Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 38

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sollte. Gewählte Vertreter der Arbeitnehmerschaft und gewählte Vertreter der Dienstgeber sind gewählte Vertreter und gewählte, demokratisch legitimierte Repräsentanten des Systems. – Nichts anderes ist zum vorliegenden Gesetzentwurf festzustellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Gusenbauer! Sehr geehrter Herr Kollege Öllinger! Sie haben richtigerweise festgestellt, dass im heurigen Jahr im Bereich der Krankenversicherung ein erhebliches Loch, nämlich mehr als 3,2 Milliarden Schilling an Defizit – so der Stand der vorliegenden Abrechnungen der einzelnen KV-Träger am 31. Mai 2001 –, vorhanden ist. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir mit den Sozialpartnern in Verhandlungen übereingekommen sind, zunächst eine kurzfristige Überbrückung dieses Defizits und langfristig eine Neuordnung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger nicht nur anzudiskutieren, sondern im Interesse aller Versicherten auch umzusetzen.

Für die 3,2 Milliarden Schilling liegen vor: unterzeichnete und auch durchaus anerkannte Vereinbarungen mit der Österreichischen Ärztekammer, im Durchschnitt 1 Milliarde Schilling; Ambulanzbeiträge: 0,7 Milliarden Schilling; von der Pharma- und Apothekenwirtschaft: 1 Milliarde Schilling; von der Verwaltung, auch aus Sicht der Sozialpartner versprochen: 0,4 Milliarden Schilling. – Das sind insgesamt, summa summarum, 3,2 Milliarden Schilling. Das entspricht der Höhe jenes Defizits, das wir derzeit auszugleichen haben.

Sehr geehrter Herr Kollege Gusenbauer! Sehr geehrte Damen und Herren vom Österreichischen Gewerkschaftsbund, die Sie gestern bei den Demonstrationen gesprochen haben! Welche Selbstbehalte sollte diese Bundesregierung noch erfinden? Wir haben eine breite Liste von Selbstbehalten in der österreichischen Sozialversicherung, und ich darf Ihnen an dieser Stelle einmal nachvollziehbar machen, wer wann welche Selbstbehalte eingeführt hat (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist sehr, sehr wichtig!):

Krankenscheingebühr: eingeführt am 1. Jänner 1997, also nicht von dieser Bundesregierung; Behandlungsbeitrag, Ambulanzgebühr: von dieser Bundesregierung auf den Bereich der §-11-Kassen ausgedehnt; Rezeptgebühren gibt es seit der Stammfassung des ASVG 1955; für Heilbehelfe gibt es Selbstbehalte seit der Stammfassung des ASVG 1955, erneuert in den Novellen 1982 und schon 1974; Hilfsmittel: in der Stammfassung des ASVG 1955; Reise- und Fahrtkosten: seit dem Jahre 1974, erstmals publiziert im Bundesgesetzblatt 31/1973.

Weiters: Transportkosten: 1973 – diese waren in der Stammfassung noch nicht vorgesehen –; Wahlarzthilfen: 1996; Anstaltspflege: 1955, im Jahr 1997 novelliert; Behandlungsbeitrag nach § 27a KAG: seit 1. Jänner 1988; Zuzahlungen zu Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit, zu Kuraufenthalten: seit 1. Jänner 1997; Zahlung bei Rehabilitationsaufenthalten: seit 1. Juli 1996; Behandlungsbeitrag für ärztliche Hilfe: ASVG 1955; Kostenbeitrag für sämtliche Sachleistungen im GSVG-Bereich: 1955; Behandlungsbeitrag für sämtliche Sachleistungen im Bereich des BSVG: ASVG 1955; Zuzahlungen im Bereich der Zahnprothetik, des Zahnersatzes, der Kieferorthopädie und der Kieferregulierung: ASVG 1955, mehrfach abgeändert. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. )

Sehr geehrte Damen und Herren! Alle derzeit gültigen Selbstbehalte sind schon vor Antritt dieser Bundesregierung eingeführt worden, und in einem einzigen Fall, nämlich bei den Ambulanzgebühren, sind vorhandene Gebühren auch auf § 11, auf die Gebietskrankenkassen, ausgedehnt worden. Das sind die tatsächlichen Fakten zu den Selbstbehalten, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es wird immer nach den Versäumnissen des Hauptverbandes gefragt. – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf darauf hinweisen, dass am 14. September 1994 die Verbandskonferenz des österreichischen Hauptverbandes in § 31 Abs. 5 Z 4 des ASVG die Richtlinien für EDV-Programme einstimmig beschlossen hat und für das Jahr 1997 folgende Standardprodukte vorausgesetzt hat, übrigens mit einem bezifferten Potential von 6 Milliarden Schilling, nach dem White-Paper-Einsparungspotential.


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