Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 35

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wehren, wenn sie einen Angriff auf ihre Unabhängigkeit verspüren. Das beweisen ja auch diese 1 300 Unterschriften. Die Justiz ist da sehr sensibel, und das halte ich wirklich für sehr wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Minister! Sie haben jetzt wieder über den Untersuchungsrichter im Spitzelverfahren gesprochen. Ich habe Ihnen jetzt und auch in der Debatte vergangene Woche sehr gut zugehört. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Sie haben sich gerade in einem ganz entscheidenden Bereich auf das Amtsgeheimnis zurückgezogen. Daher dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Misstrauen entsteht, denn das vorhin war nicht nur eine Missachtung oder Geringschätzung des Parlaments, sondern das erweckt auch bei Unvoreingenommenen den Eindruck, dass etwas verborgen werden soll.

Herr Bundesminister! Ich halte es für wichtig, dass in diesem Bereich gut gearbeitet werden kann. Wenn sich ein Untersuchungsrichter behindert fühlt, dann ist das ernst zu nehmen und dann sind Sie aufgerufen, etwas dagegen zu unternehmen und sicherzustellen, dass die Justiz funktioniert. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auch noch an das anschließen, was Kollegin Mertel gesagt hat: Wenn das "einfache Parteimitglied", Ihr langjähriger Klient, der Landeshauptmann von Kärnten, sagt, dass Kritikern im öffentlichen Dienst das Handwerk gelegt werden soll, dann ist das eine Sprache, die wir in der Zweiten Republik nicht gewöhnt sind, und ich erwarte mir von Ihnen eine klare Distanzierung davon. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte mich jetzt zwei konkreten Themen zuwenden, die mir sehr wichtig sind. Das ist zum einen der Bereich des Opferschutzes, der ja schon angesprochen worden ist. Ich hoffe, dass es möglich sein wird, da einen Konsens zu erzielen. Es ist in den letzten Jahren schon viel geschehen. Ich erinnere nur an das Gewaltschutzgesetz, das international wirklich vorbildlich ist. Wir haben immer wieder Rückmeldungen aus anderen Ländern, dass man versucht, dieses Modell auch in andere Länder zu übertragen. Das ist sehr erfreulich, und ich möchte auch betonen, dass sich die Zusammenarbeit mit der Polizei sehr positiv auswirkt.

Es gibt auch noch andere wichtige Dinge, die umgesetzt worden sind, vor allem die schonende Vernehmung im Strafprozess für bestimmte Opfergruppen und vieles andere mehr. Ich glaube, dass man in diesem Bereich aber noch mehr tun könnte, dass Verbesserungen möglich wären, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim und GenossInnen betreffend mehr Rechte für Opfer von Straftaten

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf betreffend mehr Rechte für Opfer von Straftaten (Opferrechtsgesetz) auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten, wobei folgende Rechte von Straftatopfern inhaltlich festgelegt sein sollten:

eine umfassende Parteistellung im Strafverfahren, einschließlich des Rechts auf Verfahrenshilfe, und das Recht, Urteile anzufechten;

das Recht eines Gewaltopfers auf eine schonende Behandlung im Strafverfahren;

Erleichterungen für das Opfer, materielle Entschädigung für die erlittene Tat zu erhalten;

Verbesserung der Sicherheitslage von Opfern;


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