Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 169

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18 Monate so massiv kritisieren, während andererseits in dem Regierungsübereinkommen, das zwischen der SPÖ und der ÖVP ja schon fertig ausverhandelt war, eine Anhebung um volle zwei Jahre vorgesehen war. Wo, Frau Kollegin Mertel, ist damals Ihre Empörung darüber geblieben? (Abg. Dr. Mertel: Ich kann Ihnen die Antwort geben: Deshalb ist ja dieses Übereinkommen nicht zustande gekommen!)

Eine Anhebung um zwei Jahre war offensichtlich in Ordnung, aber eine Anhebung um ein halbes Jahr weniger ist für Sie ein großer Skandal. – Diese Logik werden Sie nicht nur mir, sondern auch den Österreicherinnen und Österreichern, mit Verlaub gesagt, nicht erklären können! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Mertel: Sie wollen eine Antwort, hören aber nicht zu!)

Sie werden der Öffentlichkeit genauso wenig erklären können ... (Abg. Dr. Mertel: Das ist nicht zustande gekommen!) Frau Kollegin Mertel, ich weiß schon, dass das unangenehm für Sie ist, aber Sie werden genauso wenig erklären können, warum in Ihren Augen die Anhebung des Pensionssicherungsbeitrages um 0,8 Prozent ein großer Skandal ist, während die von Ihnen geplante Anhebung um ein volles Prozent offensichtlich in Ordnung gewesen wäre. (Abg. Parnigoni: Wir haben dieses Pamphlet nicht unterschrieben, Sie schon! – Abg. Mag. Firlinger: Das ist halt unangenehm! – Abg. Parnigoni: Wir haben es nicht unterschrieben – Sie schon!) Das ist alles schwarz auf weiß nachzulesen, und ich würde nur um Ehrlichkeit in dieser Debatte bitten, um Ehrlichkeit, wenn wir darüber reden, dass Maßnahmen, die der Sicherung des Pensionssystems dienen, notwendig sind. Und da muss man eben sagen: Ihr Vorschlag war 1 Prozent statt 0,8 Prozent. – Das ist eine Tatsache, die Sie auch durch noch so viele Zwischenrufe nicht leugnen können!

Was wir im Unterschied zu Ihnen auch in dieser Pensionsreform ausdrücklich berücksichtigt haben, ist die Begünstigung für jene, die lange Versicherungszeiten haben und die selbstverständlich so wie bisher auch zu einem früheren Zeitpunkt in Pension gehen können. Auch das war bei Ihnen nie vorgesehen. Wir haben gesagt, für jene, die Schwerstarbeit geleistet haben, die sehr lange gearbeitet haben, muss auch eine entsprechende Berücksichtigung beim Pensionsantrittsalter erfolgen, und dazu bekennen wir uns auch. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ebenso in unserem Modell enthalten und in Ihrem nicht ist das, was hier heute schon mehrfach angesprochen wurde, nämlich eine Berücksichtigung der besonderen Situation von Frauen. Deswegen sind wir auch sehr stolz darauf, dass wir in dieser Pensionsreform zum ersten Mal auch eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Frauen im Ausmaß von fünf Jahren als pensionsbegründend enthalten haben.

Frau Kollegin Petrovic! Das ist ein wesentlicher Fortschritt, ein wesentlicher Fortschritt für Frauen, zu dem wir uns auch bekennen. (Abg. Dr. Petrovic: In welcher Höhe?)

Der Vollständigkeit halber – weil es an sich selbstverständlich ist, aber trotzdem in Ihren Wortmeldungen immer so klingt, als wäre es das nicht – füge ich hinzu, dass selbstverständlich alle, die krank sind und ihre Arbeit oder ihren Beruf nicht mehr ausüben können, so wie bisher ohne Minderung und ohne zusätzliche Abschläge in Pension gehen können. Das ist eine Selbstverständlichkeit und bleibt auch weiterhin in vollem Umfang so erhalten. Ich sage das deswegen, weil Sie immer so tun, als wäre das nicht so. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Darüber hinaus haben wir auch sichergestellt – auch im Gegensatz zu Ihnen und Ihrem Programm, Frau Kollegin Mertel –, dass es eine Wertsicherung mit Fixbeträgen und damit eine ausdrückliche Begünstigung und Besserstellung der Bezieher von kleinen Pensionen gibt. Auch das ist eine Maßnahme der sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs, die unseres Erachtens notwendig ist.

Darüber hinaus haben wir bei dieser Pensionsreform auch sichergestellt, dass die Regelungen, die wir getroffen haben, gleichermaßen für alle Berufsgruppen gelten. Und da komme ich jetzt zu dem schon mehrfach angesprochenen § 13c; Herr Abgeordneter Feurstein hat das ja ohnehin schon ausgeführt.


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