Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 157

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Es ist vielleicht ganz gut, wenn eine Menge dieser Zwischenrufe ins Protokoll kommen. Ich persönlich werde auf dem rechten Ohr langsam taub, aber wenn ich es dann im Protokoll lese, dann weiß ich, mit wem ich es zu tun habe. – Danke vielmals. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Das Auslieferungsbegehren – wenn es negativ beschieden wird – hat ein Problem, und da hat mich Kollege Pilz überzeugt: Pilz wird vielleicht nicht ausgeliefert, aber die Journalisten, die über einen wahrheitsgemäßen Bericht wahrheitsgemäß berichtet haben, werden mit dem § 301 StGB mit Haftstrafen und Geldstrafen bedroht. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Das ist eine unmögliche Situation, Herr Kollege Khol! Das ist eine unmögliche Situation, und deswegen würde ich persönlich – ich möchte meinem Klub in keiner Weise vorgreifen – es gerne sehen, dass Pilz auf einer Anklagebank das wiederholen kann, was er heute hier gesagt hat. Und dann möchte ich sehen, was schwerer wiegt: § 301 StGB in der Interpretation der FPÖ – oder die Menschenrechtskonvention.

Ich werde dem Begehren von Pilz nachkommen. (Beifall bei den Grünen.)

19.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich diese Debatte.

Seitens des Berichterstatters liegt kein Wunsch auf ein Schlusswort vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, den der Immunitätsausschuss einstimmig gefasst hat.

Der Nationalrat möge Folgendes beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 27. März 2001 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 der Bundesverfassung festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der in diesem Verfahren inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird nicht zugestimmt.

*****

Es war bisher unsere Praxis, dass wir über einen solchen Antrag des Immunitätsausschusses unter einem abgestimmt haben. Es liegt mir aber das geschäftsordnungsmäßige Verlangen vor, über diese beiden Teile des Beschlusses getrennt abzustimmen, und daher werde ich so vorgehen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Punkt 1 des Antrags des Immunitätsausschusses, nämlich der Feststellung eines Zusammenhangs mit der politischen Tätigkeit zustimmen, um ein Zeichen. – Dies ist einstimmig so beschlossen. Der erste Punkt ist einstimmig beschlossen.

Weiters stimmen wir ab über den zweiten Teil des Antrags des Immunitätsausschusses: Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen zweiten Teil des Antrags des Immunitätsausschusses stimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, der Nationalrat hat diesem zweiten Teil mit Mehrheit zugestimmt und das daher angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


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