Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 213

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licher Natur sind und rechtliche Krücken darstellen, und andererseits Anliegen, die substantieller, inhaltlicher Natur sind.

Für uns liegt die Priorität nicht bei den rechtlichen, sondern bei den inhaltlichen Belangen, und da die Entschließung und auch dieser Antrag in Richtung Umwelt gehen, ist für uns doch primär der Gedanke wichtig, dass Kontrollangelegenheiten und Umweltangelegenheiten nicht Angelegenheiten der Privatisierung, der Ausgliederung und der Kapitalgesellschaften sind. Darum werden wir diesen Anträgen, ganz egal, ob Entschließung oder nicht, nicht zustimmen, denn zentrale Kontrollaufgaben des Staates sind für uns nicht Fragen des Kapitalgesellschaftselements oder der Privatstiftungen, sondern diese Agenden sollen wirklich in der Hand der Körperschaften liegen und auch konkret von marktunabhängigen Institutionen ausgeführt werden. Marktunabhängige Institutionen sind halt behördliche Institutionen, und deshalb werden wir diesem Bereich nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

Das geht ganz d’accord mit unserer Haltung im Zusammenhang mit dem Umweltkontrollgesetz, bei dem wir ebenfalls gegen eine Ausgliederung stimmten, weil wir Umweltkontrolleinrichtungen immer als genuin staatliche Aufgabe erachtet haben. Vor diesem Hintergrund sehen wir eine völlige Unvereinbarkeit zwischen Kontrolle einerseits und Lukrierung von Projekten und Aufträgen auf dem Markt andererseits. Wir haben ja nichts dagegen, dass man sich auch projektorientiert auf dem Markt bewegt, nur hat das nicht in erster Linie mit den staatlichen Kontrollaufgaben zu tun. Vor diesem Hintergrund gilt es daher klar und eindeutig deklariert zu sagen: Das ist genuin staatliche, auch sozusagen genuin landespolitische Aufgabe, auf der anderen Seite gibt es auch einen Spielraum im Marktbereich beziehungsweise im Projektbereich oder im Bereich dieser Kapitalgesellschaften.

Ich habe mich vor Ort bei unseren niederösterreichischen Freunden erkundigt, und die haben gemeint, dass sich das Land Niederösterreich, wenn diese Anstalt jetzt eine Kapitalgesellschaft wird, praktisch auch eines eigenen Labors und damit einer eigenen Kontrollinstitution entledigt. Und das wollen unsere niederösterreichischen Freunde nicht, weil sie damit eine Ausdünnung der Kontrolle befürchten. (Beifall bei den Grünen.)

Vor diesem Hintergrund ist von unseren dortigen Freunden auch gesagt worden, dass eventuell sogar eine Zerteilung möglich wäre. Wir sind im Prinzip dagegen, dass hier segmentiert wird, zerteilt wird und dass die Kontrolle unter marktwirtschaftliche Einflüsse kommt. Deshalb legen wir unser Hauptaugenmerk auf den inhaltlichen Aspekt. Ich gebe zu, es gibt den formalrechtlichen Aspekt, über den sich auch reden ließe, aber in diesem Punkt ist für uns der Inhalt prioritär und deshalb unsere Ablehnung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

22.15

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ähnlich einem gewerblichen Unternehmen tätig sind, ist es zweckmäßig und sinnvoll, ihre Tätigkeit an eine Kapitalgesellschaft zu übertragen. Durch eine derartige Übertragung wird die Rechnungslegung gegenüber der Öffentlichkeit verbessert, vor allem aber die Stellung im Wettbewerb jener von Privatunternehmen angeglichen und die Kooperation mit privaten Partnern erleichtert. Deshalb wurde auch von Abgeordneter Mikl-Leitner und Abgeordnetem Firlinger ein Gesetzesantrag eingebracht, bei dem es um die Privatisierung der Niederösterreichischen Umweltschutzanstalt geht.

Die Niederösterreichische Umweltschutzanstalt wurde 1974 durch das niederösterreichische Umweltschutzgesetz ins Leben gerufen und nimmt heute wichtige Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft, der chemischen Umweltanalytik, der Luftreinhaltung, der Wasserreinhaltung, des Lärmschutzes, aber auch des Strahlenschutzes wahr. Die Niederösterreichische Umweltanstalt hat 200 Mitarbeiter und agiert aus eigener Kraft. Man kann also sagen, es handelt sich dabei um ein mittleres Unternehmen, dass auf seinem Gebiet sehr erfolgreich ist, weil es in Wirklichkeit schon privatwirtschaftlich geführt wird. Geschätzte Kollegin Moser, die Anstalt wird bereits jetzt privatwirtschaftlich geführt!


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