Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 146

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Nun zu dem, was Sie, Frau Abgeordnete Stoisits, gesagt haben, nämlich dass das eine "Kasperl-Bestimmung" sei. (Abg. Mag. Stoisits: Das habe nicht ich gesagt! Das sagt ...!) Sie haben es zitiert, und Sie haben es mit der Art und Weise, wie Sie es zitiert haben, zu Ihrer eigenen Meinung gemacht. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.)

Ich wende mich jetzt insbesondere an die sozialdemokratische Fraktion: Im Jahre 1998 ist diese Bestimmung, die Sie heute so heftig kritisieren, bereits im Diskussionsentwurf enthalten gewesen. Sie wurde kritisiert und beurteilt von vielen, unter anderem auch vom Vorsitzenden des Datenschutzrates, einem hohen sozialistischen Mandatar namens Strutzenberger. Er hat diese Bestimmung ausdrücklich als Erweiterung begrüßt, als richtige und rechtsstaatliche Erweiterung. – So geschehen am 14. Dezember 1998. Den Wirbel, den Sie heute machen, verstehe ich wirklich nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Das ist der Salto rückwärts!)

Nun einige praktische Beispiele. Um welche Fälle könnte es gehen, in denen ein Beschuldigter unter Umständen dann sein Wissen nicht verwenden soll, weil es seiner Verteidigung nicht dient? – Ich denke an Wirtschaftsverfahren, ich denke an Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis er gelangt und die er, ohne dass sie ihm helfen, verwenden und veröffentlichen könnte. Ich denke an die Freigabe von Treuhandschaften, ich denke an die Informationen über Konten und Kredite, die er verwenden könnte, ohne dass sie ihm selbst helfen. – Was sagen Sie zu dieser Frage des Persönlichkeitsschutzes, zu dieser Frage der Details über das Privatleben?

Ich denke an die organisierte Kriminalität. – Erinnern Sie sich: Es hat schon Schussattentate auf ZeugInnen gegeben! Sie hätten als Zeugen aussagen sollen, was durch vorschnelle Verbreitung des Akteninhaltes bekannt wurde.

Wenn Sie Ermittlungsergebnisse der ermittelnden Behörden zu früh bekannt geben, können diese auch eine Warnung für Mittäter sein. – Sie haben dazu kein Wort verloren!

Sie denken aber auch nicht an die sterblichen Überreste von Opfern! Deren Verwandte haben auch einen Persönlichkeitsschutz. Sie denken nicht an Krankengeschichten, die in dieser Art und Weise veröffentlicht werden könnten! (Abg. Dr. Jarolim: ... Sie reden an der Sache vorbei!) Sie denken nicht an psychiatrische und psychologische Gutachten, die verfrüht veröffentlicht werden könnten!

Wenn Sie mit Journalisten sprechen, denen Sie diese Themen vorhalten, dann sagen Ihnen diese Journalisten: Solche Dinge veröffentlichen wir ohnedies nicht! – Sie machen den Wirbel – er ist gar nicht notwendig! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Denken Sie an die Ergebnisse von Haus- und Personendurchsuchungen! Denken Sie an die vielen Möglichkeiten des Missbrauches, die sich eröffnen, wenn Beschuldigte über die Medien Fakten veröffentlichen, die sie für ihre Verteidigung gar nicht benötigen! – Zu all diesen Fragen könnten Sie heute noch Antworten geben. Ich stehe zur Diskussion zur Verfügung. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bures. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

16.37

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Es ist eigentlich beschämend, dass Sie bei diesem Thema von politischem Kleingeld, das zu machen wäre, sprechen. (Abg. Haigermoser: Nein, das ist nicht beschämend, das ist die Wahrheit!) Ich bin der Auffassung, dass Sie es sich nicht so einfach machen können. (Abg. Haigermoser: Das ist ein Topfen, was Sie da reden!) Ich kann Ihnen garantieren, Herr Bundesminister: Wir denken sehr viel darüber nach, wie es mit dem Persönlichkeitsschutz in diesem Land aussieht. Wir denken sehr viel darüber nach, was zu tun ist, damit nicht Missbrauch mit Daten betrieben wird.


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