und wir begrüßen diese Maßnahmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Vielleicht gerade, weil die Pflege weiblich ist, möchte ich jetzt einmal eine andere Perspektive einnehmen, als Frau Kollegin Haidlmayr es getan hat, die in erster Linie die Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt gestellt hat – was richtig ist –, und auch die Pflegenden – und das sind nun eben einmal zu 80 Prozent Frauen – in den Mittelpunkt stellen. Gerade mit der Qualitätssicherung soll diesen Frauen, die sich manchmal sehr verlassen fühlen, die sich überfordert fühlen, ein besseres Netzwerk geboten werden, über das sie Hilfe und Unterstützung oder auch Information bekommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Man muss sich, wenn man sich mit diesem Thema befasst, eingestehen, dass die Pflege zum größten Teil in den Familien geleistet wird. Ich bin sehr froh, dass aus allen hiezu durchgeführten Untersuchungen hervorgeht, dass in den Familien überwiegend sehr gut, um nicht zu sagen vorbildlich gepflegt wird, wobei dies aber, wie bereits erwähnt, zu 80 Prozent durch Frauen erfolgt. Ich denke, dass hier die Männer gefordert sind, künftig mehr Partnerschaft an den Tag zu legen und sich im Pflegebereich einzuklinken. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger. ) Von diesen 80 Prozent Frauen steht ein Drittel noch im Erwerbsleben, und für diese Frauen bedeutet das, dass sie neben ihrer Doppelbelastung durch Familie und Beruf oft über sehr lange Zeit hinweg noch Pflegearbeit leisten müssen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Enquete zum Thema Sterbebegleitung verweisen, bei der auch gesagt wurde, wir müssen uns überlegen, wie wir für jene Menschen, die Eltern, Partner oder – Gott verhüte es! – Kinder pflegen müssen, zumindest in der terminalen Phase, in der Endphase eine Pflege-Freistellung bekommen. Das ist ein wichtiges Thema, aber das ist, glaube ich, der richtige Weg, auf dem wir uns weiterbewegen müssen, und wir müssen wahrscheinlich auch noch genauer untersuchen, wie die sozialrechtliche Absicherung im Pflegebereich vielleicht noch weiter verbessert werden könnte, und müssen vielleicht auch noch mehr Information zu diesem Thema anbieten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Generell ist zu diesem Gesetz zu sagen, dass es nicht nur insofern eine Änderung bringt, als es erstmals die Höhe der Pflegevorsorge, des bei Vorliegen körperlicher, geistiger und seelischer Behinderungen auszuzahlenden Pflegegeldes in Euro festlegt, nämlich mit einem Betrag von 145,40 j bis 1 531,50 j , und insofern, als mit diesem Gesetz die Qualitätssicherung erstmals bundesweit auf solide Schienen gestellt wird; darüber hinaus wird es auch dem langjährigen Wunsch gerecht, der von vielen Sozialpolitikern, aber auch von Behindertenverbänden und vor allem auch von Müttern immer wieder an uns herangetragen wurde, nämlich das Pflegegeld bei behinderten Kindern ab der Geburt zu gewähren.
In diesem Zusammenhang muss man fairerweise sagen, dass das nicht der Wunsch einer einzelnen Gruppierung ist, sondern dass sehr viele, die mit diesem Problem befasst sind, immer wieder darauf hingewiesen haben, dass das im Grunde ein Mangel ist, dass es hier nur eine bürokratische Regelung über einen Härtefonds gibt beziehungsweise dass diese Regelung nicht in allen Ländern gleich gehandhabt wird. Dieses Gesetz macht es jetzt möglich, das Pflegegeld ab der Geburt des Kindes zu beziehen – es gewährt einen Rechtsanspruch darauf! –, und es stärkt damit ganz wesentlich die Position der Pflegebedürftigen, vor allem der pflegebedürftigen Kinder und ihrer Familien.
Ich glaube, der gesamte Bereich des Pflegegeldes und der Regelungen betreffend die Betreuer ist ein Bereich, der ständig in Bewegung sein muss. Viele Schritte in diesem Bereich haben wir bereits gesetzt: Es gibt ungefähr 270 000 Menschen in Österreich, die Pflegegeld bekommen, und das macht, wenn ich es aus den Budgetzahlen richtig in Erinnerung habe, rund 19 Milliarden Schilling aus. Ich glaube, damit leisten wir eine sehr, sehr große Anstrengung. Darüber hinaus setzen wir immer wieder neue Schritte, wie zum Beispiel jetzt die Schaffung eines Rechtsanspruchs ab der Geburt.