Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 38

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Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters gebe ich bekannt, dass Herr Abgeordneter Dr. Cap beantragt hat, nach § 33 der Geschäftsordnung einen Untersuchungsausschuss einzusetzen zur Aufklärung der Vorwürfe betreffend Geldflüsse und Manipulationen des Vergabeverfahrens im Zuge der Vergabe des Lieferauftrages über Radaranlagen an das österreichische Bundesheer in den Jahren 1994 und 1995, zur Aufklärung einer möglichen Einflussnahme des damaligen Wirtschaftsministers und nunmehrigen Bundeskanzlers Dr. Wolfgang Schüssel auf die Zuschlagserteilung an das Unternehmen Thomson, zur Aufklärung des Vorwurfes der Annahme von Provisionen durch an Vergabe beteiligte Personen und zur Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt.

Es liegt in diesem Zusammenhang auch das von fünf Abgeordneten gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Da wir für 15 Uhr die Verhandlung der Dringlichen Anfrage vorgesehen haben, werden die Debatte über diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und die Abstimmung am Schluss der Sitzung, das heißt, genauer gesagt, nach Erledigung der Tagesordnung, stattfinden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 7 und 8, 9 bis 13 sowie 14 und 15 der heutigen Tagesordnung zusammenzufassen. Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall, daher werden wir so vorgehen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun gehen wir in die Tagesordnung der heutigen Sitzung ein

Ich gebe bekannt, dass in der Präsidialkonferenz Konsens über die Dauer der Gesamtdebatte erzielt wurde, und zwar wie folgt: Es ist eine Tagesblockzeit von 10 "Wiener Stunden" vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 195 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 145 Minuten, Grüne 115 Minuten.

Im Hinblick auf die Direktfernsehübertragung des ORF, die bis 13 Uhr laufen wird, besteht darüber hinaus eine freiwillige Übereinkunft zwischen den Fraktionen, in folgender Weise vorzugehen: Wir beginnen mit einer Rednerrunde, das heißt mit je einer Wortmeldung pro Fraktion, von maximal je 15 Minuten, an die sich, falls gewünscht, die Wortmeldung eines Regierungsmitgliedes mit ebenfalls maximal 15 Minuten anschließt.

Dann folgt eine weitere Rednerrunde mit je einer Wortmeldung pro Fraktion von 10 Minuten und, falls gewünscht, eine weitere Wortmeldung von der Regierungsbank mit maximal 15 Minuten.

Danach folgt eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 10 Minuten und, falls gewünscht, eine Wortmeldung von der Regierungsbank mit 5 Minuten. Die weitere Debatte würde dann nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung ablaufen.

Über die Festlegung der Redezeiten hat das Hohe Haus zu befinden. Ich frage daher, ob es gegen diesen Vorschlag eine Einwendung gibt? – Dies ist nicht der Fall. Damit ist das einstimmig so beschlossen und wird auch so angewendet werden.

1. Punkt

Bericht des Familienausschusses über das Familien-Volksbegehren (1/716 der Beilagen)


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