Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 83

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Bundesminister, zeigten sich von den vorgetragenen Schicksalen und Argumenten beeindruckt, und diese Menschen schöpften Hoffnung!

Es wurde auch über den Vorschlag diskutiert – der, wie ich meine, sachlich sehr einleuchtend ist –, dass als Variante an die Stelle der monatlichen Zahlungen für hochbetagte Personen wahlweise Einmalzahlungen treten könnten, was für diese Menschen eine gerechtere Abfindung bedeuten würde. Sie, Herr Bundesminister, zeigten sich gesprächsbereit, und daher waren auch viele davon überzeugt oder haben gehofft, dass heute eine entsprechende Änderung erfolgt. Was alle erwartet haben, nämlich einen konkreten Novellierungsvorschlag, der im Konsens mit den Seniorenvertretern ausgearbeitet werden sollte, fehlt heute als Vorlage. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Was diese Regierung heute dem Parlament mit dem Versorgungsrechts-Änderungsgesetz vorgelegt hat, ist schlichtweg eine Schande! Sie hätten die Gelegenheit wahrnehmen können, um dieses Unrecht zu beseitigen. Es erhebt sich eine Reihe von Fragen, Herr Bundesminister, und ich weiß nicht, ob Sie mir diese beantworten können.

Sollen die Entschädigung wirklich nur jene bekommen, die in osteuropäischen Staaten in Kriegsgefangenschaft geraten sind? Was ist mit jenen, die in anderen Gebieten, etwa in Frankreich, Italien oder Großbritannien – ich habe schon Beispiele angeführt – gefangen gehalten wurden? Wie wird die Unterscheidung in zwei Klassen von Kriegsgefangenen, nämlich in Ost- und in West-Gefangene, gerechtfertigt? Warum sind die einen unterstützungswürdig und die anderen nicht?

Die ausbezahlten Beträge sind ja keine großen Summen, sie reichen von 200 S bis 500 S monatlich – 500 S bekommt einer, der mindestens sechs Jahre lang in Gefangenschaft war –, sind also so gehalten, dass sie das Budget nur wenig belasten. Die meisten Anspruchsberechtigten sind mittlerweile sehr alt. Viele von ihnen werden den monatlichen Betrag nicht mehr lange in Anspruch nehmen können. Daher wäre eine sofortige angemessene Einmalzahlung, wie ich meine, wirklich besser. Herr Bundesminister! Ich frage Sie ganz konkret: Könnten Sie sich diese Einmalzahlung vorstellen?

Auch die Ausschlussbestimmungen des § 2 sind unklar.

Dass wir mit unserer Kritik nicht allein stehen, habe ich schon ausgeführt. Es gibt aber auch zahlreiche Unterstützer für dieses Gesetz.

Ich zitiere aus einer Pressemeldung des FPÖ-Abgeordneten Bösch vom 14. Mai, in der es heißt: Der stellvertretende freiheitliche Landesparteiobmann von Vorarlberg und Nationalratsabgeordnete Dr. Reinhard Bösch fordert im Sinne der Gleichbehandlung Entschädigungszahlungen auch für jene österreichischen Kriegsgefangenen, die in Gefangenschaft der West-Alliierten gerieten. – Er sagt selbst, dass das Gesetz vom Herbst ein erster Schritt sei und erklärt dann wörtlich: Als zweiten Schritt müsse man nun auch jene berücksichtigen, die in Westeuropa oder in Übersee in amerikanischen, britischen oder französischen Kriegsgefangenenlagern oftmals unter extrem harten Bedingungen inhaftiert wurden.

Ja, wir stimmen dem zu, und ich hoffe, Herr Abgeordneter Bösch wird auch unserem Abänderungsantrag heute die Zustimmung geben.

Oder: Der Kärntner Landtag hat mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP und SPÖ einen Antrag auf eine entsprechende Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes beschlossen. Und im Linzer Gemeinderat – die Oberösterreicher werden es vielleicht schon wissen – wird die freiheitliche Fraktion heute einen diesbezüglichen Antrag einbringen. (Abg. Dr. Pumberger: In Linz ist aber die SPÖ dagegen!)

Wenn schon so viel Konsens über eine Änderung besteht, warum drücken Sie dann mit aller Gewalt eine Novelle durch, die eigentlich allen Regeln widerspricht? Nehmen Sie diesen Vorschlag zurück und stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Stimmen Sie in Linz zu!)


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