Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 59

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Wir haben gesagt: Die Lohnnebenkostensenkung ist wichtig, aber die Familie ist uns wichtiger! Das ist unsere Einstellung zur Familie, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich Folgendes auch noch sagen: Die Wirtschaft bekennt sich dazu (Abg. Dr. Mertel: Wer ist die Wirtschaft?), dass diese familienpolitische Leistung unabhängig von sozialer und beruflicher Stellung gewährt wird, dass sie auch Hausfrauen, auch Studentinnen und auch Bäuerinnen gewährt wird. Dazu gibt es eine ganz einfache Einstellung, aber ich war entsetzt, als ich die Äußerungen dazu von Frau Prammer und Frau Bures gehört habe.

Die Überlegung ist eine ganz simple, Frau Kollegin – und wenn wir ehrlich sind, wenn es uns wirklich um das Wohl des Kindes geht, frage ich auch Sie –: Was kann das arme, ein paar Wochen alte "Tschapperl" dafür, dass seine Mutter noch keine Versicherungszeiten hatte?! – Das ist zutiefst inhuman und unsozial! Das ist soziale Kälte, Frau Kollegin! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Quasi zu sagen – das muss man auf der Zunge zergehen lassen! –: Dem Baby geschieht schon Recht, wenn die Mutter sich nicht kümmern kann; sie hat ja keine Versicherungszeit gehabt! – so ist Ihre Einstellung –, ist jedenfalls zutiefst unsozial. Und da lachen Sie auch noch, Frau Kollegin! Das ist in Wahrheit Ihre Grundposition! (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Wir bekennen uns zum Wohl des Kindes. Wir freuen uns, dass in Zukunft auch Studentinnen, Hausfrauen und Bäuerinnen in den Genuss dieser familienpolitischen Leistung kommen, und es ist richtig, dafür keine Versicherungsleistung, sondern eine familienpolitische Grundleistung zu haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: So etwas Kümmerliches ...!)

Selbstverständlich bin ich mir dessen bewusst, meine Damen und Herren, dass die Fassung eines Gesetzesbeschlusses relativ einfach ist – auch wenn Sie von der SPÖ dagegen sind –, dass aber Verhaltensänderungen, Bewusstseinsänderungen kein Gesetzgeber verordnen kann. Ich weiß, dass wir mit diesem Gesetz, das wir noch vor dem Sommer beschließen werden, einen wichtigen Beitrag zu diesem großen Kapitel Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten, weiß aber natürlich auch, dass dabei die Betriebe gefordert sind, mitzumachen. Für jeden Personalchef ist es viel einfacher, einen Arbeitsplatz durch eine Arbeitskraft zu besetzen als durch zwei. Teilzeit durch zwei heißt: doppelter Verwaltungsaufwand, doppelte Personaladministration. Selbstverständlich müssen da auch die Betriebe noch umdenken, gar keine Frage!

Jedenfalls freue ich mich darüber, dass unser Wirtschaftsminister Bartenstein, der ja früher Familienminister war, die Aktion "familienfreundliche Betriebe" ins Leben gerufen hat, denn das bedeutet: höherer gesellschaftlicher Stellenwert, Bewusstseinsbildung für die Betriebe.

Mit diesem Gesetz, das wir noch vor dem Sommer beschließen werden, erleichtern wir vor allem Müttern und Vätern diese Entscheidung. Heute ist doch die Situation die: Berufsverbot während des Bezuges des Karenzgeldes; also die Frage: entweder – oder; entweder Beruf – oder sich um das Kind kümmern.

Aus diesem Entweder-oder wird ein Sowohl-als-auch. Wir wollen damit die Grundlage für beides schaffen, denn in der heutigen Zeit ist beides notwendig. Wir wollen einerseits haben, dass sich Mütter und Väter in den ersten Monaten und Jahren der Erziehung ihrer Kinder widmen können, wollen aber andererseits nicht, dass sie damit ihre Chancen im Arbeitsprozess, in der Arbeitswelt verringern oder gar verlieren, weil sich in der Zwischenzeit die technische Entwicklung im Betrieb, am Arbeitsplatz völlig verändert hat.

Das heißt, wir schaffen damit erstmals die Chance, dass die Eltern entscheiden können, sich stundenweise der Familie zu widmen und stundenweise auch ihrer beruflichen Karriere Rechnung zu tragen – ein Quantensprung, und zwar auch einer im Beziehungsfeld zwischen Familie und Beruf.


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