Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 89

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Hiezu kommen noch die 50 Millionen Schilling aus jener neuen Finanzierungsmöglichkeit – und das ist auch Kulturwirtschaft, sage ich –, die wir über die Einnahmen der Kabelbetreiber und über den Kunstförderungsbeitrag der SAT-Empfänger geschaffen haben, wobei Wertschöpfung in diesem Ausmaß in Österreich nicht stattfindet, aber darüber der Künstler-Sozialversicherungsfonds finanziert werden kann. Ich sehe dies als ein wesentliches Schwerpunktprogramm dieser Bundesregierung für die soziale Absicherung unserer Künstler und Künstlerinnen.

Das Doppelbudget dieser Bundesregierung für diese nächsten zwei Jahre ermöglicht natürlich auch eine Verwendungszusage auf zwei Jahre, und ich kann Ihnen versichern, dass wir davon ausgiebig Gebrauch gemacht und damit auch den Handlungsspielraum einerseits der Kulturveranstalter und Kulturvermittler, andererseits aber auch des Staatssekretariats erweitert haben.

Die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, kommen ungefähr 100 Förderungsnehmern zugute, die nach Maßgabe der uns zustehenden Möglichkeiten ein auf zwei Jahre verteiltes Budget zugesichert bekommen haben: Es sind dies Förderungsnehmer im Bereich der Musik, der bildenden Kunst, der Architektur, der Kulturinitiative und der Literatur. Zu der immer wieder vernommenen Aussage, wonach Subventionen unter politischen Auspizien vergeben würden, kann ich Ihnen nur eines sagen: Suchen Sie sich aus der folgenden Liste von Förderungsnehmern, die ich Ihnen als Beispiele nennen darf, selbst aus, wo hier die freiheitlichen, wo hier die ÖVP-Initiativen sind: MICA, Musikverein, Klangforum, IGNM, Mahler Jugendorchester, Forum Stadtpark, Secession, Spielboden Dornbirn, WUK, alle Literaturhäuser, IG Autoren, Dokumentationsstelle für neuere österreichische Literatur, Erhöhung des Tanzbudgets – das darf ich auch noch sagen – bei einer Beiziehung eines Tanzbeirates: Dies ist ein erstmalig durchgeführtes Schwerpunktprogramm dieser Bundesregierung, das es bisher nicht gegeben hat.

Die Zielsetzungen für das kommende Jahr werden gerade projektiert und verhandelt. Wir sind dabei, hier eine Möglichkeit für eine mehrjährige Budgetierung zu finden, sodass wir, wie das die Gemeinde Wien getan hat, zu Drei-Jahres-Budgets übergehen können. Die Verhandlungen mit dem Finanzminister sind noch ausständig, aber es wird unser fester Wille sein, noch in diesem Jahr einen Akzent zu setzen, um hier größere Planungssicherheit zu schaffen.

Für die Unterstützung der Abgeordneten bei gegebenem Anlass wäre ich hier sehr dankbar. Kollege Cap wird davon sicherlich ausgiebig Gebrauch machen und dabei kurzfristig auf seine Oppositionsrolle vergessen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein paar Sachen klarstellen:

Es ist hier vom Staatsoperndirektor die Rede gewesen. Ich muss Ihnen sagen, das, was wir bisher dazu tun konnten, war im Rahmen des Möglichen, im Rahmen des Gesetzes. Alles, was an Gegenteiligem behauptet wird, ist natürlich falsch.

Was haben wir getan oder was ist die Basis unserer Entscheidung? – Was die Tatsache betrifft, dass laut § 12 Abs. 3 Bundestheaterorganisationsgesetz das Stellenbesetzungsgesetz einzuhalten ist, so darf ich allerdings darauf hinweisen, dass dies insofern nur von bedingter Bedeutung ist, als diese Bestimmung des Bundestheaterorganisationsgesetzes dahin gehend erweitert ist, dass für die Bestellung des Direktors der Wiener Staatsoper das Stellenbesetzungsgesetz "mit der Maßgabe Anwendung" findet, "daß mit dieser Funktion auch Personen betraut werden können, die sich nicht im Rahmen der Ausschreibung um diese Funktion beworben haben".

Das, was ich getan habe, war also, dass ich, als Ioan Holender seinen Wunsch zum Ausdruck gebracht hat, seinen Vertrag über 2005 hinaus bis zum Jahre 2007 zu verlängern, den politischen Willen bekundet habe, diesem Wunsche Rechnung zu tragen, unter Hinweis darauf, dass natürlich der Aufsichtsrat offiziell davon verständigt wird – er wird am 4. April tagen – und dass natürlich alles dem Gesetz entsprechend geregelt werden muss, wozu auch die Durchführung einer Ausschreibung zählt. Ich glaube nur, dass auch die Staatsoper einen Anspruch darauf hat, sowohl für das 50-jährige Jubiläum als auch für das Mozart-Jubiläumsjahr eine Planungssicherheit zu haben.


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