Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 179

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dieser Konsultationsmechanismus tatsächlich angerufen worden ist und dass die Bundesländer nicht bereit sind, den ihnen zustehenden Teil zu finanzieren. Und Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen heute – und auch du als Bürgermeister willst das – hier im Hohen Haus einen Beschluss fassen, ohne dass diejenigen, die mitzahlen sollen, irgendwann einmal auch kundgetan hätten, dass sie es wollen. Da frage ich dich: Wo ist die Finanzierung gesichert, wenn die Länder nicht mitfinanzieren? (Abg. Auer: Das werden sie!) Gut. Wir werden ja sehen, aber bis jetzt ist diese Frage noch nicht geklärt. (Abg. Böhacker: Abwarten und Tee trinken!) Daher würde ich meinen, dass wir das an den Finanzausschuss rückverweisen und dort noch einmal behandeln sollten.

Aber es gibt auch noch einige andere Punkte in diesem Gesetz, die fachlich nicht ganz korrekt sind.

Herr Bundesminister Haupt! Sie haben in der Ausschusssitzung angesprochen, dass Sie die Befangenheit der Tierärzte ausschalten wollen, doch im Gesetz sind nur die Amtstierärzte angeführt. Die praktizierenden Tierärzte sind nicht angeführt, das heißt, praktizierende Tierärzte können nach diesem Fleischuntersuchungsgesetz weiterhin Fleischuntersuchungen durchführen, auch wenn es ihre Kunden betrifft.

Das ist eine Ungleichheit, daher darf ich zu diesem Punkt folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Genossinnen und Genossen betreffend Gesetzesantrag im Bereich des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (556 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Die Bezeichnung "Artikel 1" entfällt.

2. Z 2 des bisherigen Art. 1 lautet:

"2. § 6 Abs. 3 lautet:

"(3) Amtstierärzte dürfen im Bereich ihres Amtssprengels nicht zu Fleischuntersuchungstierärzten bestellt werden.""

3. Art. 2 entfällt.

*****

Weiters hat einer meiner Vorredner, nämlich Herr Kollege Böhacker, gesagt, die grundlegende Änderung müsste eigentlich in der Agrarpolitik stattfinden. Ich gebe Ihnen völlig Recht, Herr Kollege. Wenn wir die Agrarpolitik änderten, dann müssten wir nicht, so wie heute, über End-of-pipe-Lösungen diskutieren. (Abg. Böhacker: International!) Ja. Damit Sie die Möglichkeit haben, einen nationalen Beitrag dazu zu leisten, Herr Kollege Böhacker (Abg. Böhacker: Den haben wir geleistet!), bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein, der die Kernpunkte unserer Vorstellungen umfasst:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Gradwohl, Mag. Maier, Mag. Ulrike Sima, Anna Huber, Lackner, Genossinnen und Genossen betreffend grundlegende Neuausrichtung des Agrarsystems (Abg. Hornek: Auf EU-Ebene!)


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