatsächlich auf Grund der Unklarheit der Kompetenz auf allen Seiten viel Geld – auch Steuergeld – verloren ging.


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